Meine Schwester gibt mir meinen Erbteil nicht! Brauche Hilfe!
Folgendes Problem hat sich ergeben. Meine Mutter ist leider am 06.12.2010 verstorben...... Sie hatte eine Pflegeversicherung welche im Todesfall ca. 8300 € aushänge. Im Fall Ihres Todes wurde angegeben, das meine Schwester das Geld, von der Versicherung, überwiesen bekommt, ergo meine Schwester in der Police als Begünstigte eingetragen ist/war. Meine Mutter ist mittlerweile beerdigt. Alle Verbindlichkeiten sind erledigt. Von der Sterbeversicherung blieben ca. 3000 € übrig, von der Kondulenzbarschaft sind ca. 300 € übrig, von der Bank Ca. 210 €. Das ist das was ich weiß dies bezüglich ??? Ich bekomme ja keine Aufstellung, Berechnung, Abrechnung oder so. Erbberechtig sind nur meine Schwester, mein Bruder und ich, der Jüngste mit 38 Jahren. Meine Schwester will mir weder sagen wie hoch mein Erbteil ist. NOCH WILL SIE MIR NICHTS DAVON GEBEN. Sie meint Sie hält es für mich fest, damit ich es nicht sinnlos ausgebe, -was ich NICHT will-. Ausserdem hat mein Bruder den Wagen meiner Mutter übernommen, wobei es hiess, das Er meiner Schwester und mir je 600,- € dafür zahlen soll. Meine Schwester und mein Bruder klüngeln regelmässig zusammen, haben anscheinend alles so ausbandudeld, das ich erst einmal NICHTS bekomme, da meine Schwester es mir einteilen wilļ (diese Kuh). Ich bin sowas von sauer !!! Was soll ich nur tun ??? Wie soll ich nun verhalten ??? BITTE helft mir :'(
20 Antworten
Hallo Rabbitking, die anderen haben schon Recht: ohne Anwalt kannst du kaum weiterkommen. Allerdings musst du unter Umständen den Anwalt selbst bezahlen. Um das zu vermeiden, schicke doch deiner Schwester einen Brief, am besten per Einschreiben, und fordere sie auf,
- Auskunft zu erteilen, und
- den entsprechend auf dich entfallenden Teil auszuzahlen.
Setze unbedingt eine konkrete Frist ("bis spätestens - Datum"). Hält deine Schwester diese Frist nicht ein, befindet sie sich in Verzug und muss folglich auch die Verzugsschäden - also deinen Anwalt - bezahlen. Setzt du sie nicht förmlich in Verzug, kann es sein, dass dich der Anwalt mehr kostet als deinem Anteil am Erbe entspricht.
Viel Glück Der Blomi
gute Antwort - per Einwurfeinschreiben - hier ist der Nachweis einer Zustellung in den Rechts- bereich sichergestellt.
Absolut richtig! DH!
Hallo, ich mache das gleiche so ähnlich mit, du hast Zeit bis zum 5.12.2013 dich an einem Notar/ Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden, wa ich an deiner Stelle tun würde, denn am 6.12.2013 ist alles verjährt, falls es zum eine Klage kommt, kannst du auch Prozesskostenhilfe in anspruch nehmen. Geh zum Anwalt! Du kannst versuchen mit Ihr zu reden, jedenfalls sagst du es an, daß du dir ein anwalt nimmst. Ich habe es auch vorher angesagt, er wollte es nicht verstehen!!!! Gruß Lalinali
Such dir einen Anwalt des Erbschaftsrecht. Deine Geschwister sind verpflichtet, eine Nachlassaufstellung zu fertigen.
Wende dich an das Notariat bzw. Nachlassgericht welches für deine Mutter zuständig war (im Regelfall ist dies am Wohnort der Versstorbenen ansässig und zwar meistens bei der entspechenden Stadtverwaltung). Beim Notariat kann man dir Auskunft geben, wer Erbe deiner Mutter geworden ist und ggf. auch, ob deine Mutter ein Testament hatte, oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt, d.h. alle Kinder der Verstorbenen zu gleichen Teilen erben. Sofern dir deine Schwester den dir zustehenden Erbteil nicht auszahlen will, musst du dies vermutlich gerichtlich durchsetzen. Aber in dieser Angelegenheit kann man dich sicher beim Notariat beraten. Deine Schilderungen hören sich so an, als ob du nicht das beste Verhältnis zu deiner Schwester hast - wieso auch immer - vielleicht kannst du ja erst mal den Weg der direkten Kontaktaufnahme zu deiner Schwester nehmen, oft führt ein klärendes Gespräch dazu, dass viele Probleme aus der Welt geräumt werden können.
Da nach den Angaben im Sachverhalt alle 3 Kinder erben sollen, liegt eine Erbengemeinschaft vor. Jeder der Erben kann verlangen, dass das Erbe aufgeteilt und verteilt wird. Hat einer der Erben zunächst die Verwaltung übernommen, ist er den übrigen auskunftspflichtig über den Bestand. Bei der anschließenden Verteilung erhält bei 3 Erben also jeder 1/3. Mit Pflichtteil -wie hier teilweise ausgeführt- hat dies überhaupt nichts zu tun.