Rückgabe von Werkzeug und Arbeitskleidung nach Kündigung?

4 Antworten

Natürlich hat der ehemalige Arbeitgeber das Recht sein Eigentum einzufordern.

Die Frist ist aber unangemessen. Meines Erachtens hast du keine Nachteile zu erwarten, wenn du Sie um ein paar Tage überziehst. Das bedeutet dann aber auch, je länger du die Frist überziehst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass dir daraus Nachteile erwachsen.

Da du aber laut Kommentar eh einen Anwalt aufsuchen wirst, würde ich das auch mit ihm abklären.

Wenn sich der Arbeitgeber auf die gesetzte Frist berufen will, dann muss er auch nachweisen, dass er die Frist ordnungsgemäß gesetzt hat. Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen gewöhnlichen Brief, der mit der Post gekommen ist, handelt, weise ich darauf hin, dass es derzeit bei der Post keine Seltenheit ist, dass Briefe auch mal eine ganze Woche unterwegs sind

JoeShepherd 
Beitragsersteller
 19.06.2018, 18:34

Das ich die Sachen zurückgebe ist ja klar.

Danke, ich war mir nur mit der Frist nicht sicher... also was ich von dieser halten soll...

Dann wird Herr B. zurecht Deinen Lohn kürzen.

Das kann grad mit der Schliessanlage teuer werden

Normalerweise gehen Vertragsende und Rückgabe Hand in Hand.

Was immer du auch besseres zu tun hast, du musst die Sachen zurückgeben und nicht Herrn B. hinterher tragen.

Ich würde an deiner Stelle die Arbeitskleider zurückgeben, samt Schlüssel usw. Wenn sie auf deine Kosten alle Schlösser austauschen lassen, dann wird das sehr teuer. Habe immer meine eigene Kleider getragen am letzten Tag und sie dort schon gewaschen zurückgegeben. Oder sonst bin ich sobald vorbeigegangen wenn die Kleider trocken waren nach dem waschen.