Wie würde das Jugendamt entscheiden wenn der Kindsvater Schizophrenie hat, gemeinsames Sorgerecht fürs Kind und sein Kind allein mitnehmen will?

6 Antworten

Das Jugendamt hat keinerlei Entscheidungsgewalt, das kann nur ein Richter.

Du kannst Dich beim Jugendamt beraten lassen, über solche spezielle Fälle können die Dir aber auch nicht so viel sagen.

Wenn er unter Betreuung steht, dann ruht seine elterliche Sorge eh.

Such Dir einen Anwalt, die kennen sich da besser aus. Ich würde ihm das Kind auch nicht so einfach mitgeben, Schizophrenie ist eine echte Hausnummer.

Den Kontakt unterbinden würde ich aber auf keinen Fall - Schizophrenie kann vererbt werden, da ist es ganz schlecht für das Kind, wenn es erfährt, dass es in diesem Fall quasi keinerlei Recht mehr hat.

das jugendamt würde garnichts entscheiden, da es betreffend das umgangsrecht keine entscheidungen trifft. hier kann nur ein gericht eine entscheidung treffen. wenn du also meinst, dass dein ex sich nicht im griff hat aufgrund einer psychischen störung, dann solltest du ihm betreuten umgang anbieten - entweder bietet dies das jugendamt oder es wird angeboten durch bspweise eine familienberatungsstelle oder erziehungsberatung.

biete dem vater dies an und erkläre ihm er soll sich an eine solche stelle zum elterngespräch anmelden, du wirst dann zum erstgespräch zum termin erscheinen. wenn er das nicht möchte, dann möge er sich ans gericht wenden. für dein problem involviere einen anwalt für familienrecht und lass es wenn nötig beim gericht durch ihn aufkommen. dann beantrage gerichtlich mit beweisen umgangsbetreuung.

Wird schwierig für den Vater, weil er sich nicht so gut um das Kind sorgen kann und das Kind darunter leiden würde, aber wer weis.

Es hört sich an, als hättest du Bedenken dabei, ihm euren Sohn mitzugeben - mit Recht!

Wenn seine Eltern sein Vormund sind, kann er selbst nicht fordern das Kind zu sehen. Du musst dich mit seinen Eltern auseinandersetzen, die können „in seinem Namen“ darüber entscheiden, die sind deine Ansprechpartner.

Wenn ihr schon Kontakt mit dem Jugendamt habt und seine Eltern nicht einsichtig sind, kläre doch, dass er das Kind nicht alleine sehen kann - vielleicht besser in den Räumen des Jugendamtes.

Ich verstehe nicht, warum du in dem Fall nicht schon lange das alleinige Sorgerecht hast. Er wird nicht erst seit gestern krank sein. Kümmer dich darum und auch um das AUFENTHALTBESTIMMUNGRECHT! Damit kannst du alleine entscheiden, wo sich dein Kind aufhält.

Menuett  28.12.2017, 16:12

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt aber nicht den Umgang. Während des Umgangs bestimmt der Umgangsberechtigte.

Bluemoon1987 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 22:54

Bis jetzt hatte sich mein Ex auch an die Absprachen und die Regeln die ich ihm gemacht habe gehalten und deswegen hatte ich richterlich noch nichts gemacht und ich befürchte, dass wenn ich gerichtlich das alleinige Sorgerecht verlange, das es dann erst recht ärger mit dem Ex und eventuell auch seinen Eltern geben könnte denn die wohnen gleich in der nächsten Straße.

markusher  28.12.2017, 01:23
@Bluemoon1987

das alleinige sorgerecht wirst du derzeit nicht bekommen.

Bluemoon1987 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 22:45

Als mein Sohn geboren war hatte er Drogen genommen und dann habe ichdie Krankheit erst nach und nach mitbekommen das etwas nicht stimmt und als ich ihm sagte er müsse mit den Drogen aufhören wenn er weiterhin die Beziehung aufrecht erhalten will und er tatsächlich aufgehört hatte brach das immer mehr hervor. Dann hat er Medizin genommen, sie wieder abgesetzt, wieder Drogen konsumiert und das öfters und dadurch ist die Krankheit auch immer schlimmer geworden. Und was seine Eltern angeht die sind der Meinung ich könnte ihn ruhig mit unserem 4 jährigen Sohn ruhig alleine lassen ich bräuchte mir gar keine Sorgen drum machen.

mxxxloveb  28.12.2017, 00:01
@Bluemoon1987

Du solltest dir im Klaren darüber sein, wie du weiter verfahren willst. Wenn du denkst und belegen kannst (aufgrund vorhandener Krankheit), dass dein Ex nicht in der Lage ist mit deinem Sohn allein klarzukommen, wirst du bestimmt beim Jugendamt Hilfe finden.

Wenn du das alleinige Sorgerecht als angemessen siehst, um dein Kind vor ihm zu schützen, solltest du das gerichtlich beantragen. Entscheide in erster Linie im Wohle deines Kindes, nicht danach gehen, wie die Schwiegereltern oder dein Ex danach zu dir stehen.

Das Jugendamt hat das nicht zu entscheiden. Das ist auch nicht der beste Ansprechpartner.

Kläre das mit einem Anwalt.

Hier scheint mir das geteilte Sorgerecht völlig daneben, da der Vater ja bereits seine Eltern als Vormund hat.

Das Kind zu einem Fussballspiel etc. alleine mitgeben geht sicher, wenn es dem Vater gut geht.

Nimmt er seine Medikamente nicht, geht der alleinige Umgang sicher nicht.

Du kannst beantragen, dass die Grosseltern anwesend sind, wenn das Kind beim Vater ist.

Eine Freundin einer meiner Töchter hat eine schizophrene Mutter. Die heute erwachsene Frau schildert eindrücklich die Dramatik, die ein Kind erleben muss, wenn die Mutter plötzlich haarsträubende Dinge tut wie Hausrat und Kleider entsorgt etc.

Es ist sicher richtig, wenn du dich um die Sicherheit eures Kindes kümmerst und auch durchsetzt.