Gemeinsames Sorgerecht / Wegzug Mutter mit Kind
Hi,
ich stelle diese Frage hier weil ich im Web eine Vielzahl widersprüchlicher Meinungen gelesen habe, auch über "Recht haben und Recht kriegen".
Wir sind geschieden, haben ein gemeinsames Kind im Kindergartenalter, ich habe Umgangsrecht und gemeinsames Sorgerecht.
Sie will nun nach der Trennung in die vierte Wohnung in fünf Jahren ziehen. Vorher war es innerhalb des Stadtgebietes und nun weiter weg, was heißt jedes Wochenende 200 km gesamt fahren für mich.
Das ist aber gar nicht das Hauptproblem. Der Kleine hat im jetzigen Kindergarten Freundschaften geschlossen und erzählt mir jedes Wochenende davon.
Sie will in die neue Stadt wegen einer Arbeit ziehen. Sie interessiert sich für unseres Sohnes Belange überhaupt nicht.
Sie kommt aus dem Ausland und hat nichts kapiert was die Gerichtsbeschlüsse angeht.
1) Wer trägt meine Fahrtkosten?
2) Wie kann ich sie belangen weil sie gegen Recht und Gerichtsbeschluss verstösst?
Ich weiß auch dass ich wieder zum Jugendamt und letztendlich zum Gericht muss um meine Belange durchzusetzen.
Wenn ich zum Anwalt gehe, dann ist das Ende vom Lied dass ich wieder einen Berg Schulden habe und Probleme den abzubezahlen. Nur weil sie wieder hirnlos in der Weltgeschichte agiert und von Vater Staat alles bezahlt bekommt. Tut mir leid für den Ausdruck, aber es ist wirklich so.
Da sie dieser Tag schon eine Wohnung besichtigt, ist wohl Eile geboten. Soll ich zum Jugendamt gehen? Ich weiß dass dann wieder ein Riesenkrach aufkommt, bei dem ICH an allem Schuld bin. Auch wenn sie hier keine Arbeit findet.
Als ich neulich ihre Absichten erfuhr, habe ich ihr meine Bedenken geäußert und dass ich dagegen bin. Keine Antwort und mein Bauchgefühl sagt mit dass sie das nicht interessiert.
"Nach mir die Sintflut", ihr Lebensmotto. Seltsamerweise sind bei ihr soziale Kontakte nach einer Weile immer aus dubiosen Gründen in die Brüche gegangen. Ich werde heute noch von ehemaligen Freunden und Bekannten in der Stadt angesprochen, was den mit ihr los sei.
Gruß
Thorsten
7 Antworten
Hallo Thorsten, deswegen heisst es "drum prüfe was sich ewig bindet" aber nun ist es für dich zu spät. Wenn du das alles vorher geahnt hättest...Leider kannst du nichts gegen den Wegzug deiner Ex mit dem Kind tun. Sie kann hinziehen wo sie möchte. Die Fahrtkosten für den Umgang hast du auch zu tragen, es sei denn du versuchst es mit einer Klage die dich wieder sehr viel Geld kostet und einen ungewissen Ausgang hat. Denn wie du schon sagtest "Recht haben heisst nicht Recht bekommen" Es gibt Urteile die besagen das Derjenige der die Distanz verursacht (also in dem fall deine Ex) die Fahrtkosten zum Teil oder ganz zu tragen hat. Ich rate dir aber davon ab zu klagen, denn wenn sie alles von Staat bezahlt bekommt hast du keine Chance. Sie wird sagen sie hat das Geld nicht und fertig, du bist dann wieder der Dumme nur mit weniger Geld, weil das die Anwälte und Gerichte haben. Meist gewinnt der ohne Geld, damit der mit Geld die Gerichtskosten tragen muss, mit Recht hat das nicht mehr viel zu tun! Wenn es um Kinder geht gibt es in Deutschland sowieso keine durchsetzbaren Rechte, egal ob es ums Umgangsrecht oder die Umgangspflicht geht. Das sind nur leere Wörter auf Papieren, selbst wenn in einem Gerichtsbeschluß steht das eine Mutter unter Androhhung von Busgeldern ein Kind zum Umgang mit dem Vater rauszugeben hat und sie es nicht tut, passiert gar nichts....ausser endloser sinnloser Klagen und noch mehr Geld für die Gerichte. Ich rate dir dich mit ihr gut zu stellen und nicht zu streiten sonst kanns passieren das du dein Kind gar nicht mehr siehst. Das Problem das du gerade hast haben übrigens nicht nur Väter, bei mir wars andersrum. Vater weigert sich die Kids zum Umgang zu holen, geht nicht, hab kein Geld, hab keine Zeit...und noch mehr sinnlose Ausreden obwohl es seine Pflicht ist, gerichtlich beurkundet. Nix passiert, es folgen weder Strafen noch sonstwas. Du kannst nur warten bis das Kind ein Alter hat wo es selbst entscheidet und der Mutter ordentlich Dampf macht. Bis dahin bist du auf ihr Wohlwollen angewiesen oder auf einen Lottogewinn für Anwälte und Gerichte. Du kannst für dein Kind ein Tagebch/Wochenbuch schreiben in dem du alles festhälst was sie tut um den Kontakt zu verhindern und wie du dich dabei fühlst, schreib alles rein, Frust, Hass, Schwierigkeiten und so weiter. Wenn dein Kind alt genug ist gib es ihm/ihr zu lesen. Manche Mütter neigen dazu die Tatsachen etwas zu verdrehen, so hat das Kind eine zweite Sichweise chronologisch. JUgendämter können dir in der Regel nicht helfen bei deinem Problem. Du könntest höchstens mal ihre Erziehungsfähigkeit prüfen lassen.
