Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände pfänden die auf Raten finanziert werden?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider sind die Antworten nicht ganz zutreffend. Der Gerichtsvollzieher kann alles pfänden, was sich im "Gewahrsam" des Schuldners befindet, sprich alles, was der Gerichtsvollzieher in dessen Wohnung, Auto, Taschen etc. findet. Das ergibt sich u.a. aus §808 ZPO.

Das gilt auch für sog. schuldnerfremde Sachen, also Gegenstände, die nicht Eigentum des Schuldners sind. Der echte Eigentümer hat dann die Möglichkeit der sog. Drittwiderspruchsklage.

Damit der wahre Eigentümer davon erfährt, enthalten alle Ratenzahlungsvereinbarungen eine Klausel darüber, dass der Käufer den Verkäufer SOFORT über Pfändungen informieren muss.

Der Gerichtsvollzieher unterlässt Pfändungen nur, wenn es offensichtlich ist, dass bestimmte Dinge nicht dem Schuldner gehören, so z.B. Bücher aus der Bücherei, die entsprechend gekennzeichnet sind, Videos aus der Videothek etc.

Falls noch Fragen sind, einfach PN an mich.

Wie so oft kommt es darauf an. Auf Raten gekaufte Gegenstände stehen i.d.R. unter einem so genannten Eigentumsvorbehalt, gehören also gar nicht dem Schuldner, bei dem gepfändet werden soll, sind also nicht pfändbar.

Allerdings kann der Anspruch auf Eigentumsübertragung des Schuldners gepfändet werden. Wenn der Gläubiger also die Restschuld beim bisherigen formalen Eigentümer (Verkäufer auf Raten) ablöst, kann er den Gegenstand pfänden lassen, was natürlich nur Sinn macht, wenn der Zeitwert wesentlich höher ist als der Restbetrag aus der Ratenzahlungsvereinbarung.

Auch eine Vorpfändung ist möglich bezüglich der Freigabe des noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstands.

In der Praxis ist das den meisten Gläubigern aber viel zu kompliziert, so dass ein Gerichtsvollzieher überwiegend von Gegenständen die Finger lässt, für die noch ein Ratenzahlungskauf läuft.

Wenn si ebeweisen kann das auf raten läuft dann ist es ja der Bank, darf der GV es mitnehmen, macht es aber in der Regel nicht weil ja dann die sachen in der Regel nicht mehr bezahlt werden und er wieder und wieder kommen muss und tv nimmt er sowieso nicht mit. mein macbook und led full hd hat er auch stehen lassen

Nein weil der Gegenstand bis ende der Zahlung nicht dir sondern noch der Firma gehört.

Nein, das gehört ihr ja nicht.