Für Garderobe keine Haftung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich nehme meine Jacke aus diesem Grund mit ins Sprechzimmer (und wenn keiner hinschaut, noch ein paar andere).

Rathalos123 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 21:14

Auch nicht das was ich suche, aber lachen musste ich, danke.

Ein Arzt haftet nicht für den Diebstahl von Kleidung, die von Patienten an der Garderobe im Rezeptionsbereich der Praxis aufgehängt wurde, da mit ihm kein „Verwahrungsvertrag“ geschlossen worden war. Haften muss er, wenn der Patient um „sichere Verwahrung“ bittet und er daraufhin veranlasst wird, das Kleidungsstück an der Garderobe aufzuhängen. (OLG Köln, 5 U 63/97)

... doch immer mitnehmen, weil der Arzt die Haftung ausgeschlossen hat.

Rathalos123 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 21:17

Nein, das Schild hat nichts zu sagen. Man kann nicht einfach die Haftung ausschließen..

Ich könnte ja dann auch an alle Autos nen Schild mit "Ab jetzt Eigentum von ..." hängen..

Factoring  20.12.2010, 21:25
@Rathalos123

Au weiah - der Rechtsexperte hat gesprochen - lies mal hier:

Ein Arzt haftet nicht für den Diebstahl von Kleidung, die von Patienten an der Garderobe im Rezeptionsbereich der Praxis aufgehängt wurde, da mit ihm kein „Verwahrungsvertrag“ geschlossen worden war. Haften muss er, wenn der Patient um „sichere Verwahrung“ bittet und er daraufhin veranlasst wird, das Kleidungsstück an der Garderobe aufzuhängen. (OLG Köln, 5 U 63/97)

ja, mitnehmen ist alles was da hilft! denn weder der Arzt, noch die Arzthelferinnen haben die Zeit nach deiner Jacke zu schauen! Und ihre Aufgabe ist es auch nicht!