Darf mein Arbeitgeber mich trotz Krankmeldung ins Büro zitieren?
Ich bin derzeit krankgeschrieben, mache aber von meinem Recht Gebrauch, meinem Arbeitgeber mein genaues Krankheitsbild nicht mitzuteilen. Jetzt wurde ich schriftlich dazu aufgefordert, mich während meiner Arbeitsunfähigkeit "zwecks Übergabe meines Aufgabengebietes" im Büro einzufinden.
Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?
Da ich die Geschäftsgebaren des Unternehmens kenne, gehe ich davon aus, dass man mir an diesem Tag außerdem die Kündigung überreichen möchte, da der Tag, an dem ich mich im Büro einfinden soll, der letzte Tag der als nächstes verstreichenden Kündigungsfrist ist.
Wie sollte ich mich verhalten?
8 Antworten
Schick Deinem AG eine Nachricht, dass es Dir nicht möglich ist, zum besagten Termin zu erscheinen. Wenn es Dir wieder besser geht stehst du selbstverständlich auch für ein Gespräch zur Verfügung.
Da Dein AG das ganze auch schriftlich gemacht hat würde ich den gleichen Weg wählen.
Geh auf keinen Fall hin, sondern sage den Termin kurzfristig mit Verweis uaf deinen Gesundheitszustand ab!
Nein, Du musst da nicht hingehen. Wenn Dich ein zugelassener Arzt als arbeitsunfähig beurteilt hat, dann bist Du arbeitsunfähig. Es zeugt von sehr schlechter Arbeitsorganisation, wenn der AG Dich jetzt zwecks "Übergabe des Aufgabengebietes" zur Arbeitsstelle beordern will. Da wird der AG also warten müssen, bis Du wieder arbeitsfähig bist. Sollte er Dich während der Krankschreibung kündigen, dann m muss er ebenfalls sehen, wie er die "Übergabe" realisiert.
Du kannst und darfst dich weigern, muss aber damit rechnen, dass der Arbeitgeber dann die amtsärztliche Überprüfung deiner Arbeitsunfähigkeit anordnet dem du wiederum Folge leisten musst. Kommen die zum Schluss, du bist wohl krank aber nicht arbeitsunsfähig (denn das sind zwei Paar Schuhe) dann wird es eng für dich - verdammt eng sogar und kann auch eine außerordentliche nachziehen...
Grundlage dafür ist § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V - Grundlage, dass du nicht erscheinen musst ist § 275 Abs. 1 oder 3 BGB
eine Kündigung könntest Du auch per Post erhalten. Und wenn Du krank bist, brauchst Du auch nicht ins Büro. Alle Anweisungen könntest Du auch per Teleon oder Mail geben.