Umgangsrecht. Was muss ich dulden?
Ich bin von meinem Mann endlich geschieden. Wir haben eine 4-jährige Tochter, die bisher fast jedes Wochenende bei im übernachtet hat. Allerdings nur, weil sie ihn so mag, gut finde ich es nicht. Aber ich will ihr ja eigentlich nicht den Vater nehmen.
Das Problem ist, das es bei ihm drunter und drüber geht, er raucht in der Wohnung und stiftet sie an, mich zu belügen was das angeht. Sie stinkt jedesmal wie ne Kneipe, wenn sie von ihm kommt, selbst wenn er sie vorher noch gebadet hat! Die Wohnung ist dreckig, sie hat in ihrem zimmer nen Fernseher der den ganzen Tag läuft. Sie bekommt ständig fast Food zu essen und kann eigentlich alles machen was sie will.
Und ich muss das dann ausbaden. Um Erziehung und Förderung kümmert er sich kein Stück. Wenn er sie zurückbringt sagt sie oft, sie will nicht zur Mama und ich bin böse. Weil sie nicht begreift, was richtig bzw besser ist. Klar, mir würde es auch da besser gefallen wo ich der Chef bin.
Aber so kann es nicht weitergehen.
Deshalb meine Frage: Was steht meinem Ex an Umgang zu? Soweit ich weiss, 2x Mal im Monat Besuch, ohne Übernachtung!?
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und alles bisher aussergerichtlich geregelt.
Zu meinem neuen Partner hat sie ein super Verhältnis, nennt ihn sogar auf eigenen Wunsch "Papa". Wir wollen eigentlich auch irgendwann mal heiraten, unter der Vorraussetzung, das meine Tochter seinen Namen annehmen kann. Aber da sehe ich, dank meines Ex, leider schwarz,
14 Antworten
Hallo Kirschkuchen89,
wenn ihr keinen gerichtlichen Umgangsbeschluß habt steht ihm Alles zu und auch Nichts. Es gibt keine Regel und kein Limit beim Umgang. Es gibt eine Mindestempfehlung der Pädagogen, also alles was weniger ist wäre nicht in Ordnung: alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, die Hälfte aller Ferien also z.B. 3 Wochen in den Sommerferien und die Hälfte aller Feiertage. Mit gemeinsamem Sorgerecht hat die Umgangsregelung und das Umgangsrecht nichts zu tun, ein Vater der kein Sorgerecht hat, hat die das gleiche Umgangsrecht. Ich kann deinen Ärger über die >Lebensauffassung deines Ex sehr gut verstehen, aber da kannst du leider fast gar nichts machen. Denn während seines Umgangs ist er für euer Kind verantwortlich, du kannst ihm da keine Vorschriften machen. Ich würde aber das Rauchen in der Wohnung auf jeden fall beim Jugendamt beanstanden, das ist sehr verantwortungslos von ihm und er sollte es schnellstens einstellen. Wenn du den Umgang neu regeln willst musst du mit ihm reden. Wenn hart auf hart kommt und du lässt sie einfach nicht mehr so oft hin muss er klagen und wie der Richter dann entscheidet steht in den Sternen, aber in den allermeisten Fällen befürworten die Richter viel Umgang. Noch dazu ist es bei euch so das das Kind hin will, da hat er also sehr gute Karten. Besser als eine Einschränkung des Umgangs wäre ihn dazu zu bringen seine ungesunde Lebensweise zu ändern. Denkst du er wäre einsichtig wenn ein Mitarbeiter des Jugendamts ihm das mal sagt? Wenn ja versuch es erstmal über diesen Weg, ist immer besser als eine Auseinandersetzung vor Gericht.
Wenn Erwachsene Menschen gegen ihren Willen per Gesetzt dazu gezwungen werden in öffentlichen Ämtern, in Restaurants und Diskotheken nicht mehr zu rauchen um andere Erwachsene vor der Gafahr des Passivrauchens zu schützen weil es die Gesundheit gefährdet, ist es bei Kindern um so selbstverständlicher. Wer Kleinkinder in der Wohnung hat die ihren eigenen Willen nicht frei durchsetzen können und sie der Gefahr des Passivrauchens aussetzt handelt Kindeswohlgefährdend. Jeder verantwortungsbewusste Erwachsene geht raus auf den Balkon oder ganz ins Freie um zu rauchen. Es interessiert sowohl das Jugendamt, als auch die Richter. Wir leben nicht mehr in den 80er Jahren.
Das Jugendamt interessiert es nicht. Den Richter auch nicht.
Rauchen ist gesetzlich erlaubt und als Elternteil hat man das Recht in Gegenwart seiner Kinder zu rauchen.
So blöd ich das finde, ändert es doch nichts an den Tatsachen.
