Haus gekauft - Nachbar weigert sich Grundstück abzugeben
Wir haben jetzt das Haus, in dem wir seit 10 Jahren zur Miete gewohnt haben, gekauft. Vor ein paar Jahren wurden die Grundstücke neu eingemessen, so dass das zugehörige Grundstück grösser wurde. Einen Teil des Grundstücks nutzt der Nachbar, der dort noch zur Miete wohnt. Er hat die Gartennutzung in seinem Mietvertrag stehen. Es ist aber nicht näher definiert, wie gross der Garten ist. Wir möchten unser Grundstück selber nutzen. Im Kaufvertrag wurde dies auch so festgehalten. Nun hat unser Nachbar seinen Anwalt eingeschaltet. Hat er das Recht, den Garten auch weiterhin so zu nutzen? Welche Rechte haben wir als Hausbesitzer? Es wäre schön, wenn uns jemand einen Rat geben könnte.
8 Antworten
Wenn das Grundstück neu vermessen wurde und zuvor ein Vermessungsirrtum vorlag, so gehört euch die neu ermittelte Fläche.
Ihr habt somit das Recht auf Eigentum erworben.
Wenn da nun der Nachbar einen Teil des neu vermessenen Teils nutzt, so kann man ihn auffordern, die Fläche zu räumen.
Alternativ, so es dich nicht stört, die Fläche an ihn verpachten, damit er weiter seine Sachen pflanzen kann.
Wenn der Nachbar nun einen Anwalt eingeschaltet hat, wird dieser Anwalt nicht erreichen, dass auf euerem Grundstück Fremde machen können, was sie wollen.
Anwälte verdienen mit solchen Verfahren eben Geld.
Hat er das Recht, den Garten auch weiterhin so zu nutzen?
Wenn ihm das sein Vermieter vertraglich zugesichert hat, ja.
Einen Teil des Grundstücks nutzt der Nachbar, der dort noch zur Miete wohnt.
Mit dem Mieter habt Ihr doch in dieser Angelegenheit nichts zu schaffen. Ihr müßt Euch an den Eigentümer halten/wenden.
wenn das dein grundstück ist ises das auch einfach ne verfügung übern anwalt machen lassen und ihn vor vollendete tatsachen stellen
Was heisst hier, dass das Grundstück beim Vermessen größer wurde ?
Das kann wohl kaum sein. Vielmehr bestand wohl Grenzverwirrung und es hat sich herausgestellt, dass der Nachbar unrechtmäßig mehr Fläche nutzt als ihm zusteht.
Der Mieter darf natürlich nur das nutzen, was seinem Vermieter auch gehört und nicht euer Grundstück. Ihr habt ja keinen Mietvertrag mit ihm.
Die vertraglichen Verhältnisse zwischen dem Eigentümer und dem Mieter eures Nachbargrundstück brauchen dich sowieso nicht zu interessieren. Selbst wenn der Vermieter etwas zugesichert hätte, was er gar nicht erfüllen kann, ist das nicht dein Problem.
Ich gehe mal davon aus, dass es jetzt neue Grenzsteine gibt, die eure Grenze nachvollziehbar markieren. Es ist strafbar Grenzmarkierungen zu entfernen oder zu verändern.
Das Sinnvollste dürfte sein einen stabilen Zaun entlang euer Grenze zu ziehen, ganz gleich welche Gewächse auch immer der Nachbar auf eurer Seite stehen hat.
Ich würde den Anwalt informieren, dass ihr zu einem bestimmten Termin euer Grundstück einfrieden werdet und dem Nachbar kulanterweise nach Terminabsprache die einmalige Chance gebt sein Gestrüpp bis dahin zu entfernen.
Andernfalls begeht der Nachbar jedes einzelne Mal Hausfriedensbruch, wenn er einen Fuß auf euer Grundstück setzt. Das kannst du selbstverständlich jedes Mal anzeigen.
Wenn das Grundstück Euch gehört und der Nachbar daran keine im Grundbuch eingetragenen Rechte hat könnt Ihr den Grundstücksteil einfach einzäunen.
Wenn ein schriftlicher Mietvertrag mit dem Voreigentümer nachgewiesen wird müsst ihr vorher diesen bestehenden Mietverträge kündigen; Kündigungsschutz gibt es für Gartenland nicht.