Was kann ein Vater tun um sein Kind zu sehen- wenn Kindsmutter das verweigert

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Hallo MilanaKira, da könnt ihr nur einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht stellen und den Umgang dort regeln lassen. Wenn ihr dann einen Umgangsbeschluß habt könnt ihr das Kind wie der Exmann auch mit einem Gerichtsvollzieher rausholen lassen. Wenn im Beschluß Strafen bei Nichteinhaltung angedroht werden muss sie zahlen oder geht ins Gefängnis (diese Strafen werden aber nur selten durchgeführt). Die Realität sieht leider anders aus: wenn eine Mutter von der biestigen Sorte absolut nicht will das der Vater Umgang hat wird ihr immer was einfallen um dies zu erreichen. Weit weg ziehen ist immer sehr beliebt, Geschichten über sexuellen Mißbrauch und und und. Das Jugendamt ist wirklich nicht zuständig in eurem fall, denn es ist so, das die nur beratend und vermittelnd tätig sind wenn es ums Umgangsrecht geht, die haben keinerlei rechtliche Relevanz, daher können die euch nicht helfen. Der Mitarbeiter hätte es aber mal netter erklären können. Umgangsrecht hat übrigens nix mit Sorgerecht & Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun, ihr Exmann hat in der Beziehung nicht mehr oder weniger rechte als dein Lebensgefährte. Wenn ihr 2 starke Nerven und Durchhaltevermögen bzw. viel Geld habt, rate ich euch zu klagen und alles rechtlichen Mittel gegen die Kindsmutter auszuschöpfen. Ob das Erfolg haben wird ist ungewiss, denn wie gesagt man kann den Beschluß nie bis ins Letzte durchsetzten wenn einer nicht mitspielt, es werden immer wieder Folgeklagen kommen wenn sie sich nicht an den Beschluß hält. Ihr müsst immer wieder auf die Umsetzung pochen bzw. für die Einhaltung sorgen oder gegen die Nichteinhaltung klagen, das Ganze ist ein Wahnsinn. Besser wäre es wenn ihr irgendeinen Weg findet um mit der Mutter klar zu kommen. Warum herrscht denn seit Feb. Krieg? was ist vorgefallen bzw. wie begründet die KM den Abbruch des Umgangs?

MilanaKira 
Beitragsersteller
 22.06.2012, 19:17

Erstmal danke für die Antwort, habe einen Bericht gefunden über ein Gesetz das es dem Vater erleichtert das geteilte Sorgerecht einzuklagen. Da wir ja gar nichts erfahren oder hören nicht wissen wie es ihr geht überlegen wir ob wir das tun, sie wird dann wahrscheinlich toben und ich lach mir ins fäustchen aber wir haben mit einer Anwältin gesprochen und es sieht ganz gut für uns aus. Wir versuchen das natürlich erst über das jugendamt aber wenns nichts nützt dann gehts zum Familiengericht.

Vorgefallen im Febr ist nichts, ihr Problem bin ich. Es fing ja an das ich mit meinem Partner 2006 zusammengekommen bin und 2007 zusammengezogen. Und im August 2007 haben die beiden mit einander geschlafen, also mich betrogen. Was sie ihm nicht erzählte war das sie sich 3 Monate vorher hat operieren lassen um schwanger werden zu können... naja 9 Monate später kam sie dann. Sie hat gehofft er kommt zurück es kommen immer mal in regelmäßigen Abständen SMS oder sie sagt es ihm persönlich das sie ihn liebt wieder haben will und schnekt ihm Gutscheine für Bl`***** :( Das sie mich trotzdem gern mal darum bittet allein auf die kleine auzupassen wenn sie was vorhat ist ihr dabei egal. Gewissen hat sie nicht. Und ihr passt nicht das wir eine gemeinsame Tochter von 2Jahren haben, sie beleidigt nicht nur mich sondern wenn ihr was gegen den strich geht feuert sie auf meine Maus :( trotdem halte ich meine Füße still obwohl ich diese Person abgrundtief hasse. Wir wollen zwar heiraten aber gefragt hat er mich erst letzten Monat.

