Wie kann ich rechtlich vorgehen wenn der Verkäufer meinen Artikel an die falsche Adresse verschickt ich aber schon das Geld überwiesen habe?
Hallo, Ich habe einen Artikel bei Quoka gekauft und der Käufer und Ich haben uns per Email über den Preis und das Produkt verständigt. Ich habe das Geld überwiesen und dem Verkäufer meine Adresse, ebenfalls per Email, zukommen lassen. Nach einiger Zeit in der das Paket nicht ankam und ich auch keine Rückmeldung vom Verkäufer mehr bekam habe ich die Polizei verständigt und die Staatsanwaltschaft hat ermittelt. Nun habe ich folgendes schreiben von jenen erhalten:
"[...] das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Starfprozessordnung eingestellt.
Hinsichtlich der Beschuldigten [...] sind folgende Gründe maßgeblich:
Die Beschuldigten bestreiten, die ihnen zur Last gelegte Straftat begangen zu haben.
Es wurde nachgewiesen, dass der in der Rede stehende Artikel versandt und auch empfangen wurde. Die Empfängeranschrift stimmt nicht mit ihrer überein . Ein Tatnachweis des Betrugs ist vor diesem Hintergrund jedoch nicht zu führen. Dem Beschuldigten ist nicht nachzuweisen, dass er von Anfang nicht vorhatte den Artikel an sie zu verschicken.
Es handelt sich um eine bloße Zivilrechtliche Auseinandersetzung."
PS: Der Verkäufer hat den Artikel an eine andere Adresse geschickt. Ich habe ihm die richtige zukommen lassen.
Der Verkäufer hat auch auf nicht mehr geantwortet als ich ihm Mittgeteilt hab, dass ich das Paket nicht erhalten habe.
Es handelt sich um immerhin 250€ wären es weniger, hätte ich nicht sofort die Polizei verständigt und würde den Verkäufer auch nicht verklagen wollen.
5 Antworten
Nochmal zur Klärung. Ich habe dem Empfänger meine Adresse angegeben. Das geht auch aus den Ermittlungsunterlagen hervor. Der Verkäufer hat den Artikel an eine andere Adresse geschickt.
Du forderst ihn mit Fristsetzung auf, dir die Ware zukommen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, trittst du entweder vom Vertrag zurück und forderst dein Geld zurück oder verklagst ihn auf Lieferung der Ware.
"Es wurde nachgewiesen, dass der in der Rede stehende Artikel versandt und auch empfangen wurde. Die Empfängeranschrift stimmt nicht mit ihrer überein."
Dann hast Du in Deiner E-Mail eine andere Anschrift angegeben als Du wolltest. Genau das steht da im Urteil.
Der Verkäufer hat das Paket wohl genau dahin geschickt was Du aufgegeben hast. Wenn dir das nachträglich nicht mehr gefällt, kann man wohl kaum von Betrug reden.
Wurde das Paket an die Adresse gesendet welche DU dem Verkäufer mitgeteilt hast oder an eine fremde Adresse die DU nie mitgeteilt hast ?
Eine Straftat kommt nicht in Betracht, dann mußt du dir dein Geld vom Verkäufer zurückholen. Eine Verurteilung hätte dir übrigens auch nicht dein Geld zurückgebracht. Darum mußt du dich selber kümmern, nicht der Staatsanwalt oder das Gericht.