Allgemeinstromm bei Gartennutzung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in einem 8-Parteien Mietshaus seit nunmehr 15-Jahren.
Hinter dem Haus stehen Gärten für Mieter zur Verfügung, wobei uns die Nutzung des Gartens schr. im Mietvertrag fixiert worden ist.
Neben anderen Nutzern der Gärten betreiben wir einen kleinen Teich und einen Aufstellpool dessen Pumpen seit über 15-Jahren immer unter Allgemeinstrom abgerechnet worden sind, das gleiche gilt für Wasser zur Garten und Poolnutzung.
Das Haus wurde im letztem Jahr verkauft und der neue Eigentümer hat die Nutzung des Allgemeinstromes untersagt und will auf unsere Kosten Zwischenzähler installieren.
In unserem Mietvertrag (2004) ist festgelegt das wir eine Stromleitung zum Garten legen dürfen.
Hier der Text als Antwort an den neuen Vermieter:
Ich habe ihnen bereits geschrieben, das wir nicht die alleinigen Nutzer der hinter dem Mietshaus gelegenen Gärten sind und ihnen wohl doch offenbar gewesen ist, das nicht nur wir zur Nutzung der Gärten zwingend auf den Anschluss des Allgemeinstromes angewiesen waren.
Der Vorbesitzer hat keine anderen Regelungen verfügt und über 15-Jahre die Nutzung des Allgemeinstromes geduldet und entsprechend abgerechnet.
Ich weise sie hiermit nochmals darauf hin,das wir nicht die alleinigen Nutzer der angrenzenden Gärten sind und sie sich unangemessen nur unseres Anteiles annehmen.
AuszugMietvertrag : § 26 Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern
Punkt 3:
Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist.
Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .
Es hat in der Obliegenheit des Vorbesitzers gelegen klarere Verhältnisse zu schaffen.
Der Vorbesitzer hat ,auf meinen Wunsch hin,sogar ein Rohr unter den Gehweg legen lassen damit es keine Verletzungen durch Sturz der Kabel wegen geben kann.
Es obliegt ihnen- um oder auszudeuten- wie es im Mietvertrag bei uns geregelt worden ist.
Wie ist die Sachlage ?
3 Antworten
Wie stehen denn die anderen Mieter zu der Sachlage? Ich würde mich bedanken, wenn ich in meinem Garten nur ein bischen Wiese habe und über den Allgemeinstrom und Allgemeinwasser die Betriebskosten des Pools meines Nachbarn zu tragen habe. Falls einer der anderen Mieter mit diesem Argument die Nebenkostenabrechnung angreift, hat der Vermieter ein Problem. Selbst wenn die anderen Mieter das bislang aus Unkenntnis oder Gutmüdigkeit geduldet haben, ist das keine Garantie, dass da nicht mal ein Erbsenzähler einzieht und die Nebenkostenzahlung wegen Abrechnungsfehlern verweigert.
Übrigens ist es mit dem Einbau nicht getan: Bei Zählern mit elektronischem Messwerk ist eine Überprüfung der Eichung bereits nach acht Jahren erforderlich. Und auch nicht gratis.
Zitat
"Selbst wenn die anderen Mieter das bislang aus Unkenntnis oder Gutmüdigkeit geduldet haben, ist das keine Garantie, dass da nicht mal ein Erbsenzähler einzieht und die Nebenkostenzahlung wegen Abrechnungsfehlern verweigert. "
Zitatende
Allen Mietern ist seit 15-Jahren bekannt das der Allgemeinstrom der Gartennutzer auf auf alle Mieter umgelegt wird.Wir haben das Problem mit nur einem Mieter,welcher auch den Garten nutzt ,im letzten Jahr neu eingezogen ist.
Alle Mieter ,bis auf einen, haben unterschrieben das diese Praxis so weiter gehen kann weil auch Nichtnutzer einen gewissen Nutzen haben der hier nicht weiter erklärt werden muss.
Zitat:
"Ich würde mich bedanken, wenn ich in meinem Garten nur ein bischen Wiese habe und über den Allgemeinstrom und Allgemeinwasser die Betriebskosten des Pools meines Nachbarn zu tragen habe. Falls einer der anderen Mieter mit diesem Argument die Nebenkostenabrechnung angreift, hat der Vermieter ein Problem. "
Zitatende
Das ist wohl grundsätzlich richtig,aber es gab hier eine Mietergemeinschaft welche das ohne Widerspruch getragen hat und nun, nachdem das Haus verkauft worden ist,wohl nicht mehr zum tragen kommen kann.
Eigenes Zitat
Im Anhang dieser Mail gebe ich ihnen,sofern noch nicht von ihnen geschehen,einen entsprechenden Auszug aus unserem Mietvertrag zur Kenntniss .
Zitat:
§ 26 des Mietvertrages
Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern
Punkt 3: Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden, Mietvertrag aus dem Jahre 2004. Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .
So einfach ist das alles nicht !
Der Zähler ist vollkommen in Ordnung.
Er wird damit durchkommen, dass er euch Einzelzähler einbaut.
Es ist nicht vollkommen logisch.
Da steht, dass du eine Stromleitung legen darfst, mehr nicht.
Da steht nicht, dass du dich dafür am Allgemeinstrom bedienen darfst.
Oder steht dieses hier auch im Mietvetrag?
Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .
Alle Nutzer der Gärten haben den Allgemeinstrom benutzt und noch einmal,
das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .
Steht genau das im Mietvertrag oder ist das deine Meinung?
Das ist nicht meine Meinung, sondern war die Regel weil der vorherige Vermieter die jeweiligen Nutzungen der Gärten immer auf die Allgemeinstromkosten verteilt hat und keinesfalls Zwischenzähler einbauen wollte und uns auch nicht dazu aufgefordert hat.
Wo steht diese Regel, im Mietvertrag?
Weißt was, sie steht nicht im Mietvertrag, ansonsten hättest du schon geantwortet.
Also kommt er mit allem durch, er kann das auch ganz rausreißen.
Ihr habt euch nicht am Allgemeinstrom zu bedienen.
Ok,aber nicht auf unsere Kosten und dann für alle Gartennutzer.
Das mit der Stromleitung zum Garten.
Das ist keinesfalls völlig klar, dass du den Allgemeinstrom dafür nehmen darfst.
Eigentlich versteht man das sehr viel eher so, dass du deinen eigenen Strom in den Garten legst.
Das ist Mehrzahl also bekommt jeder einen Zwischenzähler und gut ist.
Zitat: Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .