Reperatur in Wohnung selbst bezahlen?
Huhu,
Ich habe unseren Hausverwalter angerufen weil in unserem Badezimmer Dinge zu reparieren sind. Ein Problem ist der Wasserhahn in der Badewanne. Der Stoppen (mir fällt echt kein anderes Wort ein) mit dem man zwischen Brause und Wasserhahn wechseln kann funktioniert nicht mehr richtig. Diese Reperatur müssten wir nach seinen Aussagen jedoch selbst bezahlen, was ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann. Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus als ich und kann mir sagen ob ich das bezahlen muss oder nicht.
Danke schonmal
15 Antworten
Lesen Sie doch einfach mal nach, was Sei zum Begriff "Kleinrepatartuen" alles so in Ihrem Mietvertrag unterschreiben haben, dann kennen Sie die antwort gleich selber!
Da sollte zur Wirksamkeit sowas in der Art stehen wie:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Wir sprechen hier von einer REPARATUR (nicht Reperatur). Im Übrigen bin ich der Meinung, dass hier die gesamte Armatur gewechselt werden muss, was nicht unter die Kleinreparaturklausel des Mietvertrages fällt.
Der herbeizurufende Sanitärfachmann müsste die gesamte Armatur ausbauen, in die Einzelteile erlegen und den Fehler beheben, wenn das überhaupt möglich ist.
Die Kosten dürften schon das Maß der Kleinreparatur übersteigen und daher in das Ressort des Vermieters fallen.
Der desolate Umschalter unterliegt zwar dem häufigen Zugriff des FS aber die technische Funktion des Umschalters wird dadurch nicht beeinträchtigt. Es liegt einfach an der Abnutzung des wasserdruckabhängigen Umschalters.
Sollte sich also der Vermieter trotzdem weigern die Kosten zu übernehmen, so sollte gegen die Kostenübernahme allein schon wegen deren Höhe durch den Mieter Widerspruch eingelegt werden.
Es git die "Kleinreparaturklausel", welche im Mietvertrag festgehalten werden kann - das ist zulässig.
Darin muss eine Obergrenze für Kosten von kleinen Reparaturen durch den Mieter festgesetzt sein (z. B. 100€).
Schau' in Deinen Mietvertrag und lies nach, was vereinbart worden ist.
Relativ einfach - was steht in Eurem Mietvertrag zum Thema Kleinreparaturen? (Kleinreparaturklausel)
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-hoehe/
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
Sind viele kleine Reparaturen im Laufe eines Jahres nötig, kann die finanzielle Belastung für den Mieter enorm werden. Der Vermieter muss in der Kleinreparaturklausel daher neben der Grenze für die einzelne Reparatur eine Jahreshöchstgrenze nennen.
Gracias werd mich mal da durchkämpfen.
Vermutlich steht in Eurem Mietvertrag eine sogenannte Kleinstreparaturklausel, wonach Ihr kleine Reparaturen an Gegenständen, die eurem direkten Zugriff unterliegen (Fenstergriffe, Wasserhähne, Lichtschalter, etc.) bis zu einem gewissen Betrag (vielleicht 120,00 €) selbst zahlen müsst.
Wenn nun der Umsteller an der Mischbatterie defekt ist, wird es sich hier um eine solche Kleinstreparatur handeln.
Aber: Selbst bezahlen heißt nicht, selbst beauftragen. Der Vermieter muss Euch einen Handwerker schicken, kann Euch dann aber hinterher die Kosten berechnen.
Ihr solltet mal Euren Mietvertrag nach dieser Klausel durchsuchen.