Stimmt, da wird der Unterhalt gekürzt :-) ob sie das bedacht hat? Sicher nicht so wie du sie beschreibst. Thorsten...halte durch und versuche gelassen zu bleiben auch wenns sehr schwer ist, du schaffst das. Lass dir nicht von ihr das Leben vermiesen und dir die Lebensfreude nehmen. Sieh das Positive: so ein Fehler wie mit ihr wird dir nie wieder passieren und du hast ein tolles Kind das sicher deine Intelligenz geerbt hat. Deine Zeit kommt...schon bald. Kinder haben sehr feine Antennen. Viel Kraft!
Die beste Beratung bekommst du von einem Anwalt. Natürlich kannst du zum Jugendamt gehen und deine Bedenken schildern, evtl. auch Angst um das Wohl deines Kindes. Ich denke allerdings nicht, dass du deine Frau daran hindern kannst, mit dem Kind wegzuziehen, bei meinen Eltern war es damals ähnlich, mit Wohnort wechsel, etc. Du könntest sicher nur um das Sorgerecht kämpfen.
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr bzw. die Welt nicht.
Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert. Er ist Chef einer Kanzlei und befasst sich damit schwerpunktmäßig.
Er sagte mir dass ein Rechtsantrag auf Ordnungsgeld wegen Nicheinhaltung eines Gerichtsbeschlusses nichts bringt. Auch nicht der Gang zum Jugendamt.
Er sagte das einzig wirksame ist das Aufenthaltbestimmungsrecht zu beantragen und den Kleinen zu mir zu nehmen. Letzteres kann ich nicht und somit sieht es schlecht aus, meinte er.
Da sie so viel Angst vor dem Jugendamt hat, riet er mir zu bluffen. Ich solle ihr sagen dass ich mit dem Jugendamt gesprochen habe und dass im Falle dass sie wegzieht es passieren könnte dass sie ihr Kind verlieren wird.
Die evtl. hohen Fahrtkosten muss ich tragen, ob ich das Geld habe oder nicht. Da kann ich nichts einfordern. Aber warum liest man im Web dass dies welche zugesprochen bekommen habe?
Toll. Und wenn ich mich nicht an Beschlüsse halte, bekomme ich zeitnah eins reingebraten... :(((
Gibt es denn evtl. doch eine Lösung, dein Kind zu dir zu nehmen? Sollte es daran liegen, dass du beruflich viel Unterwegs bist, käme evtl. eine Nanny in Frage?
Falsch... ER hat genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht wie SIE also muss ER dem Umzug zustimmen. Tut er das nicht und sie zieht trotzdem um kann er zum Jugendamt gehen und verlangen, dass das Kind sich in SEINER Nähe aufhält...
Wir sind nicht mehr im Jahre 1980 wo die frauen die volle Entscheidungsgewalt haben. Ich hab das Spiel erst letztes Jahr durch...
Richtig. Umzug ohne Zustimmung ist Kindesentzug. Wegzug ins Ausland Kindesentführung.
Letzteres ist sehr schwierig, weil eine Rückholung vom Staat nur mit einem kleinen Budget unterstützt wird und man den großen Rest selbst trägt.
