Darf das Finanzamt GEZ-Schulden eintreiben?
Meine Freundin hat bei der GEZ Schulden für den Zeitraum Oktober 2006 bis Oktober 2008. Nun hat das Finanzamt angekündigt, dass heute ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes bei ihr vorbeikommt, um 1. für seinen Besuch eine Gebühr von 20 Euro zu kassieren und 2. die Schulden i.H.v. ca.230 Euro einzutreiben. Nun hat meine Freundin kein Geld, besitzt aber auch erst seit Februar diesen Jahres einen Fernseher. Radio ist nicht vorhanden, m.E. bestehen also überhaupt keine Ansprüche der GEZ- nur wie das beweisen? Es lief vorher kein Inkassoverfahren, die GEZ hat nicht einmal selber gemahnt. Welche rechtlichen Befugnisse hat nun dieser Vollstreckunsbeamte des Finanzamtes beim heutigen Hausbesuch???
12 Antworten
Das FA hat mit der GEZ nichts zu tun, das ist klar.... aber die Gemeinde- oder Stadtverwaltung auch nicht, und von dort wird definitiv ein Mitarbeiter geschickt, das Geld für die GEZ einzutreiben, wenn länger nicht gezahlt wurde....!
Das kann ich mir nicht vorstellen - warum sollte die Gemeinde/Stadt rechtswidrige Dinge unternehmen? Der GEZ zur liebe sicherlich nicht...! Ich denke, daß es dafür eine Rechtsgrundlage gibt!
Klar, vielleicht die, dass die Stadt dafür Gebühren kassiert. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit. Und aller Obrigkeitshörigkeit zum Trotz, auch Stadtverwaltungen bekommen oft von den Gerichten auf die Ohren...
Die Finanzbehörden haben mit der GEZ nicht das Geringste zu tun und das Finanzamt darf folglich auch für die GEZ nicht vollstrecken! Da müsst Ihr irgend etwas völlig falsch verstanden haben...
Quatsch.
Jeder Gläubiger kann Bundes- und Landesbehörden mit der Vollstreckung beauftragen, sogar das BKA und LKA (die werden es nicht machen und z.B. an den Zoll weiterleiten).
Die GEZ beauftragt hier das FA weil die Vollstreckungskosten, die sie im Fall fruchtloser Pfändung bezahlen müssen, nicht so hoch sind wie bei einem Gerichtsvollzieher.
Nee der hat Bammel das das finazamt auch die GEZ Forderungen mitkassieren könnte, deshalb seine Formulierung
Das ist richtig, das Finanzamt unterhält eine Vollstreckungsstelle die behördliche Schulden eintreibt.
Die GEZ wird nach einer erfolgreichen Wohnungsprüfung, was ich bei euch vermute, den entstandenen Schaden schätzen. D.h. die berechnen die GEZ-Gebühr für den Zeitraum, solange sie Mieter dieser Wohnung war. Dieser Titel entsteht, wenn man nicht rechtmäßig und rechtzeitig Widerspruch einreicht! Danach ist das Geld zu zahlen, ob es für euch nachvollziehbar ist oder nicht.
Wenn deine Freundin sich nicht die ganze Zukunft verbauen will und den Eintrag wieder aus der Schufa haben möchte, dann sollte sie ganz schnell zahlen. Egal wie. Aber wenn sie erst einmal negativ in der Schufa steht, hat sie keinerlei Chancen für mindestens 3 Jahre weder einen Handyvertrag, Mietvertrag oder gar einen Kredit zu bekommen.
Mietverträge habe ich ich in den letzten drei Jahren vier verschiedene abgeschlossen, bei einem sechs DIN A4-Seien langen Schufa-Antrag. Und die GEZ hat schlichtweg keinen Schuldtitel erwirkt, also besteht kein Anlaß Geld zu verschenken. Wenn Du Dich so leicht einschüchtern läßt, dann viel Spaß noch im weiteren Leben!!!
wenn sie nicht bezahlt hat kommt der gerichtsvollzieher vom gericht und nicht vom finanzamt,hat sie vlt steuerschulden
Nein eben NICHT!
Das Finanzamt ist für die Steuern zuständig. Für das "Eintreiben der GEZ" ist letzendlich das Amtsgericht zuständig in Form seines Vollziehers.
Dagegen würde ich vorgehen, das ist rechtswidrig!