Gerichtskostenvorschuss anteilig zurückerhalten für PKH-Teil
Hallo,
ich und mein Vater haben jemanden verklagt und haben dabei gewonnen. Mein Vater hat Prozesskostenhilfe (PKH) erhalten. Merkwürdigerweise habe nur ich die Rechnung für den Gerichtskostenvorschuss erhalten, wo ich auch als "Haftender" aufgeführt werde.
Damit das Gericht loslegen konnte, musste die Gerichtsgebühr bezahlt werden. Die vom Gericht haben mir noch gesagt, wenn das Verfahren vorbei ist, erhalte ich aufgrund der PHK Bewilligung den Anteil meines Vaters zurück.
Das Verfahren ist vorbei, ich habe damals 500€ Gerichtskosten bezahlt und habe erwartet das ich 250€ zurückerhalte, für die PKH anteilig für meinen Vater.
Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!
Verstehe ich nicht ganz, kann mir das jemand erklären? Stehen die PKH nicht für den Anteil der Gerichtskosten meines Vaters ein? Warum zahlen die mir die vorgestreckten 250€ nicht zurück?
3 Antworten
Habt Ihr das ohne Anwalt durchgezogen? Sonst würde ich den fragen!
Aber Du kannst auch direkt bei Gericht fragen. Hast Du einen Bescheid? Dann musst Du eventuell Widerspruch einlegen. Lies Dir das alles noch mal genau durch.
Ja mit Anwalt, habe ich gefragt, Antwort steht aus. Aber der kommt mir etwas hohl vor. Der hätte mir damals schon sagen können, dass ich aufgrung der PHK Bewilligung nicht alles einzahlen soll. Jetzt habe ich das Problem. Das Gericht habe ich schon gefragt, die sagen, wie geschrieben, das sei normal. Nein, einen Bescheid habe ich nicht, nur einen mickrigen Zahlungseingang von verbliebenen / erstatteten Gerichtskosten. Auf den Zahlungseingang habe ich bei Gericht angerufen und die Sache erfragt. Was für eine Bande, sagen mir vorausgezahltes Geld gibt es zurück, kommt dann aber nichts!
Jetzt sagt das Gericht, nein, warum sollten Sie 250€ zurückerhalten? Die wurden mit den Gerichtskosten verrechnet, das ist normal!
Das ist auch so. Du kannst dir aber die Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen und von ihm zurückholen.
Das Gericht wird Deinen überschüssigen Vorschuss mit der Gegenseite verrechnet haben, was Usus ist.
Der Antragsteller haftet zunächst grundsätzlich für die Gerichtskosten. Mit Deinem Vater besteht Gesamtschuldnerhaftung. Das Gericht hat zunächst den kompletten Vorschuss von Dir eingefordert.
Nach Abschluss des Verfahrens wirst Du eine Schlusskostenrechnung erhalten. Bitte genau anschauen.
Den verrechneten Teil hat Dir die Gegenseite zurückzuerstatten bzw. Du musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht beantragen, in dem Dir die Verrechnung bestätigt wird. Zugleich kannst Du dir davon eine vollstreckbare Ausfertigung geben lassen und den verrechneten Betrag vollstrecken lassen, wenn die Gegenseite diesen Betrag nicht freiwillig bezahlt.
Dein Vater ist a u ß e n vor, da er PKH bekommen hat. Er ist von allen Kosten/Vorschüssen befreit.
Ich habe nicht lange gewartet und mich beim Gericht beschwert, was diese Masche soll und warum PKH bewilligt wird und dann von mir abgezogen wird. Die von mir vorgestreckten Kosten für den Vater wurden erstattet. Sein Anteil geht über PKH.
Ich empfinde das als dreist vom Gericht, hin oder her ob es usus ist. Mir zu erzählen, bevor ich überwiesen habe, das Geld erhalte ich über PKH nach Abschluss des Verfahrens zurück und nun erhalte ich doch nichts. So wie es aktuell aussieht, hat der Schuldner kein Vermögen, da kann ich mr mit der vollstreckbaren Ausfertigung den Hintern abschmieren. Warum bewilligen die überhaupt PKH, wenn die mir doch die Rechnung zum begleichen der Gerichtskosten im Vorfeld schicken? Ich dachte ich zahle meinen Anteil und die weiteren Gerichtskosten gehen anteilig über meinen Vater.