Gerichtskostenvorschuss anteilig zurückerhalten für PKH-Teil
Hallo,
ich und mein Vater haben jemanden verklagt und haben dabei gewonnen. Mein Vater hat Prozesskostenhilfe (PKH) erhalten. Merkwürdigerweise habe nur ich die Rechnung für den Gerichtskostenvorschuss erhalten, wo ich auch als "Haftender" aufgeführt werde.
Damit das Gericht loslegen konnte, musste die Gerichtsgebühr bezahlt werden. Die vom Gericht haben mir noch gesagt, wenn das Verfahren vorbei ist, erhalte ich aufgrund der PHK Bewilligung den Anteil meines Vaters zurück.
Das Verfahren ist vorbei, ich habe damals 500€ Gerichtskosten bezahlt und habe erwartet das ich 250€ zurückerhalte, für die PKH anteilig für meinen Vater.
Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!
Verstehe ich nicht ganz, kann mir das jemand erklären? Stehen die PKH nicht für den Anteil der Gerichtskosten meines Vaters ein? Warum zahlen die mir die vorgestreckten 250€ nicht zurück?
3 Antworten
Habt Ihr das ohne Anwalt durchgezogen? Sonst würde ich den fragen!
Aber Du kannst auch direkt bei Gericht fragen. Hast Du einen Bescheid? Dann musst Du eventuell Widerspruch einlegen. Lies Dir das alles noch mal genau durch.
Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!
Das ist auch so. Du kannst dir aber die Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen und von ihm zurückholen.
Das Gericht wird Deinen überschüssigen Vorschuss mit der Gegenseite verrechnet haben, was Usus ist.
Der Antragsteller haftet zunächst grundsätzlich für die Gerichtskosten. Mit Deinem Vater besteht Gesamtschuldnerhaftung. Das Gericht hat zunächst den kompletten Vorschuss von Dir eingefordert.
Nach Abschluss des Verfahrens wirst Du eine Schlusskostenrechnung erhalten. Bitte genau anschauen.
Den verrechneten Teil hat Dir die Gegenseite zurückzuerstatten bzw. Du musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht beantragen, in dem Dir die Verrechnung bestätigt wird. Zugleich kannst Du dir davon eine vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und den verrechneten Betrag vollstrecken lassen, wenn die Gegenseite diesen Betrag nicht freiwillig bezahlt.
Dein Vater ist a u ß e n vor, da er PKH bekommen hat. Er ist von allen Kosten/Vorschüssen befreit.