Gartennutzung ohne Vertrag

2 Antworten

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hat die mieterin einen anspruch auf die nutzung des gartens wenn es vertraglich nicht geregelt ist..

nein, hier sind weitere Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm

Du solltest allerdings zuerst mal den Ablauf der Frist abwarten bevor Du weitere Schritte unternimmst.

Heute ist ja erst der 20.4.

Also noch 10 Tage Zeit.

Das mit dem Schutzgitter hättest Du besser in einem separaten Schreiben, unter Angabe des Termins und Dauer der Arbeiten, mitteilen sollen.

Schutzgitter vor Terassenfenster? Willst Du sie einsperren?;-)

miyum 
Beitragsersteller
 20.04.2011, 13:17

danke für deine antwort.

ja noch 10 tage, du kennst die person nicht.

ich will sie nicht einsperren das Schutzgitter ist 90x100 cm groß bis zur hüfte

hat die mieterin einen anspruch auf die nutzung des gartens wenn es vertraglich nicht geregelt ist..

anitari  20.04.2011, 16:41
@miyum

ja noch 10 tage, du kennst die person nicht.

Na ja, den ablauf der von Dir gesetzten Frist mußt Du schon abwarten.

Hüfthohes Schutzgitter vor dem Terrassenfenster (der -tür)?

Damit willst Du wohl verhindern das die Mieterin von der Wohnung aus in den Garten kommt? Oder wozu soll das Ding gut sein?

miyum 
Beitragsersteller
 20.04.2011, 17:43
@anitari

die mieterin ist unmöglich, ob sie die vermieterin ist und ich der mieter wo gibst den so was.

mit dem Schutzgitter möchte ich verhindern das sie ins Garten kommt.

anitari  20.04.2011, 17:48
@miyum

mit dem Schutzgitter möchte ich verhindern das sie ins Garten kommt.

Na hoffentlich steht die Terrassennutzung nicht im Mietvertrag.

Wohnt ihr (Du und die Mieterin) im selben Haus und wie viele Wohnungen hat das Haus?

miyum 
Beitragsersteller
 20.04.2011, 18:02
@anitari

es ist ein 3 mehrfamilien haus EG wohnt die stress macht ich in der mitte und DG

nein es steht nichts davon auch keine gartennutzung, das habe ich damals weg gelassen und nicht im MV erfasst