Haus der Tante mit Generalvollmacht verkaufen
Eine Großtante meiner Frau, ledig, keine Kinder, keine Geschwister war nie verheiratet, musste wegen Demenz in ein Pflegeheim gebracht werden. Bisher wohnte sie allein in ihrem Haus. Meine Frau und ein anderer Großneffe haben eine notarielle Generalvollmacht in der meine Frau als erste Bervollmächtigte eingetragen ist. Die Tante hat ein Testament erstellt, worin beide als gleichberechtigte Erben benannt sind. Nun muß das Einfamilienhaus verkauft werden, um die Pflege im Pflegeheim zu finanzieren. Der Sohn meiner Frau möchte das Haus gerne erwerben. Was muß meine Frau als bevollmächtigte Verkäuferin beachten und welchen Einschränkungen unterliegt sie beim Verkauf.
vielen Dank für eine Antwort Danke für eine Antwort.
3 Antworten
Sie muss sich die Geschäftsunfähigkeit bzw. die Entmündung ihrer Tante vom zuständigen Vormundschaftsgericht bescheinigen lassen bzw. brauch ein ärztliches Gutachten welches besagt dass ihre Tante nicht voll zurechnungsfähig ist. Dann sollte NOTARIELL unter Vorlage das Haus verkauft und der Eintrag im entsprechenden Grundbuch geändert werden. Durch die Generalvollmacht muss nicht auf die Erben geachtet werden, da der Erbschaftsfall zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist (weil die Tante noch lebt).
Die weitreichenden Entscheidungen, zum Beispiel Wohnungs-/Hausverkauf, sollte nur zusammen mit einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung erfolgen...sie sollte beim Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Kontrollbetreuers beantragen!
Sie hat ja Anspruch auf 50% des Hauses. Ihr solltet einen Unabhängigen Gutachter beauftragen den Wert des Hauses zu schätzen, und dann, verfahren wie bei einem normalen Haus Kauf/Verkauf.
Alles sollte natürlich über einen Notar gehen, Grundbucheintrag, Übergabe etc.
das Geld wird so lange beim Notar auf einem Treuhandkontoi verweilen, bis der komplette kauf/verkauf abgewickelt ist, erst dann wird deine Frau das Geld erhalten. Vergesst aber nicht dass Steuern fällig werden, wie hoch diese sind wird euch der Notar auch weiterhelfen.
Danke für die Antworten
Oh... moment... nein SteveModellAss hat recht, das Vormundschaftsgericht kommt noch davor. ich nehm alles zurück...sorry :-)