Ware widerrufen, nun will ich sie doch behalten. Was muss ich tun?
Muss ich einen Widerruf widerrufen wenn ich die Ware doch behalten möchte?
und hat der Verkäufer einen rechtlichen Anspruch, die Ware nun doch zurück zu erhalten?
und hat der Verkäufer das Recht, nach Versand bzw. auch nach Erhalt der bestellten Ware den Kaufvertrag zu widerrufen und die Artikel zurückzufordern?
Verkäufer ist eine online-Webseite, Käufer bin ich als Privatkunde.
Ich hatte dem Verkäufer bisher nur per Email auf sein Rücksendelabel geantwortet, dass ich nun doch die Ware nicht zurücksenden möchte und behalten möchte, reicht das aus und alles erledigt?
Danke und Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer sagte, kein Problem hier ist das vorläufige Rücksendeeticket und wenn die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist, so erhalte ich mein Geld wieder. Habe daraufhin ca. 48 Stunden später (nach frischem Erhalt der Ware) den Widerruf widerrufen kurz und knapp "ich möchte doch nicht widerrufen. Ich behalte die Ware."
aber das Problem ist, wenn ich die Ware an Weihnachten verschenke und der Verkäufer meldet sich nach den Feiertagen mit "ich warte auf die Rücksendung" dann stehe ich doof da...
4 Antworten
Hallo,
also rein rechtlich gesehen hast du den Kauf widerrufen, ein Widerruf vom Widerruf ist so gesehen nur einvernehmlich möglich.
Rechtlich könnte der VK auf das zurücksenden bestehen.
Jetzt ist es so, dass ein Verkäufer aber die Intention hat zu verkaufen, von daher wird ihm normalerweise das Ganze auch lieber sein, wenn du den Artikel behältst.
Wobei das ganze schon auch ein klein wenig Abhängig vom Artikel ist, handelt es sich um einen gewöhnlichen Artikel, den der VK mehrfach hat, dann interessiert ihn das auch nicht weiter.
Würden wir hier von einem spezielleren Artikel sprechen, den es kaum gibt, dann kann das schon wieder anders aussehen! Da könnte der VK den Artikel evtl schon weiterverkauft haben etc und dann somit auch auf die Rücksendung bestehen.
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Ware-nach-Widerruf-behalten-__f482511.html
Klar habe ich das von Google. Wieso sollte ich mir die arbeit machen, wenn das 1000 fach bei Google steht...
Die Antwort die ich in Goolge fand, war zu schwammig. Deswegen möchte ich nun von dir einen Beleg deiner Aussage.
Hat er dir schon eine Bestätigung des Widerrufs geschickt? Wenn ja, dann wäre ein Vertrag abgeschlossen worden und er könnte auf das zurückschicken bestehen, ansonsten schnell den Widerruf "widerrufen"
Also nicht mit dem Titel aber er sagte, kein Problem hier ist das Rücksendeeticket und wenn die Ware da ist erhalte ich mein Geld wieder. Habe daraufhin ca. 48 Stunden später (nach frischem Erhalt der Ware) den Widerruf widerrufen kurz und knapp "ich möchte doch nicht widerrufen. Ich behalte die Ware."
aber das Problem ist, wenn ich die Ware jetzt an Weihnachten verschenke und der Verkäufer meldet sich nach den Feiertagen mit "ich warte auf die Rücksendung" dann stehe ich doof da...
Wenn du mir sagst, was du gekauft hast, dann kann ich dir vielleicht auch sagen, ob das etwas ist was der Verkäufer vielleicht zurückhaben will oder eher nicht.
Smart-Home-Zubehör von google
Das ist von Google, also wird er kein Problem damit haben, falls du es doch behalten willst.
ja, also nicht direkt von google sondern einem zwischenhändler wie cyberports oder reichelt....
okay, ich warte mal ab. dachte vielleicht kennt da jemand einen Paragraphen der auf meiner Seite ist und ich getrost das weiterschenken kann...
danke
Man kann einen zugegangenen Widerruf nicht wieder zurücknehmen
Da du selbst vom Kauf abgesehen hast, ist damit die sogenannte WIllenserklärung hinfällig. Und Ja der Verkäufer kann damit seine Ware von dir einfordern.
Aber-, sei nicht zu vorschnell, denn die meisten Verkäufer wollen ja ihre Ware verkaufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er damit nicht einverstanden ist, dass du doch die Ware behalten willst ist damit äussterst gering. Bezahle die Ware schnellstmöglichst, teile dem Hersteller freundlich mit, dass du die Ware gerne behalten möchest und damit dürfte es wohl 'gut' sein.
dankeschön. habe ihm bereits schriftlich mitgeteilt dass ich die Ware doch behalten möchte, aber wann schätzt du wird dieser sich bei mir melden (wegen den Feiertagen) da ich das Paket erstmal noch geschlossen halten würde und eben nicht an Weihnachten weiterverschenken würde...?
Es kommt natürlcih auch darauf an, wie 'gross' der Verkäufer ist. Denn je grösser, desto kulanter wird dieser sein. Sollte es sich um einen privat Verkauf handeln, dan wäre es tatsächlich besser, wenn die Ware noch nicht genutzt wird und in der origianl- Verpackung gelassen wird. Handelt es sich jedoch um ein Gross- Unternehmen, ist die Chance, dass du noch rechtzetitg eine Antwort bekommst höher. Noch sind es ein paar Tage bis Heiligabend. Vielleicht hat der Verkäufer sogar einen Kundenservice auf Twitter/ Facebook oder ähnliches, sodass du dort dein Glück versuchen könntest, damit dein Geschenk noch wie vorgesehen geöffnet werden darf. :)
Der Vertrag ist widerrufen und einen Widerruf des Widerrufs gibt es nicht.
Das "ich behalte die Ware doch" wird als Antrag ausgelegt, solange er das nicht annimmt kann er die Rücksendung verlangen.
bezahl sie und gut ist dann
Ware wurde vorab mit Paypal bezahlt. es geht mir wirklich auch um die anderen 3 Fragen in der "Beschreibung" :)
denke, wenn Du dem Verkäufer mitgeteilt hast, dass du Ware behalten möchtest und sie ist bezahlt, wird der Verkäufer keinen Stress machen
Hey, die antwort hast du gegoogled! :D Hatte ich auch gelesen, danke. Geht aber nicht um einen "besonderen" Artikel und wo steht das geschrieben dass der VK auf das Zurücksenden bestehen darf?