Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?
Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr so nett wärt, mir dabei zu helfen:
Ich arbeite seit August letzten Jahres als Aushilfskraft in einem Schnellrestaurant. Ende letzten Jahres habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, was aufgrund der Mindestlohnerhöhung notwendig war.
Anfang diesen Jahres wurden die Löhne der Arbeitnehmer aus dem Betrieb verzögert (mittlerweile gar nicht mehr) ausgezahlt, was damit begründet wird, dass die Unterlagen mehrerer Mitarbeiter nicht vollständig seien.
Zunächst hieß es, dass nur die Unterlagen der Festangestellten nicht vollständig seien. Dann hieß es, dass nun die Unterlagen aller Arbeitnehmer nicht vollständig vorliegen würden. Der Vorgesetzte würde sich an jeden Einzelnen wenden, um ihm mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.
Am 1. März (also weit nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte) wandte sich mein Vorgesetzter an mich und teilte mir mit, dass nun wohl doch einige Unterlagen fehlen würden. Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.
Irrationalerweise wurde mir die Schuld für das Nichtauszahlen der Löhne zugewiesen (da angeblich meine Unterlagen als letztes fehlen würden, wobei anscheinend nicht bedacht wurde, dass ich erst letzte Woche aufgrund dieser Angelegenheit kontaktiert wurde; andere Mitarbeiter wurden noch gar nicht kontaktiert, obwohl es ja hieß, dass von niemandem vollständige Unterlagen vorliegen würden). Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen.
Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass sich ein Arbeitgeber dadurch strafbar macht, dass er Angestellte ohne die besagte Belehrung, arbeiten lässt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich durch das Arbeiten ohne Belehrung über das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht habe (obwohl ich schon länger in dem Betrieb arbeite, wurde ich nicht auf die Notwendigkeit einer Belehrung hingewiesen)?
Des Weiteren frage ich mich, ob die Nichtauszahlung der Löhne eine rechtlich legitime Sanktion für das Fehlen von Unterlagen ist.
Würde ich mich also dadurch strafbar machen, wenn ich zur Arbeit erscheine, obwohl mir eine Belehrung fehlt (mein nächster Arbeitstag wäre morgen; die Belehrung kann aufgrund von Blockseminaren, welche ich besuchen muss, erst frühestens übernächste Woche stattfinden)?
Ist es notwendig, einen Nachweis über die Belehrung nachzureichen, nachdem ich gekündigt habe (die Kosten für die Belehrung müssten von mir getragen werden) ?
Ist es demnach sinnvoll, gegen ein mögliches beharrendes Nichtauszahlen meines Lohnes (nach meiner baldigen Kündigung) rechtlich anzugehen?
Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bin für jede Hilfe sehr dankbar!
7 Antworten
Der AG ist verpflichtet:
"Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt
wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem
Infektionsschutzgesetz."
Sollte der AG nicht durch Deine Unterschrift belegen können, dass diese Unterweisungen (ggf. durch andere) erfogt sind, hat er Pech, und Du bist in der, rechtlich, besseren Position.
Wir sind hier nicht auf dem Sklavenmarkt, sondern in einer Demokratie.
Frag Deine Mitschüler und Azubinen, was denen passiert ist.
Ruf die IHK an und berichte, reiche Beschwerde ein!
Notfalls kriegen die echt Feuer unter ihre Vorstandsstühle!
Der Arbeitgeber macht sich strafbar - nicht du! Wenn er dich weiterarbeiten lässt, ohne das Gesundheitszeugnis, obwohl er weiß, du hast noch keins, und es kommt eine Kontrolle, dann hat ER Schwierigkeiten. Nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb musst du nix nachreichen. Aber so lange du noch da bist, musst du dich drum kümmern.
Da das "Gesundheitszeugnis / Hygienebelehrung" spätestens am ersten Arbeitstag beinm AG vorliegen muss und sich der AG davon überzeugen muss, dass es gültig ist, ist er in der Verantwortung. Er darf den Mitarbeiter nicht im Bereich offener Lebensmittelbeireich, ohne diesen Nachweis nicht beschäftigen.
Nein, darum muss sich der Arbeitgeber kümmern. Das ist ne ganz billige Masche, um offensichtlich die Löhne zu drücken oder um die Lohnzahlungen ganz herumzukommen.
Wenn der Arbeitgeber Dir einen Arbeitsvertrag vorlegt, dann muss er dafür sorgen, dass Du in dem Betrieb auch arbeiten kannst. Hinterher zu kommen und von Dir zu erwarten, dass Du diese ganzen Regelungen und Formalitäten kennst, ist in meinen Augen eine Frechheit - aber wohl mit Plan. (meine Meinung)
§ 43 IFSG mußten wir damals als Leiharbeiter auch selbst bezahlen.
Dann Anordnung vom Personaldisponenten, nach Spätschicht am nächsten Morgen um 8 h zum Gesundheitsamt zu gehen. 11 h Freizeit hatten wir auch nicht, wie vorgeschrieben
Kontrolleure können kommen, bei uns wäre die Zeitarbeitsfa. verantwortlich - aber auch der sog. Entleihbetrieb.
Normalerweise muß das der Arbeitgeber zahlen.
Sonst wende Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, was Lohnzahlungen anbelangt. Gewerkschaft oder Betriebsrat