Da gibt es ein spezielles Abkommen, bei dem ihr Herkunftsland aber nicht teilnimmt. Was heißt: Wenn sie in ihr Heimatland mit Kind zurück geht, dann muss ich dort (korruptes Dritte-Welt-Land) dies vor Gericht bestreiten.
Wer hat denn behauptet, daß man für Anträge beim Familiengericht einen Anwalt braucht? Das kann man auch selbst machen. Mit dem Jugendamt solltest Du Dich nicht aufhalten, weil die keinerlei Möglichkeiten haben, getroffene Vereinbarungen oder Beschlüsse vom Gericht auch durchzusetzen. Die können nur "Dududu" machen. Wenn Du willst, dass tatsächlich Druck entsteht, mußt du Dich an das Gericht halten.
Zu Deinem konkreten Fall: Wenn die Eltern sich hinsichtlich des Wohnortes des Kindes nicht einigen können, dann können sie das Familiengericht um eine Entscheidung bitten. Dies erscheint hier auch angebracht, sollte aber VOR einem Umzug passieren. Hinterher ist im Regelfall kaum etwas rückgängig zu machen. Und wenn sich die Kindesmutter nicht an die Beschlüsse hält, kann das Gericht auf Antrag Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft gegen die Kindesmutter festsetzen. Und in krassen Fällen sogar das Sorgerecht entziehen.
In meinem Fall war es umgekehrt. Gericht und Beschlüsse hat sie wegen ihrem schlechten Deutsch weder verstanden, noch hat sie es gejuckt. Zumal ja keinerlei Konsequenzen für sie persönlich folgten.
Das wichtigste war ihr der Unterhalt.
Sie hatte sogar zwei Verfahren wegen häuslicher Gewalt (gegen mich) laufen und beide wurden eingestellt. Ein Wochenende durfte sie in Gewahrsam verbringen.
Aber was habe ich draus gelernt? "Im Zweifel wird immer für die Mutter entschieden" Und: Am meisten hilft es dahin zu gehen wovor sie am meisten Angst hat: Jugendamt und Polizei.
Ich rufe das Jugendamt an. Da gibt es eine junge Frau mit Studienabschluss und von ihr halte ich am meisten. Die ging das immer mit Grips an., mit Erfolg.
Alle Sozialarbeiter des Jugendamtes (beim ASD) haben einen Studienabschluß :-)
Dann stell doch einfach mal einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle bei Gericht, daß gegen die Kindesmutter wegen nicht einhaltens des Beschlusses ein Ordnungsgeld festgesetzt wird. Und ich denke, es wird nicht lange dauern, bis die Mutter vor dem Gericht mindestens genau so viel Angst hat ;-)
Danke für den hilfreichen Tip, ich werde zur Rechtsantragsstelle gehen wenn sie umgezogen ist. ;)
Beim Jugendamt habe ich angerufen: Zuerst wurde ich mehrfach weiterverbunden und habe mehrfach falsche Ansprechpartner und Telefonnummern bekommen. Letztendlich bin ich beim richtigen gelandet. Der hat nur abgewiegelt und heruntergespielt. Nach langen Diskussionen und hin und her, hat er mir ein neutrales Vermittlungsgespräch angeboten.
Ich hatte schon einmal dort das Gefühl vera*t zu werden. Erst als mein Anwalt anrief und die zur Schnecke machte, er drohte mit Klage, war plötzlich viel mehr Hilfsbereitschaft vorhanden. Was mich auch stutzig macht, dort wechseln auch ständig die Mitarbeiter. Da ist keiner mehr da wie vor ewa 3 Jahren.
Wenn man den Job selbst mal gemacht hat, dann weiß man, warum da keiner lange bleibt - oder eben nen leichten Sprung in der Schüssel bekommt...^^
Wie gesagt: Es ist nett, wenn Dich das Jugendamt unterstützen will. Sie haben aber halt weder eine Weisungsbefugnis noch irgendwelche Zwangsmittel.
Auf jeden Fall zum Jugendamt denn für beide Elternteile sollte immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen...
Sie kann nicht einfach machen was sie will denn auch du hast genau das selbe Sorgerecht wie sie und auch die selbe Entscheidungsgewalt.
Ebenfalls musst DU dem Umzug zustimmen da du nicht nur das geitelte Sorgerecht hast sondern auch das selbe Aufenthaltsbestimmungsrecht wie SIE.
