Allgemeinstromm bei Gartennutzung?

3 Antworten

Wie stehen denn die anderen Mieter zu der Sachlage? Ich würde mich bedanken, wenn ich in meinem Garten nur ein bischen Wiese habe und über den Allgemeinstrom und Allgemeinwasser die Betriebskosten des Pools meines Nachbarn zu tragen habe. Falls einer der anderen Mieter mit diesem Argument die Nebenkostenabrechnung angreift, hat der Vermieter ein Problem. Selbst wenn die anderen Mieter das bislang aus Unkenntnis oder Gutmüdigkeit geduldet haben, ist das keine Garantie, dass da nicht mal ein Erbsenzähler einzieht und die Nebenkostenzahlung wegen Abrechnungsfehlern verweigert.
Übrigens ist es mit dem Einbau nicht getan: Bei Zählern mit elektronischem Messwerk ist eine Überprüfung der Eichung bereits nach acht Jahren erforderlich. Und auch nicht gratis.

Minolpirol1959 
Beitragsersteller
 14.03.2020, 21:41

Zitat

"Selbst wenn die anderen Mieter das bislang aus Unkenntnis oder Gutmüdigkeit geduldet haben, ist das keine Garantie, dass da nicht mal ein Erbsenzähler einzieht und die Nebenkostenzahlung wegen Abrechnungsfehlern verweigert. "

Zitatende

Allen Mietern ist seit 15-Jahren bekannt das der Allgemeinstrom der Gartennutzer auf auf alle Mieter umgelegt wird.Wir haben das Problem mit nur einem Mieter,welcher auch den Garten nutzt ,im letzten Jahr neu eingezogen ist.

Alle Mieter ,bis auf einen, haben unterschrieben das diese Praxis so weiter gehen kann weil auch Nichtnutzer einen gewissen Nutzen haben der hier nicht weiter erklärt werden muss.

Zitat:

"Ich würde mich bedanken, wenn ich in meinem Garten nur ein bischen Wiese habe und über den Allgemeinstrom und Allgemeinwasser die Betriebskosten des Pools meines Nachbarn zu tragen habe. Falls einer der anderen Mieter mit diesem Argument die Nebenkostenabrechnung angreift, hat der Vermieter ein Problem. "

Zitatende

Das ist wohl grundsätzlich richtig,aber es gab hier eine Mietergemeinschaft welche das ohne Widerspruch getragen hat und nun, nachdem das Haus verkauft worden ist,wohl nicht mehr zum tragen kommen kann.

Eigenes Zitat

Im Anhang dieser Mail gebe ich ihnen,sofern noch nicht von ihnen geschehen,einen entsprechenden Auszug aus unserem Mietvertrag zur Kenntniss .

Zitat:

§ 26 des Mietvertrages

Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern

Punkt 3: Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden, Mietvertrag aus dem Jahre 2004. Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

So einfach ist das alles nicht !

Der Zähler ist vollkommen in Ordnung.

Er wird damit durchkommen, dass er euch Einzelzähler einbaut.

Minolpirol1959 
Beitragsersteller
 14.03.2020, 17:22

Zitat: Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

Drehkoenig  14.03.2020, 17:25
@Minolpirol1959

Es ist nicht vollkommen logisch.

Da steht, dass du eine Stromleitung legen darfst, mehr nicht.

Da steht nicht, dass du dich dafür am Allgemeinstrom bedienen darfst.

Oder steht dieses hier auch im Mietvetrag?

Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

Minolpirol1959 
Beitragsersteller
 14.03.2020, 17:28
@Drehkoenig

Alle Nutzer der Gärten haben den Allgemeinstrom benutzt und noch einmal,

das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist. Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

Drehkoenig  14.03.2020, 17:29
@Minolpirol1959

Steht genau das im Mietvertrag oder ist das deine Meinung?

Minolpirol1959 
Beitragsersteller
 14.03.2020, 17:34
@Drehkoenig

Das ist nicht meine Meinung, sondern war die Regel weil der vorherige Vermieter die jeweiligen Nutzungen der Gärten immer auf die Allgemeinstromkosten verteilt hat und keinesfalls Zwischenzähler einbauen wollte und uns auch nicht dazu aufgefordert hat.

Drehkoenig  14.03.2020, 17:35
@Minolpirol1959

Wo steht diese Regel, im Mietvertrag?

Weißt was, sie steht nicht im Mietvertrag, ansonsten hättest du schon geantwortet.

Also kommt er mit allem durch, er kann das auch ganz rausreißen.

Ihr habt euch nicht am Allgemeinstrom zu bedienen.

Minolpirol1959 
Beitragsersteller
 14.03.2020, 17:14

Ok,aber nicht auf unsere Kosten und dann für alle Gartennutzer.

Drehkoenig  14.03.2020, 17:18
@Minolpirol1959

Das mit der Stromleitung zum Garten.

Das ist keinesfalls völlig klar, dass du den Allgemeinstrom dafür nehmen darfst.

Eigentlich versteht man das sehr viel eher so, dass du deinen eigenen Strom in den Garten legst.

Das ist Mehrzahl also bekommt jeder einen Zwischenzähler und gut ist.