Darf ein Gerichtsvollzieher Ware pfänden, die per (laufender) Ratenzahlung gekauft wurde?

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden 75%
Ja, er darf alles pfänden 15%
Bin mir nicht sicher 10%

20 Stimmen

18 Antworten

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Ich entnehme Deiner Antwort, dass Du Schuldner bei der Santander bist. Stimmt es, dass die Kredite trotz negativer Schufa geben? Und mit welchen Mitteln, außer den "normalen" versuchen die ihr Geld einzutreiben? Ich kenne nämlich jemand, der hat Insolvenz und kriegt trotzdem dauern Werbung, er soll einen Kredit bei denen abschließen. Würde mich echt interessieren.....

Lingus 
Beitragsersteller
 28.01.2010, 15:02

Ja, allerdings bekommt Santander immer die Raten, wodurch ich deren Methoden leider nicht beschreiben kann.

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Er kan nur Sachen pfänden, die Dir gehören. Dinge die auf Raten gekauft werden, bleiben bis zur völligen Tilgung Eigentum des Verkäufers. Übrigens.... in vielen Fällen heißt Ratenzahlung: der Verkäufer kann raten, ob er seine Kohle bekommt oder nicht ;-)

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

Dieses Gerät steht sicherlich noch unter Eigentumsvorbehalt. Du bist zwar derzeit Besitzer, aber nicht Eigentümer. Du solltest schnell nachweisen, dass es dir nicht gehört und er es deshalb auch nicht verwerten kann (könnte), wenn es soweit kommen sollte.

Nein, er darf diese Dinge auf keinen fall pfänden

hier tretet der Eigentumsvorbehalt für noch nicht vollständig bezahlte Ware ein.

hier der Link. Unten siehst Du unter Eigentumsvorbehalt vom Verkaeufer: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

Ja, er darf alles pfänden

Wer von der Materie keine Ahnung hat, soll bitte keine Antworten abgeben

der Gerichtsvollzieher darf die Eigentumsverhältnisse nicht überprüfen, kann er auch gar nicht; der Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet; es ist dann die Verpflichtung des Schuldners, den Eigentümer des gepfändeten Gegenstandes von der Pfändung zu verständigen; der Eigentümer muss dann selbst im Wege der Drittwiderspruchsklage sein Eigentum und die Pfandfreigabe durchsetzen;

Petra1607  05.05.2010, 23:18

Das stimmt absolut bravo- du musst beweisen was von wem ist und nicht der GV - der schreibt einfach alles auf. Im übrigen man kann beim RegistrierungsAmt hab leider vergessen ob die echt so heissen, festlegen, welche Sachen genau man nur von jemandem "mietet" für sagen wir mal 25 Eur im Monat. Das ist zwingend vom Gerichtsvollzieher anzuerkennen. Trotzdem schreibt er erstmal auf.

Lingus 
Beitragsersteller
 28.01.2010, 10:38

Und wenn man dem Gerichtsvollzieher mittels Ratenzahlungs-Vereinbarung belegen könnte, dass es sich um aktuell laufende Raten handelt? Ich zweifle etwas daran, dass sich die Santander-Consumer-Bank für meine kleinen Belange interessiert und den Nachweis eigens über den Besitz erbringt.

Guppy194  28.01.2010, 10:55
@Lingus

in der Praxis sieht es so aus, dass der Gerichtsvollzieher dann von der Pfändung absieht, da es im Endeffekt später doch zu einer Pfandfreigabe kommen wird; § 808 Zivilprozessordnung stellt nur auf den Gewahrsam des Schuldners ab und nicht auf das Eigentum; streng genommen darf ihn eine Mitteilung des Schuldners, dass er (der Schuldner) die Sache nur im Besitz hat, nicht interessieren.