Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

3 Antworten

  1. Entscheidend ist, wo der Geldbetrag (Geldbeutel) verwahrt wird. Entweder der wird an der Person verwahrt, oder in einem zu verschließenden Behältnis (Schublade im Kellner-Office), liegt er "offen" auf / im Restaurantbereich, ist das schon mal mindestens fahrlässig.
  2. Können größere Bargeldbeträge zur Verwahrung abgegeben werden, damit das Risiko minimiert werden kann?

Leider gibt es zu diesen Fragen keine Erklärung

FranzKarlOtto 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 18:44

Ah, der Geldbetrag wird in der kellnergeldbörse am der Person verwahrt. Jeder hat seine eigene Geldbörse, sprich der Zugriff von mehren Personen ist nicht gegeben. Eine Zwischenablage größerer Beträge ist nicht möglich. - Ich aktualisiere das gleich

Novos  14.05.2018, 19:08
@FranzKarlOtto

Wie kann eine Kellnerbörse "am Mann" gestohlen werden, ohne es zu merken?

FranzKarlOtto 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 20:34
@Novos

Tja, das ist die Frage - ist im Nachhinein nicht mehr gut rekonstruierbar. Im Stress und im Gedränge kann dir das schon passieren. Vlt. lag sie auch kurz auf dem Tresen, was definitiv zumindest fahrlässig ist, da stimme ich zu. Auf die Frage ob unverschuldet, fahrlässig oder grob fahrlässig will ich gar nicht raus, da der Arbeitgeber schon im Vertrag ganz prinzipiell jegliche Haftung für die kassierten Beträge auf die Servicekräfte überträgt, ganz unabhängig ob die einen Verlust dann fahrlässig oder nicht verursachen. Um diese generelle Haftungszusprechung geht es mir. Ist sowas rechtens?

Hallo,

nein,das ist überhaupt nicht speziell, denn auch die Kassiererin bei ALDI macht das ja für ihren AG und nicht für sich selber.

Das heisst, auch im Bereich der Gastronomie gilt das abgestufte Haftungsprinzip für AN.

-leichte Fahrlässigkeit = keine Haftung

-mittlere Fahrlässigkeit = das Arbeitsgericht legt unter Berücksichtigung aller Umstände eine Haftungsquote fest,wobei hier immer der Bruttoverdienst des AN in Relation zur Schadenssumme betrachtet wird.Das heisst Schadenersatz höher als der Monatsverdienst ist ausgeschlossen.

-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz = Volle Haftung des AN

Im Falle des Diebstahles einer "Kellnerbörse" wäre natürlich zu klären, wie es dazu kommen konnte.Denn diese sind normalerweise mit einer stabilen Kette zum Befestigen am Hosengürtel ausgestattet und können nicht so einfach geklaut werden.

FranzKarlOtto 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 22:50

Danke schonmal - Dh. du siehst da auch keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber nun die Kasse überwachen kann (feste Kasse) oder ob jeder seinen eigenen Geldbeutel hat, den man eigentlich nicht überwachen kann. Es geht nur um die klassische Arbeitgeberhaftung: Fahrlässig oder nicht? Dh. die Vertagliche festlegung - "Die Servicekräfte haften uneingeschränkt für das Bargeld" ist eigentlich nicht haltbar.
Was mich daran iritiert ist, dass es schwer anwendbar ist auf das Kassieren in Geldbörsen, zumindest wenn ich irgendwie Kontrolle haben will - aus der Arbeitgeberperspektive könnte mir theoretisch ja jeder kommen und sagen. Sry, mir hat jemand meine Geldbörse geklaut, ich weiß auch nicht wie das passieren konnte und es ist auch nirgendwo auf der Kammera, und damit nicht nachweißbar. - eigentlich aber das Geld einstecken und den Arbeitgeber dafür aufkommen lassen?

OlafausNRW  15.05.2018, 15:45
@FranzKarlOtto

Als AG habe ich doch die Kontrolle, egal ob eine Kasse im Supermarkt oder eine Kasse in der Hosentasche.Bei Arbeitsbeginn bekommt man seinen Wechselgeldbestand und dann wird kassiert und egal ob Supermarkt oder Gastronomie,beide arbeiten mit Kassensystemen und ob Kellner oder Kassiererin im Supermarkt, die Kasse sagt mir am Ende der Schicht, was ich an Einnahmen haben muss.

Nur nebenbei bemerkt, die Registrierkasse ist die Erfindung eines Gastwirtes aus dem 19.Jahrhundert aus den USA, weil man schon damals dem Personal "mißtraute".