Du irrst dich zur Hälfe Menuett...vor den Kindern zu rauchen ist etwas Anderes als in einem kleinen geschlossenen Raum wie z.B. einem Auto die Kinder zuzuqualmen. In dem Fall gilt, "wo kein Kläger, da kein Richter". Wer seine Kinder zum Passivrauchen zwingt und das tun Eltern die in der Wohnung rauchen handelt Kindeswohlgefährdend. Das interessiert sowohl Jugendamt als auch Richter, beide werden die Eltern anweisen das Kind nicht mehr dem Zigarettenrauch auszusetzen und in einem Extremfall kann es sehr wohl dazu führen das der Umgang ausgesetzt wird, wenn das Kind sich massiv beschwert oder gar Asthma deswegen bekommt, alles schon da gewesen, sonst würde ich es hier nicht schreiben. Ein Gesetz gibt es nicht, da hast du Recht, aber das kannst du auf viele Dinge des täglichen Lebens überrtragen, denn ein Elternteil das sein Kind ungesichert einen Berg (Felsmassiv) hochklettern lässt weil er denkt das schafft es schon obwohl jeder weiß das man sich sichern muss beim Klettern...oder in der Wohnung Drogen konsumiert (obwohl in bestimmten Grammzahlen vom Gesetzgeber erlaubt) wird auch keinen Umgang mehr mit seinem Kind bekommen. Es geht hier um Verantwortungsfähigkeit. Ein starker Raucher der sein Kind vollqualmt handelt kindeswohlgefährdend und das interessiert Alle beteiligten ausser den Raucher.
sie irrt sich zu keiner zeit. deine antwort ist wie immer falsch. in der wohnung, im auto, im park oder wo auch immer ich mich mit kindern aufhalte kann ich tun und lassen was ich will. steht doch nicht genau dran das rauchen verboten ist, dann darf man das. punkt. es ist in deutschland zu keiner zeit und niemals kindeswohlgefährdung. es wird niemals dazu führen das umgang ausgesetzt wird. unterlasse deine falschen informationen, die nichtmal irgendwo quellen haben. wie kann ein einzelner sich soviel blödsinn ausdenken.
Der Kommentar von larrykinghere bedarf keines weiteren Kommentars, ich verweise auf meine vorherigen Kommentare :-)
Nein, den Eltern steht das Recht in einem kleinen Raum in Anwesenheit ihrer Kinder zu rauchen.
Das interssiert das Jugendamt nicht. Und den Richter auch nicht. Nicht mal wenn das Kind Asthma hat interessiert das den Richter.
Viele Drogensüchtige wohnen zusammen mit ihren Kindern - mit Wissen und Willen des Jugendamtes.
@Menuett, Ich weiß nicht wo du herkommst, aber in unseren Gefilden interessiert sich sowohl das Jugendamt für solche Dinge als auch die Richter. Ich würde es nicht schreiben wenn ich es nicht erlebt hätte. Das du andere Erfahrungen gemacht hast glaube ich dir gerne, aber ich finde es immer wieder erstaunlich was manche Leute hier alles zu wissen glauben. Du warst unmöglich bei allen Verhandlungen dieser Art dabei, also was sollen diese ewigen Kommentare das Dinge nicht so sind, die du weder erlebt hast noch kontrollieren kannst. Ich finde es vermessen so was zu schreiben...du behauptest hier es würde das Jugendamt nicht interessieren das ein Asthmakrankes Kind eingeräuchert wird...das kann sogar zum Entzug des Sorgerechts führen. Es ist vergleichbar mit einem Fall: Die Eltern wissen das das Kind allergisch auf bestimmte Speisen reagiert, es braucht spezielle Nahrung (Glutenfrei) die ist teuer...die Eltern haben das Geld (Hatz4) lieber für andere Dinge ausgegeben...das ist genauso grob fahrlässig wie ein Asthmakrankes Kind zuzuqualmen. In beidne Fällen weiß man wie das Kind darauf reagiert.
Dein Ex- Mann bleibt der richtige Papa und du solltest ihm auch die Möglichkeit dazu geben. Ein Papa fürs Wochenende verwöhnt sein Kind, das er ja auch nur dann hat!, und erfüllt ihm Wünsche. Beide freuen sich aufeinander, beide haben Spaß und du Entlastung und Zeit für deinen neuen Mann. Dieser sollte sich zwar mit deinem Kind gut verstehen, ein Vater wird er aber nie und das ist auch nicht nötig, das Kind hat ja einen! Lass die Kirche im Dorf. Du willst die heile Familie jetzt mit neuem Mann, der schnell mal Papa sein soll und die alte Beziehung abhaken, war nichts, und du bewertest alles, was dein Ex tut, negativ. Er darf rauchen, ob der Fernseher tatsächlich den ganzen Tag läuft, weißt du nicht, und Fast Food kann stimmen, oder nicht, schaden wird es die paar Mal sicher nicht. Du bleibst die Mama, das Kind kann gut damit umgehen, besser als du. willst du, dass dein Kind völlig durcheinander kommt, weil es spürt, wie du über ihren Papa denkst? Es braucht euch beide und du musst lernen, ihm Freiheiten zu lassen, wie er Erziehung und Förderung handhabt.
