Elektroherd kaputt - Fragen zur Haftung & Reparatur?
Hallo, es geht um diesen Elektroherd; sobald ich ihn einschalte, egal welcher der beiden Herde und egal welche Stufe, löst sich der FI-Schalter aus. Ganz willkürlich - manchmal bleibt der auch drin.
Ich habe den Mieter bescheid gesagt und hat mir die Telefonnummer von seinem Haus-Elektriker gegeben. Der Elektriker hat mir daraufhin telefonisch versichert, dass nicht die Elektrik, sondern das Gerät selbst kaputt ist. Die Küche war bereits so wie auf dem Bild in der Wohnung eingebaut und das Problem offenbarte sich bei mir ca. zwei Monate nach meinen Einzug.
Wie gehe ich nun weiter vor? Haftet der Mieter komplett dafür und müsste mir einen neuen Herd beschaffen? Und wie baut man in so einer Armatur überhaupt einen neuen Herd ein, da müsste man ja die gesamte Edelstahlabdeckung rausreißen, neu abmessen, anpassen etc.?
19 Antworten
Wenn die Küche mit vermietet ist ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz Zuständig.
Also Vermieter nachweisbar informieren und um Reparatur bitten.
Gehört der Herd zur Mietsache dann haftet der Vermieter,ist der Herd Eigentum vom Mieter dann ist es seine Sache den Herd reparieren zu lassen.Seit wann haben Mieter einen Hauselektriker?
Hab mich falsch ausgedrückt, der Elektriker gehört nicht zum Haus, aber bei Problemen sollte ich mich an diesem wenden.
Bist du nun tatsächlich der VERmieter oder doch der Mieter?
Der Vermieter muss für die Reparatur sorgen, wenn der Herd zur Mietsache gehört. Der Mieter haftet für den Schaden, wenn er ihn schuldhaft verursacht hat.
Ich bin der Mieter
Der Elektriker hat wahrscheinlich recht, wenn er die Verkabelung geprüft hat.
Falls der Herd in der Miete enthalten ist, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.
Wenn der Herd nur zu Nutzung überlassen wurde (ohne im Mietvertrag erwähnt zu sein), kannst du einen neuen Herd kaufen (der dann auch dir gehört)
Das ist im Mietvertrag geklärt. Ist der Herd ebenso Mietgegenstand, muss der Vermieter Ersatz besorgen