Gehen die Haushaltsauflösung-Kosten ausschließlich an den Erben des Hauses?

6 Antworten

Wir sind ebenfalls eine Erbgemeinschaft. Testament wurde geschrieben, das ganze hab und gut wird genau aufgeteilt auf alle 3 Erben.
Ebenfalls die Entsorgungskosten müssen alle 3 Erben bezahlen. Also schlicht gesagt, ihr bekommt das Erbe und dafür bezahlt ihr auch sämtliche Forderungen selbst.
Wer was von dem ganzen Inventar bekommt, da müßt ihr euch schon selbst einig werden.
Ansonsten bei einer Nichteinigung denke ich wird's aufs Gericht gehen und ein Gutachter macht einen Schätzwert der dann auf alle geteilt wird.
Aber ich würde das intern regeln da sonst weitere Kosten auf euch zu kommen und es sich seeeeehr lange raus ziehen kann.
Ihr seid Erwachsene Leute, da sollte man schon normal drüber reden können!!

Zanora  27.09.2018, 15:25

Alles gehört dazu, alles was im Besitz der Verstorbenen war.

Einoel91 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 10:35

Die Frage ist, ob der Hausrat zum Erbe Haus gehört.

Renick  27.09.2018, 12:09
@Einoel91

Nein. Der Hausrat ist separat zu betrachten, ist also nicht als Bestandteil des Hauses anzusehen.

Da der der das Haus erbt es verkauft oder bewohnen wird hat er/sie Interesse dran dass es ordentlich ist. Man kann es auch von einer Firma erledigen lassen und die Kosten vom Erbe abziehen. Bei Älteren ist der Hausrat selten wertvoll. Sonst wird sie verkauft und aufgeteilt auf die drei.

Also ihr habt alle fett Kohle abgegriffen, 2 haben noch ein Haus bekommen und j etzt streitet ihr euch darum, wer den Kackkeller leer macht?

Läuft bei euch, oder?

Soll er doch den Röhrenfernseher nehmen, ihr bestellt einen Container und werft den Rest rein, Bodenaushub kostet 200 5cbm, Müll wird teurer sein.

Zanora  27.09.2018, 10:31

Die Erben bezahlen. Wird ein Erbverzicht geschrieben ist dieser auch aus dem schneider und muß da für nix aufkommen.

Einoel91 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 10:23

Danke für deine Einschätzung. Es ging mir aber darum, wer im juristischen Sinne für die Entsorgung zuständig ist und nicht, ob es sich - in deinen Augen - dabei um kleine Summen und einen geringen Aufwand handelt.

Alphalauch  27.09.2018, 10:25
@Einoel91

Wem gehören denn die Sachen in Haus, die einen Wert haben?

Der muss auch den Keller leer machen.

Ist das nicht testamentarisch geregelt?

Hatte der nicht irgendwas von Wert sons,t außer dem Haus und dem Geld, nichts von Wert?

Einoel91 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 10:27
@Alphalauch

Genau das ist meine Frage. Gehört das den zwei Erben des Hauses, oder wird der Hausrat durch die drei Erben geteilt?

Alphalauch  27.09.2018, 10:27
@Einoel91

Was sagt denn das Testament?

Natürlich müssen die Erben die Entsorgung gemeinschaftlich zahlen, also jeder zu gleichen Teilen. Wer denn auch sonst?

Die Gegenstände, die nicht zur Entsorgung bestimmt sind, müssen gerecht aufgeteilt werden. Das bedeutet, es kann nicht einer hin gehen und mitnehmen, was er möchte. Sondern es muss mit Einverständnis aller 3 gerecht aufgeteilt werden, wer was bekommt. Einigt euch darüber, denn wenn ein Gericht darüber entscheiden müsste, wäre ziemlich doof.

Zanora  27.09.2018, 10:35

Da muß ich Dir recht geben. Gericht wäre schon mal doof, kann zeitlich sich seeehr lange raus ziehen und ist verbunden mit evtl weiteren Kosten. Ob Ausgaben oder Erbe, egal was damit etwas zu tun hat müssen die Erben bezahlen. Macht jemand nen Erbverzicht bezahlt er keine Entsorgungskosten. Den gehört ja nix!

Renick  27.09.2018, 12:07
@Zanora

Laut dem Fragesteller hat der eine Sohn nur auf den Anteil am Haus verzichtet. Andere Gegenstände oder Vermögen sind davon somit nicht berührt.

Einoel91 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 10:32

Vielen Dank für deine Antwort!

So, wie du das schreibst, finde ich es auch sinnvoll: Die wertvollen Dinge werden auf die drei Erben aufgeteilt, der Müll wird ebenfalls gemeinsam entsorgt und das dann leere Haus geht an die zwei Haus-Erben.

Aber gibt es dazu eine rechtliche Grundlage, die diese Sichtweise bestätigt?

Renick  27.09.2018, 12:05
@Einoel91

Ja. Das nennt sich Erbauseinadersetzung. Die Gesetze zum Erbe finden sich in §2032 ff. BGB. Insbesondere in §2046 steht, dass die Erben ausstehende Verbindlichkeiten gemeinsam zu tragen haben. In §2042 in Verbindung mit §752 oder 753 geht es um die Erbauseinandersetzung.

Eventuell hat Sohn B noch einen Pflichtteilsanspruch, sofern dieser nicht schon vorher befriedigt wurde.

Selbstverständlich gehen die Kosten der Räumung des Hauses zu Lasten aller drei Erben.

Nehmen wir mal ein anderes Szenario an.

Die verstorbene hätte ihre letzten Tage in einer kleinen Seniorenmietwohnung verbracht und das Haus an irgendwelche Leute vermietet. Dann würde natürlich die Räumung der Wohnung zu lasten ALLER Erben gehen, während nur die zwei geschwister das Haus erben die nicht verzichtet haben. Dann wäre es bereits völlig ausser Frage wer was tun muss.

Einoel91 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 10:34

Ja genau, dann wäre es keine Frage. Hier kam sie eben auf, wegen des Hauses, das nur an zwei Personen geht. Danke!