Befugnisse des Ordnungsamtes in Nordrhein-Westfalen?
Hallo, nach zahlreichen Stunden rumgeklicke und Bücher wälzen, konnte ich meine Frage nach Befugnissen des OAs immer noch nicht hinreichend beantworten.(Ich versteh das fachchinesich einfach nicht) Meine Fragen wären:
1.Darf das OA "immer" einen Ausweis verlangen und wenn nicht, was muss dafür gegeben sein. 2.Unter welchen Umständen darf das OA meine Taschen kontrolieren, wenn sie das dürfen. 3.Darf das OA jemanden festhalten 4. Darf das OA zb Pfefferspray beim verfolgen von Personen einsetzen (d.h. wenn sie nicht bedroht sind) 5.Müssen Mitarbeiter des OAs ihre Ausweise zeigen wenn ich dies verlange. Die Fragen beziehen sich darauf, dass kein zusätzlicher Polizist anwesend ist. Wenn möglich bitte eine Quelle mit angeben, sonst bringt das ganze genauso viel wie googlen, da sind auch meistens keine Quellen angegeben. Danke an jeden der sich die Mühe macht zu antworten.:)
3 Antworten
Zu 1) Ja dürfen sie, öffentliche Behörde, die ihre gesetzlichen Aufgaben in hoheitlichen Maßnahmen druchführen.Siehe §2 Ziffer 2 Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis
Zu 2) Ja, nach § 24 des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes i. V. m. §§ 39 und 40 des Polizeigesetzes NRW dürfen auch Vertreter der Ordnungsbehörden in bestimmten Fällen Personen und Sachen durchsuchen.
Zu3) Ja, sogar Zivilpersonen dürfen das § 127 StPO, Vorläufige Festnahme
Zu 4) Nein, nur wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt, § 32 StGB, Notwehr. Pfefferspray sowieso nicht, da das nur zur Tierabwehr zugelassen ist.
Zu 5) Ja, müssen sie § 94 Ordnungsbehördengesetz
Verdacht auf Diebstahl, Drogenkonsum, oder einfach nur zur Eigensicherung bei vorläufiger Festnahme.
Das Ordnungsamt braucht immer einen Anlass, um Maßnahmen zu treffen. Wenn du nur in der Gegend herumstehst und nichts ist passiert, darf das OA dich nicht kontrollieren. Diese Ermächtigung IST nur der Polizei gegeben. Wenn jedoch ein Anlass gegeben ist, darf das OA die gleichen Maßnahmen wie die Polizei treffen.
Das Ordnungsamt ist, genau wie die Polizei befugt, all das zu tun, was Du hier fragst.
Vielen dank! Was wäre denn ein "bestimmter Fall" wo das OA jemanden durchsuchen darf? Verdacht auf Alkoholkomsum minderjähriger, oder wenn du sie schief anguckst?