Gemeinsames Sorgerecht binnen einer Woche widerrufen?

4 Antworten

lol nein, dass ist doch kein kaufvertrag. es gibt keinen widerruf im sorgerecht. das steht dem vater zu und wenn es über das jugendamt erklärt ist, dann bleibt es bei gemeinsamen sorgerecht und gemeinsamen abr.

die km weiß doch vorher was sie tut und unterschreibt. zudem macht es für die mutter keinerlei unterschied ob sie asr oder gsr mit dem vater hat. er trifft weiterhin keine entscheidungen, die trifft sie zu 95% allein. einzige was er mit entscheiden darf sind taufe, konto, weiterführende schule und nicht lebensnotwendige ops

Chyntia88 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 17:04

Vielen Dank für die super schnellen Antworten, damit helft ihr mir echt sehr

dielauraweber  06.07.2016, 19:02
@Chyntia88

stärk deinem partner den rücken und erkläre ihm, der soll sich von der km nicht verkohlen lassen und nicht verunsichern.

ein sorgerecht kann nur wieder entzogen werden vom gericht auf antrag und nur mit sehr trifftigen begründungen.

Nein, ist es nicht. Sie wurde vorher ausführlich über die Rechtsfolgen belehrt. Mit Ihrer Unterschrift hat sie eingewilligt, für eine Rücknahme gibt es also keinen Raum.

DieKatzeMitHut  06.07.2016, 17:01

Und vor allem kann das nicht einfach passieren, ohne dass der Vater informiert wird - er muss ja schließlich wissen was Sache ist.

Chyntia88 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 17:02

Und das ist auch wirklich sicher?

Woher wissen sie das bzw sind sie so gut darüber informiert?

TreudoofeTomate  06.07.2016, 17:04
@Chyntia88

Ich hab beruflich mal damit zu tun gehabt.

Chyntia88 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 17:14
@TreudoofeTomate

Danke schön für deine hilfe 

Nein, das geht gar nicht. Die Eltern werden vor Ort ausführlich über die Konsequenzen, Rechte und Pflichten aufgeklärt und unterzeichnen somit beide. Mit der Unterschrift ist es beurkundet und unwiderrufbar.

Da kann nun im nachhinein nicht ein Elternteil hingehen und widersprechen.

Davon ab, erhält mittlerweile jeder Elternteil das gemeinsame Sorgerecht, da müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen (Kindeswohlgefährdung) und das kann sicherlich kein Elternteil entscheiden.

Nein, natürlich geht das nicht!!

Es gibt da gar kein Widerufsrecht! Es ist doch kein Kaufvertrag...

Nur ein Gericht könnte jetzt noch dem Vater das gemeinsame Sorgerecht entziehen. Dafür müsste aber eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen, wie zB Schlagen. Und von so einer Gerichtsverhandlung würde der Vater selbstverständlich etwas mitbekommen. ;-)

Die Kindesmutter kann da gar nicht mehr machen. Lasst euch nicht verarschen :)