Kann ein Gerichtsvollzieher eine Xbox pfänden die nicht MEIN eigentum ist?
Hallo. Ich fasse mich kurz: Ich erwarte demnächst von besuch von einem Gerichtsvollzieher. Und mein Freund, mit dem ich zusammen lebe, fürchtet nun um sein Eigentum. Zb. Seine X-Box. Diese hat er von nem Freund abgekauft und hat halt den schriftlichen vertrag und den Original Kassenbon. Meine Frage ist nun: 'Kann seine heißgeliebte Xbox gepfändet werden? Weil sie ist ja SEIN und nicht MEIN eigentum.
mfg, Kirito
13 Antworten
Grundsätzlich handelt der GV nach dem Prinzip der Eigentumsvermutung. Er hat weder die Zeit noch die Zulassung zur Eigentumsfeststellung.
Aber: Jeder GV weiss auch, dass in einer Lebensgemeinschaft/Ehe natürlich jeder seine "eigenen" Sachen hat. So wird bei einer Pfändung eines Mannes kaum Schmuck der Frau gepfändet werden. Hier läßt sich schon am Nutzungszweck vermuten, dass es eben nicht dem Schuldner gehört. So ist es dann auch mit allen anderen eindeutig zuordenbaren Dingen.
Da ihr Freund den Kaufvertrag und Bon hat, sollten sie diesen griffbereit liegen haben. Der GV kommt ja ohne vorherige Ankündigung beim ersten mal. Dann können sie ganz einfach nachweisen, dass es eben nicht ihr Eigentum ist.
Ähnlich sollten sie mit allen anderen Dingen verfahren, die wertvoll (im Sinne von verwertbar) und nicht ihrem Eigentum zu zu rechnen sind.
Also wenn ihr beiden verheiratet wärt und eben keinen Ehevertrag hättet, würde die ganze Sache wohl anders aussehen.
In dem fall aber, bist du aber der Schuldner und die XBox gehört deinem Freund. Dass er dein Freund ist, ist aber meines Wissens nach rechtlich nicht bindend. Das ist ja so, als würde der Gerichtsvollzieher in eine WG kommen und wegen einem WG-Bewohner mit Schulden erstmal die Zimmer der anderen mit ausräumen. Das wäre dann ja schon irgendwie Diebstahl, weil sich jemand das Eigentum von Leuten krallt, obwohl es eben nicht dem Schuldner gehört.
Falls ich mich da irre, könnt ihr das natürlich gerne korrigieren. Irgendwie ist ein Rechtssystem ja schon total bescheuert, wenn man erstmal Jura studieren muss, um zu wissen, was man darf und was nicht.
Eigentum von Dritten kann nicht gepfändet werden. Wenn der GV fragt wem die XBox gehört sagst du einfach, deinem freund und legst dem GV den Vertrag vor aus dem hervorgeht das die XBox wirklich im gehört. Meinst du die alte XBox oder 360? Für eine alte XBox wird der GV sich eh nicht interessieren (ich bezweifel das ers bei der neuen tut), da die kosten für eine versteigerung und co den Wert dieser alten Konsolen eh bei weitem übersteigt. Ne XBox bekommste doch schon für maximal 20€ gebraucht alleine ein Besuch vom GV kostet schon etwas über 30€.. siehst ja selbst das sich das nicht rechnet.
Nein. Solange Du eine schrifftliche Mitteilung Deines Freundes und den Bon hast, welcher mit Deinem Freund verknüpft ist, dann NEIN. Kannst ruhig weiter schnorren.
Der Gerichtsvollzieher darf auch Eigentum eines Dritten pfänden!!!
Nach § 808 ZPO kommt es nämlich nur auf die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen an - der Gerichtsvollzieher braucht also nicht einmal auf die Eigentumsverhältnisse zu achten! Ein Kaufvertrag spielt für die Eigentümerstellung zudem überhaupt keine Rolle!
Der Eigentümer (Dritte) kann aber eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO bei Gericht einreichen.
(Schön, dass die meisten Leute einfach munter posten, ohne überhaupt einen Funken Ahnung zu haben, sondern vielmehr meinen, ihre verkorksten Rechtsgedanken mitteilen zu müssen!)