Darf ein Gerichtsvollzieher Ware pfänden, die per (laufender) Ratenzahlung gekauft wurde?

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden 75%
Ja, er darf alles pfänden 15%
Bin mir nicht sicher 10%

20 Stimmen

18 Antworten

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Ich entnehme Deiner Antwort, dass Du Schuldner bei der Santander bist. Stimmt es, dass die Kredite trotz negativer Schufa geben? Und mit welchen Mitteln, außer den "normalen" versuchen die ihr Geld einzutreiben? Ich kenne nämlich jemand, der hat Insolvenz und kriegt trotzdem dauern Werbung, er soll einen Kredit bei denen abschließen. Würde mich echt interessieren.....

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Er kan nur Sachen pfänden, die Dir gehören. Dinge die auf Raten gekauft werden, bleiben bis zur völligen Tilgung Eigentum des Verkäufers. Übrigens.... in vielen Fällen heißt Ratenzahlung: der Verkäufer kann raten, ob er seine Kohle bekommt oder nicht ;-)

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Dieses Gerät steht sicherlich noch unter Eigentumsvorbehalt. Du bist zwar derzeit Besitzer, aber nicht Eigentümer. Du solltest schnell nachweisen, dass es dir nicht gehört und er es deshalb auch nicht verwerten kann (könnte), wenn es soweit kommen sollte.

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

hier tretet der Eigentumsvorbehalt für noch nicht vollständig bezahlte Ware ein.

hier der Link. Unten siehst Du unter Eigentumsvorbehalt vom Verkaeufer: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

Ja, er darf alles pfänden

Wer von der Materie keine Ahnung hat, soll bitte keine Antworten abgeben

der Gerichtsvollzieher darf die Eigentumsverhältnisse nicht überprüfen, kann er auch gar nicht; der Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet; es ist dann die Verpflichtung des Schuldners, den Eigentümer des gepfändeten Gegenstandes von der Pfändung zu verständigen; der Eigentümer muss dann selbst im Wege der Drittwiderspruchsklage sein Eigentum und die Pfandfreigabe durchsetzen;