Kann ich als Betreuerin mit Generalvollmacht ein Notarielles Testament zurückziehen weil der Verdacht der Vorteilsnahme besteht?
2 Antworten
Wenn ein Testament notarielle beglaubigt wurde, hat der Notar sich einen Eindruck verschafft, ob der Erblasser geistig fit ist. Der Erblasser will mit seinem Testament den Erben etwas hinterlassen, also einen Vorteil gewähren. Genau für diesen Fall, dass man irgendwann nicht mehr entscheiden kann und ein Betreuer erforderlich wird, ist es gut, rechtzeitig ein Testament zu schreiben.
Dies geht vermutlich nicht. Selbst eine Betreuerin mit Generalvollmacht kann ein notarielles Testament nicht zurückziehen. Du kannst dich natürlich mit deinem Rechtsanwalt darüber unterhalten, kann so sogar sein, dass er den Versuch wagen will, das Testament zurück zu ziehen. Ich glaube aber nicht, dass das gelingen wird.