Darf Gerichtsvollzieher PC pfaenden?
Ich habe ein Desktop PC (fast neu; 700 Neuwert) und ein Notebook (250 Neuwert; 2Jahre alt). Ich moechte den Desktop PC nicht verlieren. Der wird sicherlich noch 10 Jahre halten, das Notebook sicher weniger als ein Jahr. Ist es wahrscheinlich dass der Desktop PC gepfaendet wird?
10 Antworten
Ja, der PC als auch das MacBook darf gepfändet werden.
Du hast allerdings das recht auf ein günstigeres Austauschgerät, welches ausreicht um einfache Bürotätigkeiten auszuführen und etwas im Internet zu surfen.
Man kann die Pfändung von Computern aber erschweren. du hast das recht auf eine Kopie der Daten auf der Festplatte, denn diese Daten sind nicht Pfändbar. Entweder händigt dir der Gerichtsvollzieher die Festplatten aus, aber ein Computer ohne Festplatten ist fast unverkäuflich, oder der gibt dir eine Kopie auf DVDs gebrannt.
Zudem kannst du verlangen, das die Daten von einer Fachfirma gesichert und auf dem Computer gelöst werden sowie eine bestätigung von der Firma, das ordentlich gelöscht wurde, und auch nicht wiederherstellbar sind.
Der Datenschutz ist ein hohes gut, und wenn Gerichtsvollzieher merken, das man darauf sehr viel acht gibt, lass sie von den Computern ab da es sehr viel ärger bereiten kann.
Aber achtung, die Schulden musst du trotzdem bezahlen.
Warum versuchst Du mit dem Gerichtsvollzieher nicht eine Regelung zu treffen, mit der alle Seiten gut leben könnten? Eine Ratenzahlung ist mit Sicherheit für alle Beteiligten eine bessere Alternative.
Zudem kommt die Frage der Datensicherheit, sprich alle Daten müssen im Vorfeld vom Rechner runter.
Wertverlust ist auch nicht zu vergessen. Man kann minimal von 50% ausgehen. Damit würde Dein Rechner gerade mal das Loch mit € 350,- absichern.
Lange Rede kurzer Sinn, sprech mit dem Gerichtsvollzieher und gebe ihm eine Möglichkeit, dass man eine Ratenvereinbarung aufbauen könnte
Erstmal, ja darf er.
Computer verlieren aber sehr schnell an Wert. Außerdem muss so ein Gerät abgeholt werden, gelagert werden und eine Versteigerung angesetzt werden. All das kostet Geld und muss vom Verkaufspreis abgezogen werden. Ich habe da meine Zweifel, dass mit dem Verkauf noch Gewinn macht um deine Gläubiger zu bezahlen.
Dürfen tut er es.
Es kommt dann aber darauf an, ob es sich lohnt und am Ende der Versteigerung Geld übrig bleibt für deine Schulden, also abzüglich der Kosten, die entstanden sind für die Einlagerungen, Versteigerung und so.
Da du aber auch noch einen Laptop hast, der derzeit noch funktionsfähig ist, wäre es schon möglich, den neuwertigen PC zu pfänden. So hast du immerhin noch die Möglichkeit den laptop für z. B. Bewerbungen zu schreiben
Hallo dennisr35,
der GV darf gem. §808 Abs. 1 ZPO den PC/das Notebook pfänden. Ausnahme wäre §811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, wenn Du das Notebook zur Einkommenserzielung aus "geistiger bzw. körperlicher Tätigkeit" benötigen würdest. Diese Grenzen sind in der Praxis aber etwas eng angelegt, so daß z.B. ein Student sich nicht auf den § 811 Unpfändbare Gegenstände beziehen könnte.
In der Regel pfändet ein GV allerdings relativ selten einen PC und zwar aus den bereits anderer Antwortgeber genannten Gründen.
Herzlichen Gruß
itasca