FranzKarlOtto 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 23:50
@OlafausNRW

okay, auf die Weise hätte man in der Tat Kontrolle. Im entsprechenden Haus sind die Kellner jedoch selbst verantwortlich für ihre Wechselgeldbestände, sprich müssen selbst ihr Wechselgeld für ihre Schicht mitbringen. Vom Arbeitgeber gibt es da nichts. Möglicherweise auch eine fragwürdige Praxis...

OlafausNRW  16.05.2018, 19:04
@FranzKarlOtto

Eine mehr als fragwürdige Praxis, aber nichts desto trotz ändert das ja nichts an der Kontrollierbarkeit.Schließlich müssen Getränke und Speisen ja bestellt werden und der Gast möchte eine Rechnung (meistens).Also sollte in einem normalen Gastrobetrieb eine (mehrere) Registrierkassen vorhanden sein, an denen die Kellner über ihre Personalnummer die Bestellungen einbuchen und am Ende die Rechnung für den Gast drucken und diese Endrechung wird auch ihrem "Tagessaldo" in der Kasse zugeschieden.Diesen Tagessaldo muß der betreffende dann eben in Bar in seiner Börse haben abzüglich Wechselgeld,Stornos und Tipp.

Was für hahnebüchende "Abrechnungssystem" oft draußen im realen Leben verwendet werden, will ich hier gar nicht aufzählen, aber über kurz oder lang kippen die alle auf.

Denn es wird immer wieder vergessen, das die Gäste ihre Kassenbons oft der Steuer vorlegen,auch wenn es nicht zu einer Erstattung für sie selber führt,die Geier vom Finanzamt freuen sich aber immer über Datenmaterial zum vergleichen.

Egal ob fahrlässig oder nicht, und im Vertrag ist ja alles geregelt. Das Servicepersonal haftet für solche Schäden, denn es ist befugt die Rechnungsbeträge der Gäste zu kassieren und muss diese ordnungsgemäß dem Inhaber aushändigen. Die Rechnungsbeträge ( Speisen u,. Getränke ) sind Eigentum des Inhabers.

In meiner über 40 jährigen Gastro - Laufbahn ( auch in leitenden Positionen ) sind mir solche Fälle häufig vorgekommen. Allerdings waren es Beträge zwischen 30 - 100 €. Entweder wurde Wechselgeld falsch rausgegeben, oder man ging mit einer Gesamtrechnung an den Tisch von, sagen wir mal 15 Personen, und dann sind es Einzelzahler. Logischer weise wird dann manuell ( da kein Splitting an der Kasse ) eine Abrechnung vorgenommen. Es wird sich oft verrechnet dabei, und das eigene Unvermögen kann man dem Chef nicht anlasten.

Ich habe es auch erlebt, ohne etwas unterstellen zu wollen, dass das Personal in Geldnöten war und sich auf diese Weise Geld erschleichen wollte.

Und zu guter letzt : Da das Personal quasi " Geldeintreiber " für den Chef ist, hat es auch eine Obhutspflicht sowie Verantwortung. Ich hatte meine Geldbörse immer am Mann, selbst wenn ich auf Toilette ging.

OlafausNRW  15.05.2018, 15:51

Bei 40 Jahren im "Gewerbe" solltest du aber auch so ehrlich sein und darauf hinweisen, das die "Herren" Wirte ja nicht so ganz unschuldig an der Misere der Fehlbestände sind. Wenn ich meinen Angestellten immer weniger zahle bzw. es gibt da ja noch ganz andere "Tolle" Konstruktionen mit Scheinselbstständigkeit,ist es doch kein Wunder, das die sich "bedienen".

Niemand schlägt sich dei halbe Nacht um die Ohren für 15 €.

Indianer66  15.05.2018, 17:11
@OlafausNRW

Ich sehe das etwas anders. Wie du es kommentierst, ist das ja eine Aufforderung zum Betrug. Ich habe den Beruf gern ausgeübt, denn Dienstleistung ist auch eine Berufung. Und was die Bezahlung anbelangt : 25 € Trinkgeld pro Arbeitstag sind immer drin...unversteuert.

OlafausNRW  15.05.2018, 17:19
@Indianer66

Ich habe nur die Fakten festgestellt und nicht mehr.Und Trinkgeld ist keineswegs mehr "so sicher" pro Abend wobei täglich 25 € TIPP ohnehin schon außergewöhnlich sind.In der Woche wirst du nicht viele Läden finden, wo du da ran kommst.

Indianer66  15.05.2018, 17:30
@OlafausNRW

Mag vielleicht allgemein sein. Ich habe 2 Gesellenbriefe, AEVO sowie etliche Seminare belegt. Bin also gut ausgebildet. Entsprechend habe ich in guten Häusern mit Flair und gutem Gästepotential gearbeitet. 25 € waren minimum.

OlafausNRW  15.05.2018, 19:39
@Indianer66

Es geht aber um die Allgemeinheit und nicht um exotische Auswüchse :-)