Also ein Umgangsarecht umfasst in der Regl an allen zwei Wochenenden das ganze Wochende. Unter bestimmten Bedingungen, kann dies auch verändert werden, dazu muss man sich aber im Jugendamt vorstellen und es wird ein Gespräch zwischen den Eltern stattfinden. Es kann auch veranlasst werden, dass jemand vom Jugendamt sich bei dem Kindesvater umsieht und zu einen Termin kommt, andem auch deine Tochter dort sein wird, um sich ein Bild davon zu machen. Allerdings musst du da am Ball bleiben, sowas wird auch schnell wieder verworfen.
Schande über dich, deiner Tochter den Vater zu nehmen. Gleich mal den neuen Partner "Papa" nennen, deinen Ex schlechtmachen, wo es nur geht.
Gesetzlich wäre alle 14 Tage übers Wochenende und dazu ca. 2 Wochen Urlaub im Jahr. Eventuell könnten für sehr kleine Kinder auch andere Zeiten gelten, das ist mir jetzt aber nicht bekannt.
DH!!!!!! das kind ist nicht mehr zu klein... mit 4 jahren gilt die normale, gängiste regelung, alle 14 tage mit übernachtung! - so wie du schon geschrieben hast!!!!
das kommt auch immer ein bisschen auf den vater an. wenn mir seine neue freundin erzählt, das die sich ständig streiten (und da sind noch 2 kinder im haushalt) und er sich alle paar tage betrinkt, dann will ich mein kind dort nicht haben.
der mann ist ein frauenschläger, samt depressionen und alkoholproblem. ich frage mich also, was mein kind dort soll? sich was von ihm abgucken??
Warum hast du sie denn anfangs jedes Wochenende hingegeben? Um mit deinem neuen "Partner" allein zu sein? Jeden Tag kommen Mütter (natürlich auch Väter) ins JA und machen plötzlich den Ex-Partner schlecht....Meist liegt es daran, daß der neue "Partner" ja sooo viel lieber ist......Kein Wunder, daß dein Txt, deine Kommentare, so viele UserInnen stutzig machten. Naja, wir lesen so etwas hier jeden Tag....Leider, leider. Die armen Kinder!!!!
frauenschläger? sicher liegen hierfür sämtliche anzeigen vor!???? depressionen und akoholproblem? auch das ist doch sicher belegt worden, richtig? wenn nein, woher nimmst du dann die weisheiten? mit anschuldigungen, die nicht bewiesen sind, sollte man gewaltig aufpassen.... meine ex-frau dürfest du dann in dem fall nicht sein!!!
und wie schon geschrieben wurde, all diese sachen, hatte der kindesvater vorher natürlich nicht!!!! oh oh oh......
ich habe ihn 2 mal wg häuslicher gewalt und 1x wg morddrohung ("ich spalte dir den schädel") + beleidigung angezeitg. und was er für all das bekommen hat, waren lächerliche arbeitsstunden und eine geldstrafe, als mehr oder weniger erwachsener, vorbestrafter mann! so viel dazu.
und nein, wenn er das schon vorher gemacht hätte, häte ich weder ein kind von ihm, noch hätte ich ihn geheiratet, das kam alles nachdem ich mich von ihm getrennt habe, aber noch die whg mit ihm teilen musste.
auch war er auf mein drängen hin (etliche selbstzugefügte verletzungen) bei einem psychologen, was aber auch bei 2-3 besuchen geblieben ist, weil es ihm "nichts bringen würde". zwingen kann ihn ja keiner.
ich hatte WÜRGEMALE am hals und ein hübsches veilchen, ein arzt war am dem abend dank polizei auch vor ort! und er bekommt trotzdem arbeitsstunden...
das ist irrelevant und interessiert keinen familienrichter. der umgang findet ja nicht mit dir statt. dem kind hat er noch nie was getan, also sind die sachen zwischen euch auf paarebene egal.
da solltet ihr zusammen einen termin beim jugendamt machen. da kann man dann gemeinsam ueber probleme reden und diese klären.
und das eure tochter den vater mag ist doch gut. das sollte auch so sein. er bleibt ihr vater auch wenn dir das nun nicht mehr passen sollte. da bisher übernachtungen möglich waren wird es auf jeden fall probleme geben wenn du siese plötzlich nicht mehr willst. und diese stehen auch dem vater zu.
und du solltest auch daran danken das auch der vater bei vielen sachen zustimmen muss.
Zu meinem neuen Partner hat sie ein super Verhältnis, nennt ihn sogar auf eigenen Wunsch "Papa".>
ob das wirklich von dem kind ausging ist da sicher fraglich dann. da wäre es besser dem kind zu erklären das es einen vater hat und du dich nicht mehr mit ihm verstehst. deinen neuen partner kann das kind auch mit dem vornamen anreden.
das jugendamt verbietet das rauchen in der wohnung nicht. das interessiert nichtmal ein gericht. es wird nicht als kindeswohlgefährdung angesehen.