Generalvollmacht, wo bekommt man die her und wie macht man das rechtlich korrekt?
Meine Mutter ist jetzt in einem Alter, in dem ihr jeden Tag mal was passieren könnte, was ich natürlich nicht hoffen will!!! Aber man weiß ja nie so genau!!! Vorsicht ist eben doch besser als Nachsicht! Und deswhalb wollen wir beide vorsorgen.Ich hätte dann gerne eine Generalvollmacht, de sie mir auch sofort geben würde. Aber meine Frage ist jetzt, wie wir das rechtlich korrekt machen können/müssen? Bei einem Notar oder? Gibt es da Vordrucke für? Oder muss man das selber formulieren? Undwenn ja, was muss denn dann da alles rein? Wer kann uns helfen?
14 Antworten
richtig, geht über einen Notar oder man kann es mit einer gerichtlichen Bestellung( das heißt so)als Betreuer machen, so hatten wir es. Da hat man auch alle Vollmachten.
ich bin damals mit meiner Mutter zum Notar gegangen und habe das Ding nun. So um die 90 Euro haben wir bezahlt. Vergeßt aber den Personalausweis nicht. Da kannst Du Dich dann als Betreuer für alles einteilen lassen und man hat dort auch keine Probleme mehr mit Ämtern und Behörden. Das ist dann ganz gut in meinen Fall, weil meine Mutter das nicht mehr alleine richtig packt und ich das übernommen habe.
Hallo zusammen, Sorry, das ich hier einfach eine neue Frage stelle, aber entweder ich bin scheinbar zu blöd eine neue Frage zu stellen, ich weiß leider nicht wo!!!
Ich glaube die Frage die ich hier stelle wird nicht einfach! Ich versuche es einmal: Stellt euch vor, ein Ehepaar seit über 30 Jahren verheiratet macht einen Erbschaftsvertrag! In diesem Vertrag steht, das wenn einer stirbt die Kinder das Haus bekommen, aber der längstlebende erst einmal alles behält! Er kann das Haus aber weder verschenken noch es unter Preis verkaufen. Das heißt sollte jemand einen angemessenen Preis bezahlen besteht die Möglichkeit schon. Ach ja, Verwandte sind ebenfalls vom Kauf ausgeschlossen. So wollte man verhindern das sich jemand irgend etwas erschleicht. Bruder,Schwester usw. Soweit so gut. Jetzt kommt das Problem. Der Fall ist eingetreten, einer ist gestorben und der andere bekommt erst einmal alles. Auch ok. Jetzt, nach langer Trauer nimmt sich der Lebende einen neuen Partner, was natürlich absolut in Ordnung ist, der neue Partner erhält nach langer Gemeinsamkeit eine Patentenverfügung auf Gegenseitigkeit. Soll heißen der eine weiß was im Fall der Fälle gemacht werden soll, wenn es nicht mehr Lebenswert ist, Stecker raus usw. Alles noch OK. Wie sieht es aber aus, wenn derjenige, der wie oben der Längstlebende ist und z.B. ins Koma fällt oder einen Schlaganfall bekommt und es fallen plötzlich riesige Kosten an? Oder anders gefragt, das Haus ist zu groß, nicht Behindertengerecht man will in eine kleine Wohnung umziehen und das Haus verkaufen? Kann diese Person aufgrund der Patientenverfügung das Haus verkaufen? Diese Person hat ja nicht den Erbschaftsvertrag abgeschlossen. Es geht ja hier aber auch um das Wohl des Patienten. Ich weiß aber das ein Erbschaftsvertag nur von beiden Seiten geändert werden kann die diesen Erbschaftsvertrag auch abgeschlossen haben. Da der eine Teil ja nicht mehr lebt ist es nicht mehr möglich, laut Notar.
Ich habe mein bestes gegeben um es Verständlich rüber zu bringen.
Auf eure Antworten bin ich mal gespannt.
LG Auegeile
am besten beim notar der kann euch auch beraten was die vollmacht alles beinhalten sollte
Bei einem Notar oder direkt beim Amtsgericht.