Wer zahlt die Handwerkerrechnung?

10 Antworten

Zunächst gilt: wer die Musik bestellt, bezahlt auch dafür.

Das alltägliche Problem "Ich bin doch nur der Mieter....", wenn jemand einen Handwerker bestellt, so bekommt er auch die Rechnung.

Aber: In Eurem Fall scheint der Folge-Einsatz ja eigentlich aus einer Reklamation des ersten Einsatzes zu sein, denn: die berechnete Arbeit führte ja nicht zum Erfolg.

Kann mal ein Versehen sein, dass im Büro des Installateurs ein Einsatz berechnet war, obwohl dieser nicht hätte berechnet werden dürfen.

Also: dort anrufen und mal höflich nachfragen, ob mit dieser (ersten) Rechnung vielleicht ein Irrtum vorliegt.

Eine nicht erbrachte Leistung braucht nicht bezahlt werden, der Defekt hätte beim ersten Besuch des Installateurs erkannt werden müssen. Ein Fachbetrieb kann sich da nicht rausreden, der erste Einsatz war somit überflüssig.

grüße, ---->

Du hast offenbar den Vermieter über den Mangel informiert , der dir gesagt hat, nimm irgendeinen Klempner. Das  galt aber nur für die Pfütze und die Ursache dahinter. Nachdem feststand, dass die Toliette undicht war,  hättest du auch die Vermieter noch mal neu informieren müssen und nicht einfach neu einen Klempner mit dem Einbau beauftragen dürften.

Die erste Rechnung würde ich nicht bezahlen, da die Repartur  und Diagnose sowas von fehlerhaft war. Was die sogenannte  Kleinreparaturklausel angeht, verlangt der BGH, dass du ständigen Zugriff auf die Sache hast. Auf die Spülung hast du ständigen Zugriff, bei einem Riss in der Schüssel selbst aber eben nicht. Daher halte ich die Klausel hier für unwirksam.

mizupizu 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 10:35

Entschuldigung, dass ich das nicht alles schon im ersten Beitrag erwähnt habe, mir war nicht klar, dass diese Informationen so wichtig sind :) . Ich stand mit dem Vermieter ständig in Kontakt, auch als ich den Klempner ein weiteres mal rief wurde der Vermieter darüber informiert.

Da es der Haus und Hof Klempner meines Vermieters ist, stehen diese immer in Kontakt bevor irgendein Auftrag ausgeführt wird.

Aber so wie ich es jetzt sehe, muss der erste Einsatz überhaupt nicht gezahlt werden. Weder von mir noch vom Vermieter. Ich werde morgen nochmal beim Klempner anrufen und das klären. Vielen Lieben Dank für eure Antworten!!

Auch die erste Rechnung muss meines Erachtens von dem Vermieter bezahlt werden. Ihr könnt ja schließlich nicht für die "Fehldiagnose". Es ist klar, dass die das auch in Rechnung stellen, das Teuerste sind mitunter die Anfahrtkosten, wenn man einen Klempner rufen muss. Ich würde diese Rechnung nicht aus eigener Tasche zahlen. lg Lilo


Habt Ihr den Vermieter von diesen Einsätzen informiert?? Das ist wichtig,

Wer die Musik bestellt bezahlt.

Wenn ihr Mieter seid müsst ihr Euren Vermieter über Mängel informieren so dass er sich darum kümmert / jemanden beauftragt.

Habr ihr eigenmächtig einen von Euch ausgesuchten Klemptner kontaktiert und beauftragt? Natürlich bekommt ihr nun als Auftraggeber auch die Rechnung. Habt ihr der Firma gesagt, sie soll die Rechnung an den Vermieter schicken? Oder hat der Vermieter die Firma beauftragt?

Eigentlich ist es Sache des Vermieters. Wenn Ihr den Vermieter gar nicht informiert habt, dass es einen Mangel gibt hatte dieser gar nicht die Chance den Handwerker seines Vertrauens zu beauftragen. Er ist nicht verpflichtet Eure Handwerker zu bezahlen.

mizupizu 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 10:16

Ich habe den Vermieter über die Mängel informiert, er sagte zu mir, ich solle einen Klempner meiner Wahl rufen, hat mir aber seinen Hausklempner empfohlen.

Ich habe mit der Firma telefoniert und auch nachgefragt, warum die Rechnung nicht mit der "großen" Rechnung verrechnet wird. Offensichtlich ist dies auf Wunsch des Vermieters geschehen.

Gerneso  04.06.2015, 10:35
@mizupizu

Wahrscheinlich aufgrund der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Da es sich um 2 Aufträge handelt können dafür 2 Rechnungen ausgestellt werden und wenn der Betrag der ersten Rechnung entsprechend niedrig ist, kann der Vermieter das an den Mieter abdrücken:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinreparatur

Du hast nicht geschrieben wer den ersten Handwerker beauftragt hat. Das ist wichtig, die Frage lässt sich sonst nicht genau beantworten.l

mizupizu 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 10:25

Das habe ich oben nicht erwähnt, sorry.

Den Handwerker habe ich gerufen, nachdem ich den Vermieter darüber informiert habe. 

anitari  04.06.2015, 10:38
@mizupizu

Es war doch sicher kein Notfall wo sofort gehandelt werden mußte. Also hättet Ihr abwarten können/müssen das der Vermieter agiert.