Gebürstetes parkett?
Hallo wir haben in einer Mietswohnung mit gebürstetem parkett gewohnt.
Und leider sind uns paar Kratzer passiert.
Die Vermieterin verlangt nach Reparatur. Was wir eigentlich nicht bestreiten. Problem ist
1. Gebürstetes parkett lässt sich nicht schleifen
2. Parkett ist nicht professionell gelegt
3. Die einzelnen Bretter lassen sich nur teilweise austauschen. Da das Parkettboden durchgelegt ist ohne raumtrennung und die Küche steht drauf.
4. Theoretisch ist es so. Parkett kann man kaum reparieren. Schleifen geht nicht und Küche ausbauen und einbauen lassen geht im Prinzip auch nicht.
5. Die Privathaftpflicht ist informiert und sieht es nicht ein dass sie die Riesen kosten bei fehlplanung übernehmen. Die Vermieterin besteht auf komplette Reparatur. Was kann man in dieser Situation machen?
6 Antworten
Tretet den Schaden an die Versicherung ab.
Es ist deren Problem sich mit dem Vermieter zu einigen/vergleichen/streiten.
Wofür habt Ihr die Versicherung?
Wenn die sich weigern, dann schaltet einen Obmann ein.
Gruß
Machen die doch gar nicht. Laut Frage soll der Schaden doch bezahlt werden, das kann natürlich nicht die Reparatur sein. Auch Parkett hält nicht ewig.
Kratzer hören sich für mich nach normalen Gebrauchsspuren an. Sogenannte bestimmungsgemäße Benutzung zieht keine Reparatur nach sich. Dafür habt Ihr Miete gezahlt.
Man muss dafür sorgen das man nicht fahrlässig Kratzer macht aber das man irgendwann mal auch Spuren am Boden sieht und er nach langer Benutzung nicht mehr neu ist, ist völlig normal. Sind die Spuren nur durch normalen Gebrauch entstanden oder war etwas passiert wodurch ein Schaden entstanden ist?
War der Boden schon beim Einzug da oder wurde er erst später verlegt? Wenn er schon älter ist, wäre es schon sehr dreist von euch einen neuen zu verlangen.
Es ist Aufgabe der Versicherung - darauf habt Ihr mit Eurer Prämienzahlung ein Anrecht - ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. Was die Versicherung nicht bezahlt, müsst Ihr auch nicht zahlen. Werdet Ihr verklagt oder müsst Ihr auf Rückzahlung der Kaution klagen, muss das die Versicherung für Euch tun oder Eure Kosten dafür bezahlen. Ggf. zum Rechtsanwalt, wenn sich die Versicherung auch in dieser Hinsicht sperrig zeigt.
ich würde den örtlichen Mieterverein kontaktieren
zu diesem leidigen Thema gibt es so unterschiedliche Meinungen (Rechtssprechungen) , ich denke, du brauchst professionelle Beratung
Wozu? Die PH will doch ordnen/bezahlen, so die Frage.