Kratzer im Parkett durch Hund.. Wie läuft das beim Auszug?
Hallo zusammen!
Mein Freund und ich haben eine grauenhafte Vermieterin.. Wir wohnen erst seit Dezember 2011 in der Wohnung, die Hundehaltung wurde uns erlaubt. Da sie uns beobachtet, bei jedem bisschen anruft und uns Dinge unterstellt die absolut nicht wahr sind, wollen wir nun ausziehen! Zumal wir in wenigen Wochen Nachwuchs erwarten.. Wir haben in 3 Räumen Parkett. Unser Hund ist ein Labrador-Golden retriever Mix. Nun sind im Parkett ein paar Kratzer welche durch die Krallen entstanden sind. Im Internet finde ich VIELE verschiedene Informationen zu diesem Thema. Die meisten verweisen auf diesen Text: ...Denn die tatsächlich vorhandenen Kratzer, die vom Hund des Mieters stammen, waren nur die Folge vertragsmäßiger Nutzung der Wohnung. Da der Vermieter die Hundehaltung geduldet habe, gehöre auch die davon herrührende Abnutzung des Parkettbodens zum üblichen Mietgebrauch, meinte das Gericht. (AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98) oder: Hat der Vermieter z.B. die Haltung eines Hundes in einer Wohnung mit Teppich- oder Holzböden gestattet, so ist ein Teppichboden mit deutlichen Spuren der Verschmutzung oder ein durch Hundepfoten zerkratzter Holzboden noch vertragsgemäß und vom Mieter nicht zu erneuern.
In vielen Foren wird aber auch das Gegenteil behauptet. Kann mir jemand helfen und sagen, ob wir diese Kratzer beseitigen lassen müssen?? denn es wird auf jeden Fall noch krachen, wenn wir kündigen.. Als würde es so nicht schon reichen :-/
Schon mal vielen Dank und liebe Grüße!!
7 Antworten
Geht zum Mieterschutzbund und lasst euch dort beraten. Wichtig ist dabei auch, was bei euch im Mietvertrag steht und ob die Klauseln im Vertrag allesamt rechtsgültig sind oder nicht.
Wichtig dabei ist, ob es sich bei den Kratzern um übliche Gebrauchsspuren handelt oder diese darüber hinaus gehen. Wenn es nur die üblichen Gebrauchsspuren sind, dann hat der Vermieter das Nachsehen. Welche Schwere eure Kratzer haben, kann ich nicht sagen, aber Tiere können durchaus in Parkettböden Kratzer verursachen die über das Maß der normalen Abnutzung hinausgehen und dann euren Vermieter dazu berechtigen, Schadensersatz zu verlangen und auch zu bekommen.
Gesetzt den Fall, die Kratzer sind schlimmer als die üblichen Gebrauchsspuren bestünde der Schaden darin, dass die bei einem Parkettboden alle 12 Jahre üblichen Schleifarbeiten mitsamt Neuversiegelung früher vorgenommen werden müsste.
Und dann ist es so, dass der Mieter nicht die vollen Kosten zu entlohnen hat, sondern es kommt normal darauf an, wann das letzte Mal diese Arbeiten durchgeführt worden sind, den Rest hat der Vermieter zu bezahlen.
Beispiel: das letzte Schleifen und Versiegelung liegt 2006 zurück, dann wäre es 2018 fällig, also müsste der Mieter 6/12 der Kosten tragen. Läge es bereits 2002 zurück und 2014 wäre das Schleifen fällig, nur noch 2/12, also der Mieter muss nur die Kosten als Schadensersatz tragen, die dem Vermieter durch das verfrühte Abschleifen tatsächlich entstehen würden.
Kratzer von Hundepfoten auf dem Parkett sind eindeutig KEINE normale Nutzung. Auch wenn Hundehaltung geduldet wird, heißt das nicht dass der Vermieter dulden muss, dass der Mieter die Wohnung innerhalb von einigen MONATEN bereits verwohnt hat.
Danke für eure Antworten!!! Muss man nicht schon länger beim Mieterschutzbund sein damit die einem auch in vollem Maße helfen? Ich würde behaupten, dass die Kratzen wirklich in einem normalen Maß liegen!! Also wirklich!! Problem ist einfach die komische Dame... Die ist super pingelig!!
Danke für den Tipp mit der Walnuss.. Werden wir probieren! Hilft halt nur kurzfristig oder?
Wer entschiedet denn ob die Kratzer noch zu den normalen Gebrauchsspuren gehören oder nicht? LG
Da hier das Mietverhältnis nur wenige Monate bestand, sind die Voraussetzungen wieder ganz anders. Also wird es auf eine Gerichtsentscheidung hinaus laufen, wenn ihr euch nicht einigt.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung würde euch hier vor zu hohen Forderungen bewahren.
Hallo,
es gibt Reparaturstifte im Baumarkt. Kratzer die man nicht sieht, sind keine mehr :-)
Bei sehr großen Flächen hilft auch (von einer Fachfirma) anschleifen und neu versiegeln lassen. Ist günstiger als man denkt und spart eine Menge Ärger. Im Zweifel die Kosten mit dem Vermieter teilen. gruss www.raumschliff.de
Du hast die Frage gut formuliert und auch treffend beantwortet. In der Tat sind bei genehmigter Hundehaltung Kratzer im Parkett vom Vermiter hinzunehmen, da diese eine vertragsgemäße Abnutzung darstellen.
Schwiergier ist es, wenn der Hund z. B. den ganzen Türrahmen zerkaut hat. Da müsstet Ihr dann selber, bzw. Eure Hundehaftpflicht, für den Schaden aufkommen.
So wie Du die Vermieterin schilderst, könnte es bei der Rückzahlung der Mietkaution Probleme geben. Sie wird sich dieser Ansicht auf die vertragsgemäße Abnutzung wohl nicht einlassen können.
Trotzdem, Ihr seid im Recht.
Im ersten Absatz soll es natürlich "Vermieter" heißen. Rechtschreibfehler sehen in solchen Foren immer grauenhaft aus :-)