wer haftet den verlust des Schlüssel vom Arbeitgeber?
ich habe da anliegen. wer haftet vom Arbeitnehmer den Verlust des Schlüssel vom Arbeitgeber wenn der aufversehen verloren geht ? Gibt es da gerichts urteile
9 Antworten
Der Arbeitnehmer haftet, wenn er Ihn verloren hat.
Es gibt Bausteine für relativ kleines Geld in den normalen privaten Haftpflichtversicherungen die das voll oder mit geringer Selbstbeteiligung mit abdecken.
Bei größeren Betrieb wo vieles über einen Schlüssel geöffnet wird ist die Versicherung empfehlenswert, wenn sonst bei Verlust 20 Schlösser oder Sicherheitsschlösser getauscht werden müssten wird das sonst sehr teuer für den Arbeitnehmer der den Schlüssel verloren hat.
Es haftet die Person, die den Schlüssel verloren hat.
Hallo, den Schlüssel wirst du ersetzen müssen, hoffentlich ist es keine komplette Schliessanlage.
Wenn der Arbeitgeber dir einen Firmenschlüssel übergeben hat, hätte er dich auch auf das Verlustrisiko hinweisen müssen. (Fürsorgepflicht)
Dann hättest du das in deiner privaten Haftpflicht berücksichtigen können.
Fehlte dieser Hinweis, ist das das Versäumnis des Arbeitgebers.
Das kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nicht. Bei mittlerer, anteilig. Bei grober, voll. Keine Privathaftpflicht vorhanden die den Verlust von beruflichen Schlüsseln versichert hat?