Sie benutzt bei beiden Vätern die Kinder als druckmittel, und du hast ja geschrieben Missbrauch etc das hat sie bei ihrem mann jetzt behauptet und ihn angezeigt wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung, das hat sie allerdings bei ihm schon vor 2 Jahen gemacht und es flog auf das sie log

Das habe ich gefunden mit dem gemeinsamen http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Sorgerecht/gemeinsames-sorgerecht-bei-nichtehelichen-eltern_1117.php

PrinzessinBrain  23.06.2012, 17:16
@MilanaKira

Oje, da müsst ihr euch ja echt auf Dauerkrieg einstellen. Wenn sie ihn noch liebt ist das die schlechtestmögliche Konstellation. Für dich muss das alles ja nicht nur die Hölle sein sondern auch oberst nervig, irgendwann will man ja auch mal zur Ruhe kommen und mit der Familie glücklich sein. Das mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat ein Bekannter auch durch, aber das hat ja nix mit dem Umgangsrecht zu tun, sie kann euch weiter tyrannisieren da das Kind ja bei ihr wohnt...irgendwann wenn ihr immer richtig schön Streß macht kann ihr Verhalten aber als "Erziehungsunfähig" gewertet werden und sie verliert ihr Sorgerecht. Ihr habt wahrscheinlich erst Frieden wenn ihr das Kind zu euch holt und ihr dann mal zeigt wie das friedlich geht mit dem Umgang ;-)

MilanaKira 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 06:39
@PrinzessinBrain

Gestern haben wir das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt, und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie wird natürlich nicht freiwillig unterschreiben. Wir schreiben ihr nun ja auch jeden Tag ob wir die kleine sehen dürfen, nun kam gestern Abend zurück das wir sie Sonntag abholen dürfen, und der hammer ist 10 Minuten später schreibt mir ihr Exmann auch er darf den kleinen um die gleiche Zeit holen. Obwohl er sie ja vergewltigt haben soll und die Kinder misshandelt.... Naja aber mal gucken ob wir sie immer noch holen dürfen wenn die Briefe vom Gericht und Anwalt bei ihr reinflattern. Ich mein sie hat uns ja gesagt wenn wir sie sehen wollen sollen wir klagen.

Naja wirklich ruhe in der Beziehung hatte ich ja noch nicht ;) vielleicht ändert es sich ja wenn sie erwachsen wird, obwohl man ja annehmen darf das eine 27 Jährige Frau ein gewisses Verhalten mit der Zeit ablegt.

Geh zu einem Anwalt! Ein Vater hat das Recht, sein Kind zu sehen auch wenn er nicht das Sorgerecht hat!

Hallo :) das wichtigste ist dass ihr wissen müsst dass die Frau nicht das recht besitzt dem Vater den Umgang mit dem Kind zu verweigern.. Am besten wäre es dass ihr einen Anwalt einschaltet der wird euch dann erklären dass der Vater ein recht hat sein Kind zu sehen (außer es gibt bestimmte gründe die dagegen sprechen, was aber in diesem fall nicht vorliegt) .. Der Anwalt wird dann mit der mutter Termine vereinbaren wann der Vater sein Kind sehn darf (zum Beispiel am Wochenende..) aber das recht besitzt die Frau nicht das Kind ständig bei ihr zu halten ..

Sie hat das alleinige Sorgerecht?

Die Eltern sollten vernünftig miteinander reden und den Rosenkrieg nicht vor dem Kind austragen. Ein Kind hat ein Recht auf beide Elternteile.

Ich würde NICHT zum Anwalt gehen !

Begründung: Ich habe das alles hinter mir und der Anwalt ist absolut unnötig und kostet nur unsinnig viel Geld.

Der normale Vorgang wäre :

  1. Eine Umgangsregelung bei der Kindsmutter einfordern per Einschreiben mit Rückantwort. In dieser ist ein regelmässiger Umgang geregelt (in der Regel alle 14 Tage das Wochenende + einen Tag in der Woche oder 2 Anrufe die Woche + geteilte Urlaube/Ferien/Feiertage)

  2. Eine Nachfrist stellen wenn sie nicht Antwortet (14 Tage)

  3. Einen EILANTRAG stellen auf Wiedereinsetzung des Umganges beim Familiengericht. (Gefahr im Verzug da sich der Umgangsentzug negativ auf das Kind auswirkt)

Es geht um das Recht des Kindes auf Umgang den es zu wahren gilt. Dabei ist ein Anwalt absolut unnötig zu diesem Zeitpunkt. Der Richter wird wahrscheinlich eh einen Schiedsspruch vorziehen und wünschen das elementare Grundrechte des Kindes nicht verhandelt werden müssen. Wichtig für die Mutter: 1. sie macht sich strafbar im Sinne einer Körperverletzung am Kind 2. es ist zu Prüfen ob sie geeignet ist für die Erziehung da sie das
Sorgerecht verletzt (und hoffentlich nicht gegen den Vater Hetzt) 3. Sie hat den Umgang zu gewähren und zu fördern

Ein Anwalt wird dann interessant wenn die Mutter mit Anschuldigungen arbeitet um den Umgang zu verhindern. Sexuelle Übergriffe / Gewalt werden dabei "gern" benutzt. Dann wird´s schlimm.

