Prozesskostenhilfe und Auswirkung auf gegnerischen Anwalt
Wir müsen zur Zeit einen Rechtsstreit führen und haben einen Antrag auf PKH gestellt. Überall kann man nachlesen, daß die PKH nicht das Prozesskostenrisiko für die gegnerischen Anwaltsgebühren übernimmt. In unserem Fall setzt sich der gegnerische Anwalt jedoch sehr stark dafür ein, daß uns die PKH verweigert werden soll. Gibt es dafür einen Grund? Bekommt er vieleicht weniger Geld von uns, falls wir den Prozess verlieren, wenn das Gericht PKH gewährt? Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hab im Netz nichts dazu gefunden.
2 Antworten
Gegnerische Anwälte wollen immer verhindern das der Gegenseite die PKH bewilligt wird, es könnte ja möglich sein wenn sie nicht bewilligt wird, ihr den Prozess wegen den zu hohen Kosten nicht führen würdet...
Falls ihr verliert müsst ihr so oder so die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen, auch wenn ihr die PKH bewilligt bekommt, diese Kosten sind im PKH nicht mit drin!!!
soviel ich weiß genehmigt das Gericht die PKH sofern ein Erfolg der Klage nicht bezweifelt wird und Aussicht auf Erfolg der Klage besteht
Er möchte dem Gericht dadurch auch vor Augen führen, dass ihr keine Aufsicht auf Erfolg habt! Denn wenn das Gericht erkennt das ihr unterliegt wehren sie meistens die PKH ab! Man wird praktisch in die Enge getrieben, was dazu führt das viele die Klageforderung anerkennen, so dass ein Anerkenntnisurteil ergeht und der Prozess dadurch beendet ist und keine weiteren Kosten wie. z. b die Terminsgebühr ausgelöst werden, durch ein Anerkenntnis verpflichtet man sich zur Zahlung der Forderung!
Es könnte sein, daß der Gegenanwalt damit beabsichtigt, daß wir wegen der dann sehr hohen Kosten die Forderung anerkennen. In unserem Fall ist die Wahrscheinlichkeit zu siegen recht gut. Aber ein Restrisiko bleibt natürlich immer. Auch Richter machen Fehler, manchmal vielleicht sogar nicht ganz unüberlegt.... Wegen der Höhe des Geldes gibt es deiner Meinung nach dann keine Auswirkungen durch die PKH beim Gegenanwalt?
Nein die gibt es nicht, es wird ganz normal nach dem RVG abgerechnet und die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, außer der Richter verfügt später in seinem Urteil was anderes, vielleicht muss auch jeder seine Kosten selber tragen, z. b. wenn ein Vergleich zustande kommt!!!
Aso ich arbeite übrigens beim Anwalt ;-)))
Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten :-)
PKH bekommst du sowieso nur, wenn mindestens die Aussicht zu 50 % besteht, dass du den Prozess gewinnst. Es soll eben keine Prozesshanselei staatlich bezahlt werden.
Wenn du den Prozess verlierst, musst du den gegnerischen Anwalt ebenfalls zahlen. Der wird natürlich auch nur tätig, wenn sein Klient den Vorschuss entrichtet hat. Auf das Prinzip "Hoffnung" lässt sich kein Anwalt ein.
In meinem Fall ist es aber so, daß wir verklagt wurden und somit eh keine Chance haben, den Prozess nicht zu führen. Es muß also noch einen anderen Grund geben, warum der gegnerische Anwalt sich so sehr einsetzt.