Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet? Lokal oder Austragender? Windschaden?
Hallo,
unsere Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden, dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca. 3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.
Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.
Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?Nach Begutachtung des Schadens, gehe ich eher davon aus, dass die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten gefallen sind. Das ist die einzige logische Erklärung, wieso die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel weiter entfernt einschlagen müssen.
Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte ich ihn heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und somit wir schuld sind.
Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der Festaustragende? Wird das seine Versicherung zahlen? Ist das eine Art "Windschaden"?mfg sf
8 Antworten
Auf jeden Fall ist das ein Haftpflichtschaden und hat wenig mit einem Glasschaden einer Hausratversicherung zu tun, denn das wäre dann ja Sache des Autohauses. Es muss geklärt werden ob der Schaden durch die Versicherung des Restaurants oder durch Eure Haftpflicht gedeckt ist. Meiner Meinung nach ist der Gaststättenbetreiber dafür zuständig, denn er hätte bei aufkommendem Sturm sein Objekt absichern müssen.
Auf jeden Fall, braucht Ihr Euch keine Sorgen machen; denn Ihr seid hierfür auf keinen Fall haftbar zu machen. Also genießt Ihr lieber Eure Flitterwochen und laßt das mal beruhigt die Anderen regeln. MfG Renate
Der Geschädigte (also das Autohaus) kann sich einfach jemanden aussuchen. Im Zweifel wird es sich an den Grundbesitzer wenden, weil man da davon ausgehen kann, dass etwas zu holen ist. Eindeutig ist der Schaden vom Grundstück des Lokals ausgegangen. Hier greift also die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers. Sollter de Gastwirt nicht der Eigentümer sei, greift seine Betriebshaftpflicht. Al dritter Beteiligte wäre dann der Veranstalter der zu dieser Hochzeitingeladen hat. Wenn der einzelne Schädiger nicht mehr festzustellen ist, greift eben die die Gefährdungshaftung.
Eine Sturmversicherung zahlt da nichts. Die schützt nur mit dem Gebäude fest verbundene Bestandteile.
Ja, aber hängen denn die Scheiben in der Luft? Ich gehe davon aus, daß sie einen Rahmen haben und der ist fest am Gebäude verankert und somit bei Stärke über 8 ordnet die VGV oder unter 8 auch eine normale Glasversicherung, die eigentlich jedes Autohaus ja auch hat.
Danke schonmal für deine erste Antwort!
Der Gastronom ist nur Eingemietet.
Was ist Gefährdungshaftung? Das kenne ich nicht, ist das ein Teil meiner Privathaftpflichtversicherung?
mfg
Haftung liegt beim Vermieter = Ausrichter des Festes.
Erstmal ist doch zu klären, ob das Autohaus nicht selbst gegen Glasbruch versichert ist. Wo dann die Versicherung ggfls Regress nimmt, klärt sich dann. Imho wird es dann der sein der zur Feier geladen hat