Wichtig ebenfalls: Der schuldige hat ALLE entstandenen Kosten zu tragen. Also wenn die Mutter den Umgang verweigert Anwaltskosten, Gutachterkosten, Verdienstausfall, Gerichtskosten.......... Nachteil: der Vater geht in Vorleistung und muss die Kosten erst mal bezahlen .... und später per Gerichtsvollzieher zurückholen. Das kann aber nicht im Sinne des Kindes sein.

Viel Glück

Übrigend´s : der eine Brief per Anwalt kostete mich 350,-Euro (ich habe sie bis heute nicht zurückgeholt) ..... ich habe das beste Verhältniss was man sich denken kann und sehe meine Tochter regelmässig und meine EX unterstützt uns in jeder hinsicht ;-)

MilanaKira 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 14:23

Hallo, erstmal danke für die Antwort.

Wir haben bis jetzt auf den Anwalt verzichtet, und ein Antrag bei Gericht abgegeben um das geteilte Sorgerecht zu beantragen und da sie droht mit den Kindern abzuhauen das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Glücklicherweise können wir alles beweisen, da wir nicht denken das so einfach wird, natürlich wird sie alles geben um nicht das halbe Sorgerecht abgeben zu müssen.

Das Geld würden wir von ihr eh nicht wieder bekommen können da sie meines wissens noch nie gearbeitet hat und Alg2 bekommt.

JensGera  26.06.2012, 15:56
@MilanaKira

.... bis dahin alles richtig gemacht würde ich sagen. Ich habe ebenfalls Beweise gesammelt und jeden Schritt (unaufgefordet) den Jugendamt und dem Familiengericht per mail mitgeteilt. Jeden Brief den ich schrieb, jeder Anruf der erfolglos war ... einfach alles. Das Jugendamt wollte mir nicht helfen, also dachte ich mir "dann mach ich euch wenigstens zum Zeugen ... ob ihr wollt oder nicht". Ich dachte mir das ich im Falle eines Streites vor Gericht , ich sagen kann das ja alle bescheid wussten aber nicht gehandelt haben (im übrigen ist das Jugendamt verpflichtet Gefahren abzuwehren !) Bei mir reichte der eine Brief aber sie hat die Nachfrist voll ausgeschöpft und alles Riskiert. Der Eilantrag war schon geschrieben und wäre einen Tag später rausgegangen. Besteht doch die Gefahr das das Kind negativ beeinflusst wird. Im übrigen ist auch schon das Sorgerecht entzogen worden ------>

http://www.vafk.de/urteile/sorgerecht/ag%20wuerzburg%20VII%2011985_95.htm

Also wenn ihr mal wieder den Mut verliert .... denkt daran das ihr für das Kind kämpft .... denn das kann es ja nicht. Nicht aufgeben ! Meine Tochter dankt es mir mit jedem Lachen und "Papa ich hab dich so lieb und vermisse dich"

MilanaKira 
Beitragsersteller
 27.06.2012, 07:36
@JensGera

Ans Jugendamt haben wir uns auch gewendet. Aber wie oben geschrieben helfen tun sie ja leider nicht. Allerdings haben wir und auch ihr noch Ehemann und die Großeltern der Kinder Briefe zur Leiterin des Jugendamts geschickt, vielleicht gucken sie sich die Umstände ja nochmal an. Die waren in der Vergangenheit wohl schon ein, zwei mal dort aber ohne sich umzusehen.

Es geht uns ja nicht darum ihr die Kleine wegzunehmen, ihr Ex will den kleinen ja komplett zu sich holen, sondern das sie hilfe bekommt und mein Freund bzw wir nicht ganz Machtlos zugucken müssen was sie treibt und auch mal was erfahren. Ich mein sie ist 4 Jahre alt und hat 5 Kindergärten besucht.

Eigentlich gucke ich der ganzen Sachen ganz positiv ins Gesicht, wir sind nicht Kindeswohlgefährdend oder machen das aus Rache etc. und wenn sie am We hier ist hat sie noch ihre kleine Schwester ;) die sich lieben. Jetzt sitzen wir natürlich auf heißen Kohlen bis was zurück kommt vom Gericht oder ihren Anwalt.