Widerruf bei Speditionsware - Kann der Verkäufer den Käufer dazu zwingen, dass die Rücksendung ausschließlich vom Verkäufer organisiert werden darf?
Hallo,
vielen Dank vorab, falls mir jemand helfen kann.
Ich habe im Internet eine Kommode bestellt. Ohne Details zu nennen, ist die Kommode eine Frechheit. Daran ist in erster Linie der Hersteller schuld. Das interessiert mich aber nicht, da der Lieferant selbst wissen muss, von welchem Hersteller er Waren vertreibt.
Dementsprechend habe ich den Kaufvertrag widerrufen. Diesen hat hat der Lieferant auch akzeptiert. In der Widerrufsbelehrung steht, dass nicht paketversandfähige Ware (Speditionsware) vom Verkäufer abgeholt wird, jedoch ich die unmittelbaren Kosten hierfür zu tragen habe. Diese belaufen sich laut Widerrufsbelehrung auf höchstens etwa 500 EUR.
Jetzt behauptet der Verkäufer, dass die Speditionskosten 135 EUR betragen. Was lächerlich ist. Wenn ich den Transport selbst organisiere, fallen etwa 50 EUR Speditionskosten an.
Der Verkäufer verweigert mir, dass ich den Transport organisieren darf. D. h. er setzt die Kosten so hoch an, damit ich faktisch einknicke und auf den Widerruf verzichte.
Jetzt ist die Frage, darf der Verkäufer darauf bestehen, dass die Rücksendung ausschießlich von ihm selbst und nicht von mir organisiert werden darf?
4 Antworten
In der Widerrufsbelehrung steht, dass nicht paketversandfähige Ware (Speditionsware) vom Verkäufer abgeholt wird, jedoch ich die unmittelbaren Kosten hierfür zu tragen habe. Diese belaufen sich laut Widerrufsbelehrung auf höchstens etwa 500 EUR.
Du warst mit dem Kauf der Ware mit der Wiederrufserklärung einverstanden und musst somit entweder 135€ zahlen oder die Ware behalten.
Auf der Internetseite einer Kanzlei für Verkäufer habe ich gelesen, dass man den Käufer nicht dazu zwingen kann.
Wenn du das jetzt dem Verkäufer aus rechtlicher Sicht erklãrst, dann bist du selbstverständlich im Recht. Sollte er weiter hin nichts tuhen, solltest du dich bei der Verkaufsplattform beschweren.
Wie kommst Du zu dieser Einschätzung?
Ich gehe mal davon aus, dass dies im Kaufvertrag stand. Oder bist du anderer Auffassung?
Und? So könnte man ja jedes Widerrufsrecht aushebeln. Verkaufe Dir für 2,89 einen USB-Stick und verlange die Rücksendung für 145 Euro als Palettenversand. Das funktioniert so nicht. Egal was ich da rein schreibe.
Kann der Verkäufer den Käufer dazu zwingen, dass die Rücksendung ausschließlich vom Verkäufer organisiert werden darf?
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Ihr habt es so vereinbart.
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In der Widerrufsbelehrung steht, dass nicht paketversandfähige Ware (Speditionsware) vom Verkäufer abgeholt wird, jedoch ich die unmittelbaren Kosten hierfür zu tragen habe. Diese belaufen sich laut Widerrufsbelehrung auf höchstens etwa 500 EUR.
- So habt ihr es vereinbart
- Du warst damit einverstanden
- deshalb gilt es auch... als Vertragsbestandteil
Auf der Internetseite einer Kanzlei für Verkäufer habe ich gelesen, dass man den Käufer nicht dazu zwingen kann. Ich hätte auch kein Problem damit an sich. Sondern dass die Kosten nicht gerechtfertigt sind. Das hat etwas mit Wucher zu tun.
Du kannst die Rücksendung der Ware auch selbst organisieren ... und seine Reaktion abwarten. Wichtig wäre, dass Du eine Bestätigung bekommst, dass sie im ordnungsgemäßen Zustand angenommen wurde.
Ich würde vom Spediteur Fotos bei der Ablieferung machen lassen.
So kann man das Widerrufsrecht aushebeln? Wohl kaum. "Abholung nur mit unserem Spezialhubschrauber. Flugminute ab 5000 Euro" Richter lachen auch mal gerne.
Hmm. Wirderruf hast Du beweisbar erklärt. Verstehe das Problem nicht. Du verschickst das Teil, natürlich auf Deine Kosten, an den Verkäufer zurück.
Fertig.
Der Verkäufer hat mir erklärt, die Ware nicht anzunehmen, wenn ich es selbst organisiere. Ein absolut dreister Verkäufer, der alles versucht, um seinen Vorteil herauszuziehen.
Das ist sein Problem. Die Option Deine Rücksendung nicht anzunehmen hat er nicht. Du solltest jetzt allerdings alles mit Zeugen/Kamera begleiten. Das riecht nach Ärger. Also vernünftig verpacken, absenden fertig. Alles mit Zeugen und Kamera dokumentiert.
Die Option Deine Rücksendung nicht anzunehmen hat er nicht.
Und wieso hat er die Option "Annahme verweigert" nicht?
Natürlich hat er die. Aber das ändert am Widerrufsrecht nichts. Dann ist er im Annahmeverzug. Ab jetzt darf der Kunde auf Kosten des Verkäufers die Ware einlagern. Er muss sie nur noch zur Abholung bereit stellen. Überschreiten die Lagerkosten den Wert, darf die Ware verkauft werden.
Danke. Gut zu wissen.
Der Verkäufer wird wohl (auf Grund einschlägiger Erfahrung) davon ausgehen dass die meisten Privatkunden es nicht schaffen die Ware so zu verpacken dass sie den Rücktransport übersteht. Und dann geht der "Zirkus" los...........
Daher wird er eine Fachspedition beauftragen die weiß wie man unverpackte Möbel transportiert. Dachser oder Schenker schaffen das definitiv nicht.
Das macht keinen Sinn, siehe meinen Kommentar oben. Und was wäre, wenn er 500 EUR ansetzt, obwohl nur 50 EUR angemessen sind? Das kann unmöglich vom Gesetz gedeckt sein.