Gemeinschaftliche Gartennutzung
Hallo, wir haben in unserem Mehrfamilienhaus einen gemeinschaftlichen Garten, der von allen Mietern, deren Kindern und Hunden mehr oder weniger genutzt wird.
Nun ist es aber so, das die Kinder und ihre Freunde in Ferien und an den Wochenenden den Garten regelrecht belagern, laut sind, furchtbare Musik laufen lassen ;) und was mich eigentlich wirklich stört, Müll und Kippenstümmel liegen lassen.
Trotz mehrerer Hinweise Ihren Müll wieder einzusammeln, klappt es leider nur sehr selten oder wenn sie sich beobachtet fühlen.
Aber gut, sie sind nunmal Mieter und dürfen den Garten auch benutzen.
Seit neustem ist es aber so, das Ihre Freunde mit Kindern in unserem Garten sitzen ohne das eines der Kinder oder sonstiger Mieter des Hauses mit dabei sind.
Also sitzen quasi Fremde Menschen in unserem Garten, lassen Ihre Kinder spielen, rauchen und vermüllen den Garten.
Wie auf einem öffentlichen Grundstück! Als ich diese nun darauf ansprach, das Sie bitte nicht einfach so im Garten sitzen sollen und auch den Müll und die Kippenstummel wieder einsammeln, wurde ich von Ihnen angeblafft, "ich hätte Ihnen nichts zu sagen, sie wären schließlich von meiner Nachbarin eingeladen worden den Garten zu benutzen."
Meine Frage nun: Dürfen Fremde/Nicht-Mieter sich im Garten aufhalten, ohne das in dieser Zeit zumindest einer der Mieter/der Kinder des Hauses dabei ist? Nur weil sie von 1 Mietpartei dazu eingeladen worden sind?
Ich komm mir hier vor wie auf einem öffentlichen Spielplatz :-/
4 Antworten
Dein Fragekommentar lässt nicht erkennen, ob du hier als Mieter oder Vermieter agierst.
Dennoch: Wenn den Mietern eine gemeinsame Nutzung gestattet wurde ohne dass im Mietvertrag eine Vereinbarung darüber zu finden ist, dann kann der Vermieter diese Nutzung zu jeder Zeit untersagen bishin zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ist die Nutzung des gesamten Gartens allen Mietern vertraglich gestattet, dann muss auch die gemeinsame Pflege des Gartens vereinbart sein.
Sollten einzelne Mietparteien Grundstücksfremde aufgefordert haben ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters oder als Besuch, der ja die Anwesenheit der zu Besuchenden erfordert, das Gartengrundstück zu nutzen, dann würde ich als Vermieter hierbei eine unberechtigte Nutzungsüberlassung erkennen, die ich mit einer Abmahnung an die Überlassenden honorieren würde.
Ja, dann hast du nur die Möglichkeit den Vermieter über die Gepflogenheiten Dritter im Gartengrundstück zu unterrichten mit der Bitte die Verfehlungen der Parteien x und y abzumahnen, damit im Grundstück wieder Ordnung und Ruhe einkehrt.
nein, nicht in einem gemeinschaftlich genutzten garten, der steht eigentlich der gemeinschaftz zu, nicht fremden
ruf einfach den vermieter an, meist schätzen die das auch nicht so
Sofern dir der Garten nicht mietvertraglich zur Nutzung überlassen wäre, bestimmt der Vermieter die Nutzung seiner Gemeinschaftsflächen :-)
Insofern wäre er zunächst über die Zustände zu informieren und um Stellungnahme zu bitten.
Wäre deine vertrgliche Gartennutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder bliebe das erfolglos, kann man ihn zugangsicher (Einwurfenschreiben) auffordern, die Besetzung bzw. eine von der Gartennutzung ausgehende Lärmbelästigung abzustellen und den Müll beseitigen zu lassen, von dem eine Unfallgefahr und Unbgezieferbefall ausgeht und ankündigen, bis zur Behebung des Mietmangels die Miete angemessen zu kürzen.
G imager761.
KINDER lassen Zigarettenstummel liegen?
Aber Besuch darf jeder Mieter haben (also auch in seinem Garten). Ruhestörender Lärm ist auch sonst verboten.
Fremde haben "allein" natürlich auf dem Grundstück nichts verloren.
Naja, die großen Kinder sind 13-15 irgendwo dazwischen!
Wir sind auch Mieter!
Danke für die Antwort!!!