Generalvollmacht über den Tod hinaus mit Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus. Kann ein Bevollmächtigter sein Erbanteil einfordern?
Guten Abend, folgende Situation. Meine Mutter hat mir und einem Bruder (wir sind insgesamt vier Geschwister) eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht eingerichtet das war 2018. Über einen Notar, notariell durchgeführt und beim hiesigen Amtsgericht eingetragen. Die Gerneralvollmacht beihnahltet das Immobilien Geschäfte mit dieser Immobilie ausgeschlossen sind und das keiner ohne des anderen Bevollmächtigten handeln darf. Für mich persönlich wurde auf die Immobilie meiner Mutter, in der ich auch Wohne, (mein Bruder mit der Generalvollmacht nicht), ein Lebenslanges Wohnrecht ohne Niesbrauch wie auch eine Sicherheitseintragung in € auf das Haus in einer gewissen höhe eingetragen. Alles amtlich eingetragen im Grundbuch. Das Wohnrecht beinhaltet das ich keine Miete zahlen muss aber mich auf meinen Wohnanteil mit den anfallenden kosten zu beteiligen habe. Ich bewohne einen Raum der in der Mitte geteilt ist mit insgesamt 30 qm. Auf dem Haus sind leider Schulden mit mehren Eintragungen im Grundbuch. Jetzt endlich meine Fragen. Mein Wohnrecht stellt ja auch eine gewisse Summe an Geld dar. Dazu mein Erbrechtanteil plus der Sicherheitsleistung, würden den Ertrag nach Abzug von Schulden und meiner Eintragungen übersteigen. Auf Grund dessen sind zwei meiner Geschwister vom Erbe zurückgetreten. Amtlich vermerkt. Nun sind nur wir zwei Geschwister übrig, die eben auch diese General und Vorsorgevollmacht haben Nun meint mein Bruder sein Erbanteil beanspruchen zu wollen. Frage, kann Er das?. Bedarf es meiner Zustimmung ?. Welche Möglichkeiten hat mein Bruder überhaupt ohne meine Zustimmung zu Handeln ?. Ich würde mich über eine Fachlich versierte Antwort sehr freuen !. Vielen Dank !!!
3 Antworten
Hi, lebt denn deine Mutter noch? So lange sie noch lebt kann auch kein Erbanteil beansprucht werden. Nach dem Tod geht das ganze in eine Erbengemeinschaft über. Hier gibt es dann die Möglichkeiten: Jemand zahl die anderen aus, ihr einigt euch auf eine Lösung und wenn das alles nicht klappt (warum auch immer) würde auf Antrag vom Nachlassgericht eine Teilungsversteigerung veranlasst - dabei werden zuerst die Gläubiger abgefunden (zu denen du durch das Wohnrecht auch gehörst), der Rest wird dann auf die Erben gemäß gesetzlicher Regelung oder Testament verteilt.
Wenn jedoch mehr Verbindlichkeiten bestehen als die Immobilie Wert ist, dann sollten sich deine Geschwister überlegen, ob sie wirklich ihr Erbe fordern, denn wenn Restschulden bleiben, dann erben sie diese anstatt eines Verkaufserlöses!
Je nach Lage, wäre das für dich ein gutes Druckmittel, denn du bist durch dein Wohnrecht hier im Vorteil ;)
Nein. Sie ist leider im Frühjahr 2019 verstorben.
Oh mein Beileid. Dann kann dein Bruder seinen Erbanteil fordern, doch wenn ich das richtig verstanden habe ist der Wert deines Wohnrechts + Schulden höher als der Wert der Immobilie? Wie lange hast du bereits das Wohnrecht amtlich eingetragen? Mehr als 10 Jahre? Wenn weniger kann er das ggf. anfechten und würde zumindest von der Differenz von dem Wert der Immobile zu den Schulden seinen Pflichtanteil beanspruchen können. Ansonsten kann er gerne das Erbe antreten, denn dann zahlt er drauf^^
... das Wohnrecht ist seit knapp 2 Jahren per Notar beim Amtsgericht eingetragen. Wo kann ich das nach lesen diese Eintragung 10 Jahre Lang anfechten zu können ?.
