Meine Schwester hat die Generalvollmacht für meine meine Mutter, die im Altersheim war,?
und gestorben ist. Sie weigert sich, über die ausgegebene Summe einen Nachweis zu erbringen. Kann ich den Anteil (ich habe noch eine Schwester), den ich für mich ausgerechnet habe (ich habe Nachweis über Kontostand und Pflegekosten) per Mahnbescheid bei ihr einfordern und was muss ich ggf dabei beachten.? Danke für eine hilfreiche Antwort.
5 Antworten
Einfach so einen bestimmten Betrag per Mahnbescheid einfordern kannst Du natürlich nicht.
Deine Schwester muss aber natürlich Auskunft geben über die Vermögensverhältnisse Deiner Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes.
Außerdem kannst Du Auskunft über alle Schenkungen der letzten Jahre verlangen. Diese müssen nämlich ggf. auf das Erbe angerechnet werden.
Was sich Deine Mutter vor Ihrem Tode noch gekauft hat - auch wenn es über Deine Schwester passiert ist - ist allerdings eine andere Sache.
Ich würde Dir raten Dich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Übrigens: Bevor es ans Erben geht, geht es erst einmal darum, die Verstorbene würdig beizusetzen. Und auch die Beisetzungskosten gehen erst einmal vom Restvermögen ab.
So etwas wie eine Generalvollmacht gibt es nicht . Zumindest nicht bei Betreuungsangelegenheiten. Sie hatte vielmehr eventuell die Betreuungsvollmacht. Und evtl zusätzlich eine Kontovollmacht. Die erlsicht beim Tod des Betreutenr Dir und deiner Schwester steht das Erbe zu. Ich weiss nicht, ob es in deiner Stadt und nähe auch ein Nachlaßgericht gibt. Dort würde ich mich erst mal hinwenden. Dir und deiner Schwester steht das gerechte Erbe zu. Sie muß jetzt alle Konten und Ausgaben während der eventuellen Betreungszeit offen legen. Hätte sie wirklich so etwas wie eine Betreuungsvollmacht gehabt, hättet ihr diese aber unterschreiben und genehmigen müssen. So war es auch in meiner Familie gewesen. Wir sind eben ehrlich zueinander.
Die Betreuungsvollmacht endete mit dem Tod eurer Mutter. Die weiteren Angelegenheiten regelt ein Nachlaßverwalter. Im Streitfall vom Nachlaßgericht bestimmt. Dem muß alles offen gelegt werden. Der kontrolliert den Betreuer/in. Der verteilt auch den Nachlaß. Wendet euch an das Nachlaßgericht.
Hallo,
erstmals gilt es deine Mutter würdig zu beerdigen. Alles andere kann ein evtl. Testament regeln.
Wenn kein Testament vorhanden ist, dann mußt du deine Erbschaft einklagen.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbscheinverfahren.html
Emmy
Vollmacht ausgestellt von der Mutter? Du kannst deine Schwester nur über einen RA zur Offenlegung bewegen.