Wer haftet für nicht gezahltes Essen im Restaurant?

8 Antworten

Kommt eventuell auf Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifverteag an - das kann dir hier niemand beantworten.
Grundsätzlich aber müssen Beschäftigte nur bei Verschulden, also grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu haften. (Hinweise von Gästen, dass sie zahlen wollen ignorieren)
Wäre halt noch interessant, ob es in besagtem Restaurant üblich ist sofort zu kassieren oder nicht.
Das Verschulden muss allerdings der Arbeitgeber nachweisen.

ich bin zwar kein Jurist, aber ich weiss, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht generell für Kassenfehlbestände in die Haftung nehmen kann, selbst wenn er in den Arbeitsvertrag eine sogenannte Mankovereinbarung schreibt. 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers

Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Die Zechprellerei ist wohl kaum als Pflichtberletzung zu werten, ich finde auch folgendes  Urteil - viel Juristendeutsch, aber Fazit: der Arbeitnehmer haftet nicht für die Kasse oder anvertraute Gelder wenn ihm keine Pflichtverletzung nachgewiesen wird und wenn er nicht selbständig über das Geld verfügen konnte.

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/mankohaftung-des-arbeitnehmers

Menuett  06.10.2017, 15:51

Hier geht es nicht um ein Kassenmanko.

Das ensteht, wenn man falsch abrechnet.

Hier haben Kunden Zechprellerei begangen und die geht nicht zu Lasten des Angestellten.

Es zahlt immer der Besteller des Essens. Also nie der Kellner. Soweit erst mal zu den Essen.

Es kann zwar was vereinbart werden, was Du zu bezahlen hast wenn Du was fallen läßt von dem Essen aber es kann nie das sein was bezahlt werden muß, was auf der Karte steht.

Ich würde mir da schon überlegen der Chefin vorzuschlagen. Gut es gibt das Essen nur mit sofortiger Bezahlung.;) So wie es bei Bierfesten oder so meist ist.

Auf alle Fälle soltest Du so nach 2 Tagen bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erheben. Denn jetzt Schulden Dir ja diese Gäste die Bezahlung.


Das ist Geschäftsrisiko, du bist doch nur Erfüllungsgehilfe. Die Rechnung hätte der/die Restaurantsbesitzer bezahlen müssen. Genau so wie z.B. den Strom und die Zutaten oder deinen Arbeitslohn.

Es kann immer mal passieren, daß wer nicht bezahlt, ein Essen zurück gibt oder bestellt und geht. Dieses Risiko geht jeder Gaststättenbesitzer ein. Ich finde es mies, wenn das auf die Angestellten abgewälzt wird und die sich nicht wehren wollen um des guten Friedens Willen.

Oder sogar ihr Trinkgeld für solche Verluste hergeben.

Das wäre, als wenn z:B. die Kassiererinnen im Supermarkt für Diebstähle haften müssten, oder die Kassiererin an der Tankstelle für geklauten Treibstoff, oder die Melkerin für ein totes Rind usw...

Dieses Risiko trägt der Inhaber, er kann es vom Gewinn absetzen.

Ich war auch mal in einem Cafe beschäftigt.
In dem Fall wurde es vom Trinkgeld abgezogen was ich persönlich auch nicht richtig finde.
Die Chefin trägt eigentlich auch die Verantwortung über den kompletten Betrieb noch dazu wenn sie selbst dort ist...