Sollte ich als Versicherungsnehmer in Vorkasse gehen?

2 Antworten

Das ist mal die völlig falsche Vorgehensweise. Der Vermieter hätte den Auftrag geben müssen. Dem Vermieter als Geschädigtem steht nur der Zeitwert zu. Ob dies auch der Rechnungsbetrag ist, ist fraglich.

Wenn du Auftraggeber warst, musst du natürlich die Rechnung begleichen, unabhängig davon ob und wie viel du von deiner Versicherung bekommst.

Bloodvampire 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 16:06

Ok alles klar. Ja das das nicht die übliche Vorgehensweise ist ist mir bekannt. Aber die Versicherung war so damit einverstanden bzw. War es ihr egal wer von uns den Handwerker beauftragt. Ich habe das schriftlich vom Vermieter. Dann werde ich die Rechnung begleichen und auf eine Rückmeldung von meiner Versicherung warten.

schleudermaxe  01.01.2020, 14:54
@Bloodvampire

... aber Terminvereinbarung und Auftraggeber/Rechnungsempfänger sind doch völlig verschiedene Schuhe!

... nein, natürlich nicht.

Die Rechnung geht ja an den Vermieter und der bekommt nur den Schaden ersetzt, nicht die Reparatur bezahlt.

So jedenfalls die Spielregeln.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung