Prozesskostenhilfe abgelehnt.. Umgangsrecht...
Hallo folgende Frage: Meine Frau und ich habe eine Klage bekommen weil der leibliche Vater meiner Stieftochter Umgang wünscht. Da er erwerbsgemindert ist (zahlt auch keinen Unterhalt) hat er Prozesskostenhilfe beantragt. Man muss dazu sagen der leibliche Vater ist pädophil veranlagt (haben ein Brief den er meiner Frau in der Schwangerschaft geschrieben hat was er so mit seinen damals noch ungeborenen Kind alles machen will) und hat auch etliche psychische Erkrankungen. Anfang September kam der Antrag auf Prozesskostenhilfe den wir versucht haben vom Gericht ablehnen zu lassen. Mittlerweile hatten wir auch einen Jugendamttermin bei den dann ein Bericht erstellt worden ist. Heute haben wir einen Brief vom Gericht im Briefkasten das die Prozesskostenhilfe des leiblichen Vaters tatsächlich abgelehnt worden ist.. Was bedeutet das?? Wird jetzt die Klage abgelehnt (denn zahlen selber kann er es definitiv nicht das haben wir zwecks unterhalt schon überprüfen lassen) oder was könnte noch passieren? PS. Natürlich wissen wir das er da Beschwerde einlegen kann aber es geht jetzt um den Fall wenn er keine Beschwerde einlegt bzw. abgelehnt wird.
3 Antworten
tja keine Prozesskostenhilfe, kein Prozess, es sei denn er kann ihn selber zahlen. Aber für was will er eigentlich prozessieren, bei seinen bekannten Neigungen wird er eh niemals einen unbegleiteten Umgang zugesprochen bekommen
ja weil das Gericht ja nich sicher sein kann das er nicht doch mal in nem unbeachteten Moment mit der kleinen was macht. Folglich haben die wohl die Erfolgschancen des Verfahrens überprüft, waren wohl der Meinung das verliert er eh und haben deshalb abgelehnt
Danke für die Beantwortung... Wir hätten grundsätzlich nichts dagegen gehabt aber nicht aufgrund der Neigungen.. Waren jetzt 6 nervenaufreibende Monate weil wir natürlich angst um unsere Kleine hatten..
kann ich nachvollziehen.
Hallo dataan,
wenn ihm die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde bedeutet das, das das Gericht den Fall für nicht verhandlungswürdig erachtet bzw. ihm keine Aussichten auf Erfolg gibt, oder das festgestellt wurde das er selbst genug Geld hat, was ja hier auszuschließen ist da er keinen Unterhalt zahlen muss. Also gibt es definitiv keinen Prozess.
Danke für die Beantwortung..
ablehnung der prozesskostenhilfe heißt erstmal, dass man seinem antrag wenig erfolg einräumt. das heißt nicht, das er keinen erfolg haben würde oder könnte. wenn er beschwerde einlegt, könnte das olg die sache genauso sehen oder der beschwerde stattgeben. in der zwischenzeit kann er trotzdem weiter an der klage festhalten und zahlt dann halt später die kosten in raten ab. auch das ist möglich. noch immer trägst du keine plausiblen gründe vor, warum der umgang nicht stattfinden sollte. die negativen neigungen des vaters wurden durch dich benannt, nicht durch das jugendamt oder ein gericht. bis dato würde er dann wohl erstmal vielleicht betreuten umgang bekommen und in einiger zeit unbetreuten umgang.
du musst allerdings lernen dich aus der gesamten geschichte rauszuhalten. es ist nicht dein kind. du bist unbeteiligter fremder in der geschichte. nicht ihr habt klage erhalten, sondern die kindesmutter. nicht ihr habt anträge ablehnen lassen, sondern die kindesmutter. nicht ihr habt unterhalt prüfen lassen, sondern die kindesmutter.
Punkt 1.. Les erstmal gescheit durch was ich geschrieben habe bevor du was schreibst.. die Negativen Neigungen habe nicht ich benannt er war der der einen Brief geschrieben hat. Mehr Plausible Gründe gibt es nicht außerdem leidet der Kerl an Aggresionsdurchbrüchen und einer instabilen Persönlichkeitsstörung (durch Gutachten bestätigt).. Punkt 2... Das allerhöchste was er bekommen kann ist betreuter Umgang auf Dauer dies hat auch das Jugendamt gesagt Punkt 3.. Was ich muss oder nicht musst du mir überlassen... Ich bin seit der Geburt für die Kleine da.. Finanziell wie auch menschlich.. Der Kerl hat sich nicht ein bisschen für seine Tochter interessiert.. Und natürlich haben WIR das alles machen lassen weil wir eine Familie sind..
Er soll klagen dann kann er Unterhalt abdrücken.. Zum Glück steht das Wohl des Kindes über allen..
Und zum Glück gibts ja gute Anwälte die mir das schon erklärt haben...
da umgang nichts mit unterhalt zu tun hat, muss er keinen unterhalt bezahlen wenn er nicht leistungsfähig ist. die gerichtskosten kann er in raten zahlen, also ist es sein problem ob er weiter gehen will. ob oder ob er nicht betreuten umgang bekommt entzieht sich deiner kenntnis, das entscheidet im endeffekt ein richter. ein gutachten deiner seite, kann jederzeit von einem gutachten der gegenseite auf null und nichtig gesetzt werden. zudem hast du eh nichts mit der sache zu tun. warum lässt du die mutter nicht ihre fragen stellen und die sache gemeinsam mit dem kv klären. wenn er umgang will, wird er natürlich auch umgang bekommen. wenn die sache 3-4 mal betreut wurde, bekommt er ganz normalen umgang. nach wie vor werden keine gründe dagegen geannnt. sicher kannst du dem kind und der mutter zur seite stehen, aber die endentscheidungen treffen richter und die eltern, das beinhaltet nicht dich.
Wenn du meinst du hast recht und wir unsere Ruhe die Frage wurde schon längst richtig beantwortet. und übrigens heute kam ein Brief die Klage wurde zurückgezogen damit ist der Fall erledigt.. Die gutachten sind von Ihm übrigens die haben nicht wir machen lassen ...
richtig beantwortet wurde die frage nicht.
Laut deiner Meinung vielleicht... Zumindest haben die Leute meinen Text richtig durchgelesen und haltlose Fakten geliefert wie du...
Die Antworten die du gibst analad sind alle theoretisch.. In der Praxis schaut das ganz anders aus es kommt auf den einzelnen Fall an...
Das Jugendamt wollte das auch laut Bericht den betreuten Umgang aber das Gericht hat trotzdem die PKH abgelehnt