Befugnisse des Ordnungsamtes in Nordrhein-Westfalen?

3 Antworten

Zu 1) Ja dürfen sie, öffentliche Behörde, die ihre gesetzlichen Aufgaben in hoheitlichen Maßnahmen druchführen.Siehe §2 Ziffer 2 Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis

Zu 2) Ja, nach § 24 des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes i. V. m. §§ 39 und 40 des Polizeigesetzes NRW dürfen auch Vertreter der Ordnungsbehörden in bestimmten Fällen Personen und Sachen durchsuchen.

Zu3) Ja, sogar Zivilpersonen dürfen das § 127 StPO, Vorläufige Festnahme

Zu 4) Nein, nur wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt, § 32 StGB, Notwehr. Pfefferspray sowieso nicht, da das nur zur Tierabwehr zugelassen ist.

Zu 5) Ja, müssen sie § 94 Ordnungsbehördengesetz

SimStraDo97 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 23:19

Vielen dank! Was wäre denn ein "bestimmter Fall" wo das OA jemanden durchsuchen darf? Verdacht auf Alkoholkomsum minderjähriger, oder wenn du sie schief anguckst?

ZuumZuum  28.03.2015, 23:23
@SimStraDo97

Verdacht auf Diebstahl, Drogenkonsum, oder einfach nur zur Eigensicherung bei vorläufiger Festnahme.

Das Ordnungsamt braucht immer einen Anlass, um Maßnahmen zu treffen. Wenn du nur in der Gegend herumstehst und nichts ist passiert, darf das OA dich nicht kontrollieren. Diese Ermächtigung IST nur der Polizei gegeben. Wenn jedoch ein Anlass gegeben ist, darf das OA die gleichen Maßnahmen wie die Polizei treffen.

Das Ordnungsamt ist, genau wie die Polizei befugt, all das zu tun, was Du hier fragst.