Brief vom Gegner mit 1wöchiger Frist - eigener Anwalt hat Urlaub, was tun?
Meine Freundin hat gerade einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen in dem sie aufgefordert wird binnen einer Woche eine immes hohe Summe zu bezahlen. Ihre Anwältin befindet sich auf einer Urlaubsreise und kommt erst in 3 Wochen zurück. Was tun, um Fristen nicht zu versäumen? Brief schreiben mit dem Hinweis auf anwaltliche Vertretung, die sich später meldet?
6 Antworten
Nun es kommt wohl auch darauf an, was mit dieser (privatrechtlichen) Fristsetzung verbunden ist. Wurde vom Anwalt die Einreichung einer Klage angedroht? Irgendeine Folge muss doch das evtl. untätige Verstreichen der Frist zur Folge haben. Handelt es sich um eine längst bekannt Forderung oder wurde Deine Freundin plötzlich damit konfrontiert? Zahlungsaufforderungen über "immens hohe Summen" kommen meist nicht aus dem nichts. Der Hinweis darauf, dass eigene Anwältin in Urlaub ist, kann u.U. nutzlos sein, wenn der Gegner befürchtet, dass in der Zwischenzeit Vermögenswerte seinem Zugriff entzogen werden. Ist die Forderung evtl. schon tituliert und der Anwalt setzt nochmals eine selbst gewählte Frist bevor er die Zwangsvollstreckung betreibt? All das wäre noch zu klären.
Meine Freundin sieht einer Klage gelassen entgegen, weil sie absolut im Recht ist. Sie will aber deswegen auch keinen Formfehler begehen. Es gibt Anzeichen dafür, dass die gegnerische Seite, die sich mehrere Monate nicht gemeldet hat und weiß, dass die Anwältin sich in Urlaub befindet, genau auf diesen Zeitpunkt gewartet hat. Konkrete Summen stehen erstmalig im Raum, sind aber immens... Also , bitte..wie vermeidet sie einen Formfehler?
Genau das.
Name der eigenen Rechtsvertretung angeben und auffordern, sich mit dieser in Verbindung zu setzen, du hättest die Forderung an deine Anwältin übergeben.
Zum einen ist eine Woche zu kurz. Frist von 2 Wochen ist normalerweise das gängige. Aber dennoch sollte sie dringend zu einem anderen Anwalt gehen, sonst kann das böse ausgehen.
Fristen die ein Anwalt setzt, sind rechtlich irrelevant. Es bedeutet nur, dass die gegnerische Anwaltskanzlei drucken machen will.
Um den guten Willen zu zeigen, sollten man zurückschreiben, dass man die Sache dem eigenen Anwalt zu Prüfung übergibt, dieser sich aber erst in drei Wochen antwortet.
nein auf keinen fall selbst anrufen oder schreiben. die fristsetzung ist schon hinlänglich da dies keine offizielle frist ist eine woche.... nee warten bis ihre anwältin wieder da ist und die das machen lassen.
wie bereits gesagt wäre interessant zu wissen, was als Folge der Fristversäumnis droht. Gerade wenn schon monatelanger Kontakt zwischen eigener Anwältin und der Versicherung bestand, ist es wichtig, dass die Angelegenheit von der eigenen Anwältin weitergeführt wird, da sicher schon umfangreicher Schriftverkehr stattgefunden hat.
genau und da in den sommermonaten bekannt ist das es auch urlaub gibt da musst du dir keine sorgen machen das machen die unternander doch verstehe ich nicht warum die dich anschreiben wenn die anwältin schon das mandat übernommen hat, da dürfen die dich garnicht mehr damit belästigen.
Oh, das widerspricht sich ja nun doch, und meine Freundin sitzt hier völlig fertig, weil sie immer rnoch nicht weiß, was zu tun ist. Die gegnerische Seite, eine Versicherung hatte schon ein halbes Jahr lang schriftlichen Kontakt mit der Anwältin. Nun hat die Versicherung eine Anwaltskanzlei beauftragt, ihre Interessen zu vertreten. Diese schreibt nun nicht an die Anwältin, sondern direkt an meine Freundin mit dieser extrem kurzen Frist. Ist es oki, einfach noch einmal auf den schon bestehenden Kontakt mit der Anwältin zu verweisen?