Befugnisse Aufgaben Grenzen einer Sozialassitentin in Berlin Bereich Kindergarten?
Hallo, ich bin ich der Suche, nach Informationen wie die Befugnisse einer Sozialassistentin aussehen. Den wie ich immerwieder höre, soll es einen großen Unterschied zwischen Sozialassistentin(SA),und Erzieher(EZ) gebe, was die Aufgaben und Grenzen betrifft. So wurde mir einmal gesagt das SA nicht alleine mit mehreren Kindern sein darf weil sie keine voll ausgebildete Fachkraft (Erzieher) in dem Bereich ist. Auch das Entwicklungsgespräche mit den Eltern, Entwicklungsberichte schreiben, eingewöhnungs Kinder betreuen, soll NICHT von SA geführt werden, da es eine Aufgabe der voll ausgebildeten Fachkräfte (Erzieher) soll. So habe ich auch erfahren, das eine SA eine Ausgebildete Erzieherin einarbeiten soll, was eigentlich auch nicht in den Aufgabenbereich fällt.
Gibt es irgendwo, ich habe jetzt sehr lange gesucht, die rechtlichen Grundlagen, Befugnisse, Aufgaben eines SA aufgelistet zu lesen. Was er darf und was nicht. Und das gleiche auch für den Erzieher.
Ich danke schon mal im voraus.
LG Peter
1 Antwort
Guten Abend.
Rechtlich gibt es da keine Auflistung. Es ist tatsächlich eine Sache des Trägers und der Einrichtung. Bei uns werden Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen/ sozialassistenten gleich behandelt. Beide teilen sich die eingewöhnungskinder auf. Je nach Bezugsperson werden dann auch beobachtungsbögen und elterngespräche gemacht. Einziger Unterschied: gibt es problemgeapräche hält diese die Erzieherin oder beide gemeinsam, normale entwicklungsstandgespräche übernimmt jeder.
Was das alleine sein mit Kindern angeht ist es einfach die Aufsichtspflicht. Du kannst sehr wohl mit Kindern alleine sein, das wirst du zwangsläufig auch wenn die Erzieherin krank ist hast du die Gruppe alleine. (Hoffe es geht um dich) außerdem wirst du ja immer im Haus jemand haben der dir im Notfall helfen kann.
So was machen bei uns nur die Erzieher? Hauptsächlich die Kommunikation mit der Leitung wenn es ein Problem gibt. Wobei auch hier die SA jederzeit zur Leitung gehen kann. Problemgespräche, oder auch Gespräche mit dem Jugendamt. Einschätzungen bezüglich Paragraph 8a, und wenn Erzieher Team ist was im laufenden Betrieb statt findet, aber auch da kann die sa gehen wenn die Erzieherin gerade „verhindert“ ist weil sie zb ein Angebot mit den Kindern macht.
Auch Angebote und Kreise werden von beiden gleicher Massen gemacht. Es wird einmal in der Woche ein Kleinteam gemacht in der Gruppe wo besprochen wird wie die kommende Woche aussieht. Wer macht es und wann?
ich persönlich finde diese Herachie echt nervig. Eine Kinderpflegerin in Bayern hat 2 Jahre Vollzeit Schule. Wenig Praxis Erfahrung viel theoretisches Wissen. Die Kinderpflegerinnen die aus dem sps kommen haben viel Praxis und wenig Theorie. Beide kommen auf die Fachakademie also setzt diese auf dem niedrigsten Wissensstand an. Das 1 Jahr Fachakademie ist für eine Kinderpflegerin die aus der Schule kommt nur Wiederholung. Also hat eine Kinderpflegerin fachlich fast so viel drauf wie eine Erzieherin (sofern sie gute Noten hat und im Unterricht aufgepasst hat) naja muss jeder selber wissen.
ach und was das einarbeiten angeht, wenn die SA schon länger dort arbeitet und sich mit allem auskennt, die Rituale kennt, den Tagesablauf und die Kinder, warum sollte dann eine Sa einer Erzieherin nicht einarbeiten? Oder wenn du eine SA hast die schon 30 Jahre arbeitet im Vergleich zu einer Erzieherin die frisch aus dem anerkennungsjahr kommt, wer hat da wohl mehr drauf? Und wer kann da von wem lernen?