Darf der Vermieter Mieter bevorzugen und Garten nutzung gewähren und anderen Garten nutzung verbieten?
Hallo
Ich habe mal eine Frage , meine Nachbarn haben genau die gleiche Wohungsgrösse wie ich sie habe und bezahlen auch die gleiche Miete, haben denn selben Mietvertrag aber zugriff zum Garten und Dachboden während mir das versagt wird.
Ich verstehe es ja das man mit Kindern auch denn Garten nutzen möchte find das ja auch vollkommen in Ordnung wenn einer zur Verfügung steht aber allen anderen Mietern diese Nutzung zu untersagen finde ich nicht in Ordnung.
Daher meine Frage ist das rechtens , kann er das so machen ?
Gerade bei diesen Sommer Temperaturen würde ich nämlich auch gern im Garten sitzen anstatt in der total aufgeheitzten Wohnung weil hier voll die Sonne reinscheint und der nächste Park ist weiter weg.
Freue mich auf eure Antworten.
Danke
Mfg
Trend4
15 Antworten
Wenn im MV die Gartennutzung vereinbart ist, kannst du den Garten selbstverständlich nutzen. Wenn nicht, einfach mal freundlich auf den VM zugehen und ihn fragen.
Ansonsten umziehen und darauf achten, dass eine Gartennutzung im Vertrag vereinbart ist.
Das ist ein ganz normales Verhalten eines Vermieters.
Du hast keinen Anspruch auf die Gartennutzung, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist
Es bleibt eben dem Vermieter vorbehalten Entscheidungen zu treffen.
Ein Vermieter kann über sein Eigentum frei entscheiden. Wenn er dem einen Mieter kostenlos die Gartennutzung gestattet hat, muss er das bei andern Mietern nicht auch tun. Aus dem Recht des einen Mieters kannst du kein Recht für dich ableiten.
Das ist rechtens.
Du hast deinen Vertrag, dieser wird eingehalten. Wenn der Vermieter anderen Parteien etwas dazu schenkt, so ist das seine Entscheidung.
Hallo.
Das ist die Verhandlung des Vermieters. Aber frag doch die den Garten nutzt , ob du nicht auch ab und zu mit in den Garten darfst.
Bley 1914