Eidestattliche Versicherung ohne Unterschrift
Hallo ich habe mal ein Frage. Mein Freund musste zu einem Gerichtsvollzieher um die Eidesstattliche Versicherung ab zu geben. Nun hatten wir vorher einen Brief an den Gerichtsvollzieher geschickt da die Forderung aus dem Jahre 2006 war. Kommt ja zum einen schon die Verjährungsfrist hin und zum anderen war die Verbraucherzentrale schon mit der Sache beauftragt. Die Verbraucherzentrale hatte meinem Freund damals schon geraten, nicht zu zahlen oder zu reagieren. Der Termin beim Gerichtsvollzieher lief ganz komisch ab,er erwähnte mit keiner Silbe den Brief den wir geschrieben hatten. Wollte nur genaues über die Finanzen wissen und das war es. Mein Freund hat keine Unterschrift geleistet. Nun bekommt mein Freund heute den Brief vom Gerichtsvollzieher das er die Eidesstattliche Versicherung ab gegeben hat. Ist das überhaupt rechtens ohne Unterschrift und mit Briefen in denen über die Sachlage aufgeklärt wird einfach eine Eidesstattliche Versicherung ab zu nehmen? Mein Freund wollte die nicht ab geben. Was können wir nun machen? Das wollen wir so nicht gelten lassen. Danke für eure Hilfe und die Antworten. Lieben Gruß Heike
4 Antworten
Wenn vom Gläubiger (bei dem Dein Freund die Schulden hat) ein Antrag auf eidesstattliche Versicherung durch den Gerichtsvollzieher gestellt wird, gibt es ja schon lange einen Titel (Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss, Vollstreckungsbescheid) der nun vollstreckt werden soll. Da der Gerichtsvollzieher in dem Fall ja auch nur "ausführendes Organ" ist, -weil beauftragt vom Gläubiger- wird es ihm wohl egal sein, welchen Schriftverkehr es da vorher gab oder ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Dein Freund hätte dann den Titel anfechten müssen, dieser ist meines Wissens 30 Jahre gültig...
Hi,
auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und das schnellstens. Legt auf jeden Fall über den Anwalt Widerspruch ein. Versucht bitte erst gar nicht direkt mit dem Gerichtsvollzieher in Kontakt zu treten. Ggf. werden hier sonst wieder Fristen ablaufen.
Ohne Unterschrift und genaue Erklärung geht eigentlich gar nichts! Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der Gerichtsvollzieher das so ohne Unterschrift macht.
Wichtig ist nur, dass dies so schnell wie möglich geklärt wird. Die EV wird vom Amtsgericht via EDV binnen von 48 Stunden an Auskunftsdteien wie Schufa und InfoScore gesendet und stehen Euch dann natürlich bei Käufen und der Gleichen im Weg.
Viele Grüße
Habt Ihr einen gerichtlichern Mahnbescheid bekommen und habt dem fristgerecht widersprochen? Oder ist die Forderung rechtskräftig weil ihr nicht reagiert habt?
Dir ist aber klar, daß der Gerichtsvollzieher die Abgabe der EV durch Erzwingungshaft durchsetzen kann? Da wird schneller Haftbefehl erlassen wie Du gucken kannst...
Nein ohne Unterschrift ist es völlig nichtig!
Und wie können wir nun dagegen an gehen?
Ich werde morgen die Unterlagen von meinem Freund bekommen. Sie dann mal genau durch sehen, dann kann ich mehr dazu sagen. Mir war jetzt erst mal die Frage wichtig ob Eidestattliche Versicherung ohne Unterschrift ab genommen werden kann.