Und wie geht das von statten, trotz aller eintragungen. Die Kredite werden bedient. Dazu kommen ja noch meine LL Wohnrechte !??
Es ist generell so, dass alles, was du die letzten 10 Jahre erhalten hast als Erbe in die Erbmasse mit einfließen kann, wenn das die anderen Erben fordern.
Kannst hier z.B. lesen: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/ablauf-der-10-jahres-frist-bei-immobilienschenkung-mit-wohnrecht_220_378508.html
Momenrt in dem Fall handelt es sich um Schenkung !. Das hat überhaupt nichts mit meiner Situation zu tun. Schlechte Beratung. 6. Setzen... grins
Naja, die Kredite gehen ebenfalls auf die Erben über. Wenn dein Bruder auf das Erbe besteht erbt er auch die bestehenden Schulden anteilig mit. Bedenke: An deinem Wohnrecht stehen deinem Bruder 25% Plichtanteil zu ;)
Keine schlechte Beratung. Auch das Wohnrecht ist eine Schenkung und im Erbe zu berücksichtigen! Oder hast du dir das Wohnrecht durch eine Zahlung einer entsprechenden Summe gekauft?
Sorry war nicht so gemeint. Deine Antwort danach hilft mir schon ein stück weiter.
Nein. Das Wohnrecht hat meine Mutter mir eingeräumt. Auf Ihren eigenen und alleinigen Besitz hin.
Ich mach dir mal eine fiktive Rechnung: Haus = 100.000€ Wert
50.000€ Schulden
60.000€ Ist dein Wohnrecht wert.
Somit wäre dein Bruder quasi enterbt, hat aber noch Anspruch auf den Pflichtanteil, da der Wert deines Wohnrechtes erst nach 10 Jahren abgegolten wäre. Dein Bruder hätte in dem fiktiven Beispiel ein Anrecht auf 12.500€
Was aber noch berücksichtigt werden muss: Hast du du z.B. dich an den Schulden beteiligt, so kannst du diese aber ebenfalls mit aufrechnen, was dann den Anteil des Bruders reduzieren würde.
Erbschaftsangelegenheiten kommen immer auf den konkreten Fall und eine Vielzahl von Faktoren an. Manchmal legen sich die Erben auch selbst ein Ei (bei uns in der Familie passiert... Tante wollte meinem Vater eines auswischen und hatte hinterher den Schaden...) Ich kann nur den Tipp geben hier eine gütliche Einigung zu finden, denn vor Gericht wird das lange dauern und sehr viel Geld kosten. Manche haben damit auch schon das Resterbe durchgebracht...
Danke !. Sehr hilfreich !. Wer Erbe ist weiß was Krieg ist... in diesem Sine Danke !.
Nein.
Gerne! Ja, leider. Das Problem ist halt, das oft sehr viele Emotionen drin hängen, wenn auch oft sinnlos, wie z.B. grundlos benachteiligt fühlen usw.
Leider vergessen die Erben dabei, dass sie es nur schlimme machen und viel Geld in den Sand setzen... Aber leider kann man das nicht verhindern, so lange es nicht alle einsehen :/
Häufig geht seit Generation vorhandener Familienbesitz auf diese Weise oft verloren :(
2 Geschwister haben das Erbe wegen den Schulden bereits ausgeschlagen. Lies die Frage nochmal.
Das ist mir bewusst. Ich verstehe deine Anmerkung nicht?? Ich weiß, ich hab in der Mehrzahl geschrieben, das konnte ich aber nicht mehr ändern. Ändert aber nichts an der Sachlage meiner Antwort....
Geht dazu zu einem Fachanwalt für Erbschaftsangelengeiten, anders geht das sowieso nicht
Die Vollmachten hebeln das Erbrecht nicht aus. Klar kann dein Bruder seine Erbansprüche geltend machen.
Und wie geht das von statten, trotz aller eintragungen. Die Kredite werden bedient. Dazu kommen ja noch meine LL Wohnrechte !??
Sorry, sie ist leider 2019 Verstorben.