Sollte ich als Versicherungsnehmer in Vorkasse gehen?
Hallo zusammen,
ich hab folgende Situation. In einer Mietwohnung ist eine Fliese kaputt gegangen. Schaden würde von mir an die Versicherung gemeldet. Daraufhin haben sie die Vermieter kontaktiert und wir sollten das weitere Prozedere untereinander vereinbaren. Wir haben uns geeinigt dass ich den Handwerker beauftrage, da so eine Terminvereinbarung einfach ist. Jetzt habe ich endlich eine Rechnung bekommen müsste sie aber sofort zahlen. Kann ich die Rechnung jetzt sofort zahlen und es dann einfordern? Meine Versicherung hatte meinen Vermietern eine Kostenübernahme zugesagt. Ich habe noch nichts vom Sachbearbeiter dazu gehört und könnte ihn erst im neuen Jahr wieder kontaktieren.
2 Antworten
Das ist mal die völlig falsche Vorgehensweise. Der Vermieter hätte den Auftrag geben müssen. Dem Vermieter als Geschädigtem steht nur der Zeitwert zu. Ob dies auch der Rechnungsbetrag ist, ist fraglich.
Wenn du Auftraggeber warst, musst du natürlich die Rechnung begleichen, unabhängig davon ob und wie viel du von deiner Versicherung bekommst.
... aber Terminvereinbarung und Auftraggeber/Rechnungsempfänger sind doch völlig verschiedene Schuhe!
... nein, natürlich nicht.
Die Rechnung geht ja an den Vermieter und der bekommt nur den Schaden ersetzt, nicht die Reparatur bezahlt.
So jedenfalls die Spielregeln.
Viel Glück.
Ok alles klar. Ja das das nicht die übliche Vorgehensweise ist ist mir bekannt. Aber die Versicherung war so damit einverstanden bzw. War es ihr egal wer von uns den Handwerker beauftragt. Ich habe das schriftlich vom Vermieter. Dann werde ich die Rechnung begleichen und auf eine Rückmeldung von meiner Versicherung warten.