Elektroherd kaputt - Fragen zur Haftung & Reparatur?

19 Antworten

Wenn die Küche mit vermietet ist ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz Zuständig.

Also Vermieter nachweisbar informieren und um Reparatur bitten.

Gehört der Herd zur Mietsache dann haftet der Vermieter,ist der Herd Eigentum vom Mieter dann ist es seine Sache den Herd reparieren zu lassen.Seit wann haben Mieter einen Hauselektriker?

DrZoidb3rg 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 19:30

Hab mich falsch ausgedrückt, der Elektriker gehört nicht zum Haus, aber bei Problemen sollte ich mich an diesem wenden.

Bist du nun tatsächlich der VERmieter oder doch der Mieter?

Der Vermieter muss für die Reparatur sorgen, wenn der Herd zur Mietsache gehört. Der Mieter haftet für den Schaden, wenn er ihn schuldhaft verursacht hat.

DrZoidb3rg 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 11:59

Ich bin der Mieter

Der Elektriker hat wahrscheinlich recht, wenn er die Verkabelung geprüft hat.

Falls der Herd in der Miete enthalten ist, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.

Wenn der Herd nur zu Nutzung überlassen wurde (ohne im Mietvertrag erwähnt zu sein), kannst du einen neuen Herd kaufen (der dann auch dir gehört)

Das ist im Mietvertrag geklärt. Ist der Herd ebenso Mietgegenstand, muss der Vermieter Ersatz besorgen