Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet? Lokal oder Austragender? Windschaden?

8 Antworten

Auf jeden Fall ist das ein Haftpflichtschaden und hat wenig mit einem Glasschaden einer Hausratversicherung zu tun, denn das wäre dann ja Sache des Autohauses. Es muss geklärt werden ob der Schaden durch die Versicherung des Restaurants oder durch Eure Haftpflicht gedeckt ist. Meiner Meinung nach ist der Gaststättenbetreiber dafür zuständig, denn er hätte bei aufkommendem Sturm sein Objekt absichern müssen.

Auf jeden Fall, braucht Ihr Euch keine Sorgen machen; denn Ihr seid hierfür auf keinen Fall haftbar zu machen. Also genießt Ihr lieber Eure Flitterwochen und laßt das mal beruhigt die Anderen regeln. MfG Renate

Der Geschädigte (also das Autohaus) kann sich einfach jemanden aussuchen. Im Zweifel wird es sich an den Grundbesitzer wenden, weil man da davon ausgehen kann, dass etwas zu holen ist. Eindeutig ist der Schaden vom Grundstück des Lokals ausgegangen. Hier greift also die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers. Sollter de Gastwirt nicht der Eigentümer sei, greift seine Betriebshaftpflicht. Al dritter Beteiligte wäre dann der Veranstalter der zu dieser Hochzeitingeladen hat. Wenn der einzelne Schädiger nicht mehr festzustellen ist, greift eben die die Gefährdungshaftung.

Eine Sturmversicherung zahlt da nichts. Die schützt nur mit dem Gebäude fest verbundene Bestandteile.

schleudermaxe  28.08.2012, 16:58

Ja, aber hängen denn die Scheiben in der Luft? Ich gehe davon aus, daß sie einen Rahmen haben und der ist fest am Gebäude verankert und somit bei Stärke über 8 ordnet die VGV oder unter 8 auch eine normale Glasversicherung, die eigentlich jedes Autohaus ja auch hat.

scarface84 
Beitragsersteller
 27.08.2012, 20:20

Danke schonmal für deine erste Antwort!

Der Gastronom ist nur Eingemietet.

Was ist Gefährdungshaftung? Das kenne ich nicht, ist das ein Teil meiner Privathaftpflichtversicherung?

mfg

Haftung liegt beim Vermieter = Ausrichter des Festes.

Erstmal ist doch zu klären, ob das Autohaus nicht selbst gegen Glasbruch versichert ist. Wo dann die Versicherung ggfls Regress nimmt, klärt sich dann. Imho wird es dann der sein der zur Feier geladen hat