Bezahlt Familienhaftpflicht den Schaden wenn 1jähriges Kind bei Großeltern Lampe beschädigt hat?
Kommt die Familienhaftpflicht für einen Schaden auf, den ein kleines Kind bei den Großeltern verursacht hat, oder sind diese (=meine Eltern) zu nah mit dem Versicherer verwandt? Schaden ist dabei passiert, dass Kind sich an Fluter hochgezogen hat und samt Lampe umgefallen ist. Ich war direkt nebendran, habe die Lampe aber nicht mehr auffangen können.... Kann ich bei der Versicherung mit offenen Karten spielen oder sollte man etwas abändern, damit für den Schaden aufgekommen wird?
13 Antworten
Bei einem einjährigen Kind zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Wenn Du also daneben stehst, hättet Du die Situation entsprechend beurteilen und frühzeitig das Umfallen verhindern müssen.
So wird wohl die Versicherung argumentieren.
Denn man kann ein kleines Kind nicht für derartige Schäden haftbar machen. Bist Du jedoch für einen kurzen Moment aus dem Zimmer gewesen (auf die Zeit achten), könnte es anders aussehen.
Die Aufsichtspflicht darf also auch nicht grob fahrlässig verletzt werden.
Kinder sind grundsätzlich bis Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig. Sie sind für ihr Tun nicht verantwortlich. Daher braucht man ihr Tun auch nicht versichern.
Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, ist der Verursacher nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Es wird unterstellt, dass derjenige, dem aus Gefallen eine Dienstleistung erbracht wird, auf eventuelle Schadensersatzansprüche verzichtet und den Helfer stillschweigend von der Haftung entbindet. Und damit entfällt auch ein Anspruch gegenüber der Privathaftpflichtversicherung. Der Geschädigte bleibt also auf dem Schaden sitzen.
Dein Kind ist noch nicht deliktfähig, d.h., dass es nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Manche Privathaftpflichtversicherungen bieten aber die Übernahme von durch nicht deliktfähige minderjährige Kinder verursachten Schäden an. Ansonsten besteht ggfs. ein Anspruch gegen Euch als Eltern, wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht verletzt habt. In diesem Falle würde Eure Privathaftpflicht wohl den Schaden regulieren.
Richtige Antwort ;-)
Hier hat jemand den Versicherungsschutz erweitert. Dann zahlt die Versicherung.
Ohje, ich habe hier ja Diskussionen losgetreten. Danke für die vielen Meinungen! Also ich habe den Schaden gemeldet, hatte noch ein Formular im PC (der letzte Schaden war in diesem Sommer... 10 Jahre nichts und dann 2x im selben Jahr uiuiui) und dieses wahrheitsgemäß ausgefüllt gefaxt und eine Mail mit Fotos hinterhergeschickt. Die Versicherung hat sich am selben Tag noch gemeldet und sich noch mal den Vorgang berichten lassen. Es hörte sich so an als habe ich grundsätzlich Anspruch auf Erstattung. Ich lass mich überraschen. Ich werde berichten ob sie den vollen Wert überwiesen haben.
Hallo ! Ist es dir wirklich unangenehm eine Diskussion entfacht zu haben ? Das sollte es aber nicht sein !
Ich bin durch deine Frage : Wie erklärt man einen Kind die Seele ,auf dich gekommen .Die Frage ist für mich absolut berechtigt .Da könnte es ,wenn es nach mir ginge,auch eine große Diskussion geben .Weil wir "Erwachsenen " in den Fall von was reden ,was wir wahrscheinlich alle nicht richig erklären können .
da würde ich direkt auf meine Antwort wetten. Nimmt einer die Wette an?
wenn die lampe eine eventuelle erhöhung der haftpflicht wert ist, kann man das schon machen. besser ists wohl das in der familie zu löschen, gibt sonst nur böses blut.
völliger unsinn mentor ohne rechtliche Grundlage und damit leider falsch.
Welche Erhöhung der Haftpflicht?
Genau so ist es, bis das Kind sieben Jahre alt ist. Erst dann ist es selbst schuldfähig.