Darf der Vermieter Mieter bevorzugen und Garten nutzung gewähren und anderen Garten nutzung verbieten?

15 Antworten

Wenn im MV die Gartennutzung vereinbart ist, kannst du den Garten selbstverständlich nutzen. Wenn nicht, einfach mal freundlich auf den VM zugehen und ihn fragen.

Ansonsten umziehen und darauf achten, dass eine Gartennutzung im Vertrag vereinbart ist.

Das ist ein ganz normales Verhalten eines Vermieters.

Du hast keinen Anspruch auf die Gartennutzung, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist

Es bleibt eben dem Vermieter vorbehalten Entscheidungen zu treffen.

Ein Vermieter kann über sein Eigentum frei entscheiden. Wenn er dem einen Mieter kostenlos die Gartennutzung gestattet hat, muss er das bei andern Mietern nicht auch tun. Aus dem Recht des einen Mieters kannst du kein Recht für dich ableiten.

Das ist rechtens.

Du hast deinen Vertrag, dieser wird eingehalten. Wenn der Vermieter anderen Parteien etwas dazu schenkt, so ist das seine Entscheidung.

Hallo.

Das ist die Verhandlung des Vermieters. Aber frag doch die den Garten nutzt , ob du nicht auch ab und zu mit in den Garten darfst.

Bley 1914