Vorsorgevollmacht - Geburtsdatum des Bevollmächtigten falsch
Hallo,
ich habe bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Nunmehr hat mich mein Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass sein Geburtsdatum in der Vorsorgevollmacht verkehrt ist.
Und zwar hat der Notar statt 1964 1984 eingetragen. Beim Vorlesen der Vorsorgevollmacht wurde noch das richtige Datum genannt. Ansonsten ist aber der Name des Bevollmächtigten samt Anschrift aber richtig geschrieben.
Meine Frage ist nunmehr, ob sich dies später "rächt". Kann ein Arzt, die Bank oder sonstige Drittparteien die Vollmacht diesbezüglich ablehnen?
Viele Grüße und Danke vorab :)
5 Antworten
Das muss auf jeden Fall korrigiert werden, und zwar auf Kosten des Notars. Man stelle sich vor, ein Urkundsbeamter -- und dann ein so grober Fehler. Das könnte dazu führen, dass die Identität deines Bevollmächtigten angezweifelt wird -- 20 Jahre Unterschied -- und er nichts für dich tun kann.
Aber der Notar wird sich sicher entschuldigen und den Fehler korrigieren.
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht notwendigerweise bei einem Notar gemacht werden.
Wenn Du jemanden bevollmächtigst, eine Postsendung abzuholen oder entgegen zu nehmen, gehst Du ja auch vorher nicht zum.Notar.
Beispielsweise ist eine Vorsorgevollmacht, die die Finanzen umfasst, besser bei der Bank abzuschließen.
Eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht kann auch in Teilen delegiert werden. So hatte meine Schwägerin die umfassende Vollmacht, hat aber die Vorsorge in Gesundheitsfragen auf mich übertragen
Andererseits ist es für einen Urkundsbeamten heutzutage ein Leichtes, so eine Vollmacht (die meist noch m Computer gespeichert ist) zu korrigieren.
Ah - das mit der Bank wusste ich z.B. nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass die Vollmacht auch die Bankgeschäfte abdeckt. Werde mich die Tage mal mit meinem Bankmenschen in Verbindung setzen und das aufsetzen.
Den Notar hab ich angerufen und warte auf den Rückruf. Ich bin gespannt...
Aber auf jeden Fall was gelernt. Dankeschön an alle! :)
Grds. gilt bei streitger Anerkennung der gemutmaßte Wille der Erklärenden. Da die bevollmächtigte Person offenbar durch weitere Angabe der Wohnanschrfit oder Verweis auf dessen zur Identitätsfeststellung eingesehenen Bundespersonalausweis Nr. E 123456 zweifelsfrei identifizierbar ist, kann sich niemand auf diesen offensichtlichen Schreibfehler wirksam berufen :-)
Allerdings: Niemand, insbesondere Banken, die auf eigene Formulare verweisen oder Ärzte, die Umsetzung unklarer Verfügungen im Zweifel für den Patienten durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen, wäre verpflichtet, die vorgelegte Vollmacht überhaupt anzuerkennen :-O
Im Übrigen besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Übertragung der Vereinbarung; hierzu würde ich den burkundenden Notar schlicht auffordern, kostenfreie Neuausfertigungen der Urkunden und beglaubigten Abschriften zu erstellen :-)
G imager761
jeder kann vollmachten ablehnen
die muss niemand akzeptieren
es herrscht vertragsfreiheit
aber ansonsten sollte es nichts machen, ich kann auch eine 100% richtige vollmacht ablehnen, einfach, weil ich es kann
Weiß man nicht, ob sich das "rächt"...lieber mal beim Notar anrufen und Bescheid sagen.
Ist sicher besser.