Gerichtskostenvorschuss anteilig zurückerhalten für PKH-Teil

3 Antworten

Habt Ihr das ohne Anwalt durchgezogen? Sonst würde ich den fragen!

Aber Du kannst auch direkt bei Gericht fragen. Hast Du einen Bescheid? Dann musst Du eventuell Widerspruch einlegen. Lies Dir das alles noch mal genau durch.

Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!

Das ist auch so. Du kannst dir aber die Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen und von ihm zurückholen.

Das Gericht  wird Deinen überschüssigen Vorschuss mit der Gegenseite verrechnet haben, was Usus ist. 

Der Antragsteller haftet zunächst grundsätzlich für die Gerichtskosten. Mit Deinem Vater besteht Gesamtschuldnerhaftung. Das Gericht hat zunächst den kompletten Vorschuss von Dir eingefordert.

Nach Abschluss des Verfahrens wirst Du eine Schlusskostenrechnung erhalten.  Bitte genau anschauen.

Den verrechneten Teil hat Dir die Gegenseite zurückzuerstatten bzw. Du musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht beantragen, in dem Dir die Verrechnung bestätigt wird. Zugleich kannst Du dir davon eine  vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und den verrechneten Betrag vollstrecken lassen, wenn die Gegenseite diesen Betrag nicht freiwillig bezahlt.

Dein Vater ist  a u ß e n  vor, da er PKH bekommen hat.  Er ist von allen Kosten/Vorschüssen  befreit.