Schenkungssteuer durch Umwege vermeiden?

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Es gibt den Begriff der Kettenschenkung. Eine Schenkung über Umwege kann (= muss aber nicht) als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden mit der Folge, dass dies als direkte Schenkung vom Schenkenden zum zuletzt Beschenkten gewertet wird. Ein Gestaltungsmissbrauch ist es ganz sicher, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Einfach mal nach "Kettenschenkung" googeln. Es gibt aktuelle Urteile dazu.

Wenn die Kettenschenkung akzeptiert wird, kann dies Steuern sparen. Angenommen man würde ausschließlich Geld schenken, könnte man jeweils 20.000 Euro an die Elternteile und den Bruder steuerfrei verschenken. Das wären immerhin 60.000 Euro steuerfrei. Der Betrag lässt sich erhöhen, wenn man weitere Familienmitglieder aktiviert. Aber wie geschrieben kann die Kettenschenkung nur dann funktionieren, wenn es keine Verpflichtung zum Weiterverschenken gibt. Und: Möchte man auch die anderen Familienmitglieder bedenken, wären die Freibeträge aufgebraucht.

Du hast noch Einiges bei Deiner Überlegung vergessen:

  1. Die Gewährung des lebenslangen Wohnrechts ist auch ein Wert. Der schenkungsteuerpflichtige Anteil an die Eltern beträgt also mehr als 100.000 Euro.
  2. Die Übertragung von Grundstücken ist immer mit Kosten verbunden. Selbst wenn man Schenkungsteuer sparen würde, muss dies nicht die günstigste Lösung sein.
  3. In dem Modell werden die Eltern entreichert. Wollen die das?

Ich muss mich einfach Perfect und Kegus anschließen.

Du willst hier Geld in die Hand nehmen und willst das Geld für eine Beratung sparen? Bei dem Sachverhalt kannst Du auch vorher einen Preis verhandeln, darin Begleitung bei der Umsetzung oder schriftliches Gutachten inklusive.

Also das wäre Beratung, wer was zahlen müsste in den drei Alternativen. Ggf. Vorschlag einer vierten, wenn die die tatsächlichen Gegebenheiten besser widerspiegelt. Wobei es natürlich bei der Variante mit den Eltern nach Gestaltungsmissbrauch riecht. Aber Ferndiagnosen stellt man nicht und ich bin auch kein Steuerberater.

Nach der Beratung soll er dann auch die Verträge kontrollieren, ob das aus steuerlicher Sicht dann wieder richtig ist, weil Notare sind da manchmal komische Gesellen. Komisch im Sinne von witzig.

Und um dem ganzen dann bei der Verhandlung noch einen drauf zu setzen: Frag nach, wie es mit der Erstellung der ggf. notwendigen Erbschaftsteuererklärungen aussieht.

Selbst in der Summe wird Dich das weder arm machen, noch den von Dir angedachten Betrag in der Belastung verändern. Und es wird die rechtlich korrekte Lösung gefunden und die ist dann hoffentlich eine Beratungslösung.

Viel Erfolg.

Von FordPrefects Meinung, welche ich uneingeschränkt teile, mal abgesehen würde wohl auch bei dem gedachten Erwerb auf einen Betrag von 100TSD Schenkungssteuer anfallen. Da die Eltern gem. § 15 Abs. 1 (II 1.) ErbStG hier auch nur zur Steuerklasse II gehören, wären 80TSD mit 20 % zu versteuern. Ganz dämlich ist das Finanzamt auch nicht, der Wert der Immobilie wird ggf. überprüft, vor allem, wenn es sich nicht um fremde Dritte handelt.

Es fasziniert mich immer auf´s Neue, wie Menschen, die offenbar mal eben so mittlere 6-stellige Summen bewegen können, auf die Idee kommen, sich den StB (oder hier eher den Steueranwalt) sparen zu können. Der würde wenigstens die Haftungsrisiken kennen.