Also, mach ihr klar dass das so nicht funktioniertund wende dich ans Jugendamt damit die dich dabei unterstützen
Vor ein paar Wochen war der Gerichtstermin, Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und alleiniges Sorgerecht.
Eine Anhörung des Kindes gab es auch.
Egal was sich die Kindsmutter leistet, das interessiert keinen Richter. Sie hat gegen meinen Antrag dagegengelogen, dass sich die Balken gebogen haben. Ich konnte es komplett widerlegen, mit Beweisen, aber das wollte niemand wissen.
Sie beeinflusste das Kind vorher und bei der Anhörung war es auf "beiden Seiten", wollte also bei Papa und Mama bleiben.
Wie ich mittlerweile weiß ist es in Deutschland so, dass sich der Kindsvater nichts, aber auch nichts erlauben darf, egal was. Die Kindsmutter fast alles und nichts geschieht. Man kann klagen bis in die letzte Instanz und man wird verlieren. Das "Wohl der Mutter" steht über allem.
Das Jugendamt kann eine Meinung haben, bleibt aber bei der Verhandlung sehr neutral.
Der Richter meinte lediglich dass die Eltern ihre Kommunikation zu verbessern hätten und beschloss eine Elternberatung.
Sogar ihre Andeutungen dass sie evtl. nichts dagegen hätte dass das Kind beim Vater bleiben dürfte, beeinflusste die Entscheidung des Richters auch nicht.
Meine vor Gericht vorgetragene Sorge dass sie noch weiter wegziehen könnte, interessierte den Richter auch nicht. Er ging gar nicht drauf ein. Das Jugendamt sagte mir wenn das passiere, dann müssen Sie halt wieder klagen. Dann kommt die Kindsmutter mit fadenscheinigen Erklärungen und es passiert wieder nichts. "Ich brauche Abstand vom Kindsvater, er unterdrückt mich nur und das tut meiner Psyche nicht gut". Solche Aussagen finden bei Gericht Anklang. Als Vater brauchen sie damit gar nicht kommen. Usw. Usw.
OK, bald gehen wir zur Elternberatung und sehen wie es weitergeht.
Ich rate nur allen Vätern ab sich bei solchen Anträgen irgendeine Hoffnung zu machen, rausgeschmissens Geld.
Wie wahr, wie wahr. ;)
Ich hatte ja das volle Programm mit Anwalt, Klagen, Prozesse, Polizei und und und.
Er ist jedes Wochenende komplett bei mir, weil sie da manchmal arbeitet und vermutlich auch mal ihre Ruhe hat.
Es ist eine Kalkulation. Momentan ist mein Kontostand stabil, 200 Euro mehr Spritkosten lässt ihn ins Minus gehen. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis ich ihn nur noch jede zweite Wochenende holen kann. Was mich jetzt schon traurig stimmt.
Nur eine weitere Sache hat sie gar nicht bedacht. Sie geht wegen einer festen Anstellung in eine andere Stadt, da wird sich der Unterhalt deutlich reduzieren. OK, dann kann ich ihn jedes Wochenende holen. Aber das heißt wieder Anwälte und Stress.
Die Anwälte gehen dann immer gleich in die Vollen. Primäres Ziel: Maximaler Profit.
Nur meine Bedenken sind dass sie nirgends länger und dauerhaft gearbeitet hat. Genauso ist es mit ihren Wohnorten und Beziehungen. Da sind zwischenzeitlich viele ein- und ausgegangen. Ich bin mir sicher das wird nicht die letzte Station sein. Sie sagte ja gestern schon, wenn sie einen Mann weit weg kennenlernt, geht sie dahin. Da mache ich mir keine Sorgen, ich bin mit 2 Jahren Zusammenleben der absolute Rekordhalter.
Sie beteurt mir auch immer wieder dass sie eine Rabenmutter sei. Sie gibt das offen zu.
Ich versuche es mit ihr ihm gut zu halten. Aber gestern ist mir seit langem wieder mal am Telefon der Kragen geplatzt. Ich bekomme von nirgends Hilfe und soll mir alles lächelnd mitansehen. Da reißt mir irgendwann die Hutschnur und ich werde laut und ungehalten...
Ja, das mit dem Älterwerden hat mir eine gute, lebenserfahrene Freundin auch schon gesagt. Sie meinte es ist gut dass der Kleine älter wird und verstehen lernt. Sie sagte sie ist sich sicher dass er irgendwann von selbst zu mir kommen wird.