Gerichtskostenvorschuss anteilig zurückerhalten für PKH-Teil

3 Antworten

Habt Ihr das ohne Anwalt durchgezogen? Sonst würde ich den fragen!

Aber Du kannst auch direkt bei Gericht fragen. Hast Du einen Bescheid? Dann musst Du eventuell Widerspruch einlegen. Lies Dir das alles noch mal genau durch.

ralfo 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 11:41

Ja mit Anwalt, habe ich gefragt, Antwort steht aus. Aber der kommt mir etwas hohl vor. Der hätte mir damals schon sagen können, dass ich aufgrung der PHK Bewilligung nicht alles einzahlen soll. Jetzt habe ich das Problem. Das Gericht habe ich schon gefragt, die sagen, wie geschrieben, das sei normal. Nein, einen Bescheid habe ich nicht, nur einen mickrigen Zahlungseingang von verbliebenen / erstatteten Gerichtskosten. Auf den Zahlungseingang habe ich bei Gericht angerufen und die Sache erfragt. Was für eine Bande, sagen mir vorausgezahltes Geld gibt es zurück, kommt dann aber nichts!

Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!

Das ist auch so. Du kannst dir aber die Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen und von ihm zurückholen.

Das Gericht  wird Deinen überschüssigen Vorschuss mit der Gegenseite verrechnet haben, was Usus ist. 

Der Antragsteller haftet zunächst grundsätzlich für die Gerichtskosten. Mit Deinem Vater besteht Gesamtschuldnerhaftung. Das Gericht hat zunächst den kompletten Vorschuss von Dir eingefordert.

Nach Abschluss des Verfahrens wirst Du eine Schlusskostenrechnung erhalten.  Bitte genau anschauen.

Den verrechneten Teil hat Dir die Gegenseite zurückzuerstatten bzw. Du musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht beantragen, in dem Dir die Verrechnung bestätigt wird. Zugleich kannst Du dir davon eine  vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und den verrechneten Betrag vollstrecken lassen, wenn die Gegenseite diesen Betrag nicht freiwillig bezahlt.

Dein Vater ist  a u ß e n  vor, da er PKH bekommen hat.  Er ist von allen Kosten/Vorschüssen  befreit.

ralfo 
Beitragsersteller
 22.04.2015, 12:18

Ich habe nicht lange gewartet und mich beim Gericht beschwert, was diese Masche soll und warum PKH bewilligt wird und dann von mir abgezogen wird. Die von mir vorgestreckten Kosten für den Vater wurden erstattet. Sein Anteil geht über PKH.

ralfo 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:56

Ich empfinde das als dreist vom Gericht, hin oder her ob es usus ist. Mir zu erzählen, bevor ich überwiesen habe, das Geld erhalte ich über PKH nach Abschluss des Verfahrens zurück und nun erhalte ich doch nichts. So wie es aktuell aussieht, hat der Schuldner kein Vermögen, da kann ich mr mit der vollstreckbaren Ausfertigung den Hintern abschmieren. Warum bewilligen die überhaupt PKH, wenn die mir doch die Rechnung zum begleichen der Gerichtskosten im Vorfeld schicken? Ich dachte ich zahle meinen Anteil und die weiteren Gerichtskosten gehen anteilig über meinen Vater.