Insolvenz anmelden - darf man für jemanden bürgen?
Hallo,
Wenn jemand Privatinsolvenz angemeldet hat, darf derjenige dann für andere bürgen?
7 Antworten
Offen gestanden... ich weiß nicht ob es unmöglich ist oder nicht, aber eine solche Bürgschaft wäre im Endeffekt komplett wertlos für denjenigen der sie als Sicherheit verlangt.
In Theorie zwar ja - weil ja per se da noch keine Schulden gemacht werden.
In Praxis ist Jemand in insolvent aber nicht zum Bürgen geeignet und wird nirgendwo akzeptiert
nein, weil es eine erneute Kreditaufnahme bedeuten kann.
Ebenso wird eine Bank keine Bürgschaft von einer Insolventen Person annehmen.
Hallo Honeymoon,
wie soll denn das funktionieren.
Vielleicht bringt der Insolvente erst einmal seinen eigenen Laden auf Vordermann, bevor er einem anderen in eine Sache verhilft, die der andere selbst auch nicht gebacken bekommt.
Wenn du mir eine Insolventen als Bürgen vorschlagen würdest, dann würdet ihr beide hochkant rausfliegen ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Wenn du für einen größeren Betrag bürgen möchtest, dann muss du Sicherheiten angeben/hinterlegen. Wenn du die nicht hast, dann akzeptiert dich niemand als Bürge.
Wenn jemand insolvent ist, dann ist er es meist nicht, weil bei ihm alles glatt gelaufen ist und er ein Finanzgenie ist. Und die, die eine Insolvenz hinter sich haben, backen dann meist erst einmal ganz kleine Brötchen.
Ein Bürge ist für den Kreditausfall da. Wenn der nicht sicher zahlungsfähig ist, dann kann man es gleich sein lassen. Und du kannst dir ganz sicher sein, dass das genau überprüft wird.
Die Normalen bekommen ihr Geld/Kredit von der Bank. Wenn ein Bürge notwendig ist, dann ist es schon nicht mehr normal ;-)
Ich würd als Gläubiger sogar noch weiter gehen: wenn Kreditwerber mit so einem Bürgend daher kommt, würd ich ihn von vorne herein ablehnen, denn entweder hat er nicht kapiert, wie ein Kredit +Rückzahlung und Ersatzschuldner (=Bürgen) funktioniert, oder es fehlt ihm an der nötigen Ernsthaftigkeit=Zuverlässigkeit.
letzteres stimmt auch nicht ganz: auch Banken nehmen Bürgschaften für ausstehende Kredite an - gelegentlich kann man einen potenten Bürgen auch ins Treffen führen bei Zinsverhandlungen..
Ja, das habe ich im ersten Absatz geschrieben ;-)
Jeder kann bürgen. Nützt dem Bürgschaftsempfänger nur nichts bei einer insolventen Person.
Macht denn der Zeitpunkt einen Unterschied? Also was, wenn der Insolvente nur noch ein Jahr insolvent ist und danach ein normaler Bürger?